HRB 117299
Dan & Lorin Generalplanung GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Dan & Lorin Architekten UG (haftungsbeschränkt) Frankfurt am Main
- Dan & Lorin Architekten GmbH Frankfurt am Main
- Dan & Lorin Architektur & Generalplanungs GmbH Frankfurt am Main
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1092/23 D-14-9 · Dan & Lorin Generalplanung GmbH, zuvor firmierend unter Dan & Lorin Architektur & Generalplanungs GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1092/23 D-14-9
- Wirksam am
- 21.07.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 117299
vertreten durch:
Serge Lorin Schürer, Ingelheim, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 02.09.2025, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Quellenpark Alpha GmbH, der die Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 200.000,00 gegen Abgeltung und Erledigung sämtlicher Ansprüche für das Bauvorhaben mit Ausnahme der in dem vorgelegten Vergleich geregelten Ansprüche vorsieht.
Der vollständige Vergleich ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme niedergelegt.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 11.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1092/23 D-14-9 · Dan & Lorin Generalplanung GmbH, zuvor firmierend unter Dan & Lorin Architektur & Generalplanungs GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1092/23 D-14-9
- Wirksam am
- 11.07.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 117299
vertreten durch:
Serge Lorin Schürer, Ingelheim, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 02.09.2025, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Quellenpark Alpha GmbH, der die Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 200.000,00 gegen Abgeltung und Erledigung sämtlicher Ansprüche für das Bauvorhaben mit Ausnahme der in dem vorgelegten Vergleich geregelten Ansprüche vorsieht.
Der vollständige Vergleich ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme niedergelegt.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 11.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 1092/23 D-14-9 · Dan & Lorin Generalplanung GmbH, zuvor firmierend unter Dan & Lorin Architektur & Generalplanungs GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1092/23 D-14-9
- Wirksam am
- 23.09.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 117299
10.09.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 1092/23 D-14-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Dan & Lorin Generalplanung GmbH, zuvor firmierend unter Dan & Lorin Architektur & Generalplanungs GmbH, Lange Straße 35, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117299),
vertreten durch:
Serge Lorin Schürer, Ingelheim, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Der über die erfolgte Festsetzung hinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 195.658,54 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der durch das obstruktive und verzögernde Verhalten der Geschäftsführung begründeten Mehrarbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im Zuge der Ermittlung der Vermögenswerte die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 5 % auf insgesamt 30 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale (in Höhe des Maximalwerts gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV) und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV. Der Antrag war betreffend der den gesetzlichen Maximalwert übersteigenden Auslagenpauschale zurückzuweisen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1092/23 D-14-9 · Dan & Lorin Generalplanung GmbH, zuvor firmierend unter Dan & Lorin Architektur & Generalplanungs GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1092/23 D-14-9
- Wirksam am
- 07.08.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 117299
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 14.10.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 28.10.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 810 IN 1092/23 D-14-9 · Dan & Lorin Generalplanung GmbH, zuvor firmierend unter Dan & Lorin Architektur & Generalplanungs GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1092/23 D-14-9
- Wirksam am
- 30.07.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 117299
vertreten durch:
Serge Lorin Schürer, Gaulsheimer Str. 7A, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), wurde am 30.07.2024 um 15:50 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
StB/WP Thomas Illy, PKF Fasselt Partnerschaft mbH, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 93 49 01 41 0, Fax: 069/ 93 49 01 44 0, E-Mail: thomas.illy@pkf-fasselt.de, Internet: www.pkf-fasselt.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1252/23 und 810 IN 10/24 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1092/23 D führt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 30.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1092/23 D-14-9 · Dan & Lorin Generalplanung GmbH, zuvor firmierend unter Dan & Lorin Architektur & Generalplanungs GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1092/23 D-14-9
- Wirksam am
- 07.03.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 117299
Die richtige Bezeichnung der Antragsgegnerin lautet: Dan & Lorin Generalplanung GmbH, zuvor firmierend unter Dan & Lorin Architektur & Generalplanungs GmbH
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1092/23 D-14-9 · Dan & Lorin Architektur & Generalplanungs GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1092/23 D-14-9
- Wirksam am
- 27.02.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 117299
Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 117299 HRB 117299: Dan & Lorin Architektur & Generalplanungs GmbH, Frankfurt am Main, Lange Straße 35, 60311 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Azakir, Danny, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX.
HRB 117299 HRB 117299: Dan & Lorin Architekten GmbH, Frankfurt am Main, Lange Straße 35, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Fi…
HRB 117299 HRB 117299: Dan & Lorin Architekten GmbH, Frankfurt am Main, Lange Straße 35, 60311 Frankfurt am Main. Einzelprokura: Azakir, Danny, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX.
HRB 117299 HRB 117299: Dan & Lorin Architekten UG (haftungsbeschränkt), Frankfurt am Main, Lange Straße 35, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertra…
HRB 117299 HRB 117299: Dan & Lorin Architekten UG (haftungsbeschränkt), Frankfurt am Main, Lange Straße 35, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12…
HRB 117299 HRB 117299: Dan & Lorin Architekten UG (haftungsbeschränkt), Frankfurt am Main, Lange Straße 35, 60311 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2019. Geschäfts…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.