HRB 220433

DailyGo GmbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Landstraße 16, 30982 Pattensen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Pattensen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
20.01.2021
Datenstand
2025-10-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Marcus Scheffler

Rostock

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Rudolf Markus Josef Reischl

München

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Der Vertrieb und die Vermarktung von Produkten im Zusammenhang mit Advertising und Visual Search auf allen digitalen Medien sowie die Erbringung von Beratungsleistungen hierzu.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 36 IN 60/20 -3 · DailyGo GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
36 IN 60/20 -3
Wirksam am
06.07.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 220433
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH, soll die Schlussverteilung erfolgen. Die zur Zeit vorhandene bare Masse beläuft sich auf 348.263,41 EUR. Hiervon sind noch die Masseverbindlichkeiten zu berichtigen. Zu berücksichtigen sind Gläubiger gemäß § 38 InsO mit Forderungen in Höhe von 4.017.335,66 EUR. Das Verteilungsverzeichnis gem. § 188 InsO liegt für alle Beteiligten beim Amtsgericht Hameln, Aktenzeichen: 36 IN 60/20 -3, zur Einsicht aus.
Amtsgericht Hameln

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 36 IN 60/20 -3 · DailyGo GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
36 IN 60/20 -3
Wirksam am
06.07.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 220433
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRB 220433), vertr. d.: 1. Marcus Scheffler, Stw/App: 40G, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 2. Markus R. Reischl, Innere Wiener Str. 26, 81667 München, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 24.08.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 06.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36 IN 60/20 -3 · DailyGo GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
36 IN 60/20 -3
Wirksam am
06.07.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 220433
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRB 220433), vertr. d.: 1. Marcus Scheffler, Stw/App: 40G, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 2. Markus R. Reischl, Innere Wiener Str. 26, 81667 München, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim F. Gätcke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 75 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 17.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 509.117,14 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 14.798,58 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 523.915,72 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Der Insolvenzverwalter beantragte folgende Zuschläge:
- 25 % aufgrund befindlichen Vermögens im Ausland
- 50 % für aufwendige Verwertungstätigkeiten
Sämtliche Ausführungen des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung berücksichtigt worden und ergaben in der Gesamtschau und unter Gesamtwürdigung aller Umstände des Verfahrens die Festsetzung eines Gesamtzuschlags in Höhe der beantragten 75 %.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 126,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 45 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 06.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36 IN 60/20 -3 · DailyGo GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
36 IN 60/20 -3
Wirksam am
15.05.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 220433
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRB 220433), vertr. d.: 1. Marcus Scheffler, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 2. Markus R. Reischl, Innere Wiener Str. 26, 81667 München, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hameln, 13.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36 IN 60/20 -3 · DailyGo GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
36 IN 60/20 -3
Wirksam am
27.12.2024
Registerbezug
Hannover, HRB 220433
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRB 220433), vertr. d.: 1. Marcus Scheffler, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 2. Markus R. Reischl, Innere Wiener Str. 26, 81667 München, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.01.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hameln, 23.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36 IN 60/20 -3 · DailyGo GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
36 IN 60/20 -3
Wirksam am
05.03.2021
Registerbezug
Hannover, HRB 220433
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH,
Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRB 220433), vertr. d.: 1. Marcus
Scheffler, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 2. Markus R.
Reischl, Innere Wiener Str. 26, 81667 München, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim F.
Gätcke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten
Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden.
Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

G r ü n d e :

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem
vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil
zu, der auf % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach
EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785
Hameln einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 01.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36 IN 60/20 -3 · DailyGo GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
36 IN 60/20 -3
Wirksam am
08.02.2021
Registerbezug
Hannover, HRB 220433
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DailyGo GmbH,
Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRB 220433), vertr. d.: 1. Marcus
Scheffler, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 2. Markus R.
Reischl, Innere Wiener Str. 26, 81667 München, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen als
vorläufiger Insolvenzverwalter beantragt. Der Antrag kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den
Vergütungsantrag können binnen 2 Wochen ab dieser Veröffentlichung eingelegt
werden.

Amtsgericht Hameln, 04.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 220433 HRB 220433: DailyGo GmbH, Pattensen, Landstraße 16, 30982 Pattensen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hameln (36 IN 60/20 -3-) vom 04.01.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren erö…
HRB 220433: DailyGo GmbH, Pattensen, Landstraße 16, 30982 Pattensen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hameln (36 IN 60/20 -3-) vom 04.01.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36 IN 60/20 -3 · DailyGo GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
36 IN 60/20 -3
Wirksam am
05.01.2021
Registerbezug
Hannover, HRB 220433
36 IN 60/20 -3: Über das Vermögen der DailyGo GmbH, Landstr. 16, 30982
Pattensen (AG Hannover, HRB 220433), vertr. d.: 1. Marcus Scheffler, Loggerweg
10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 2. Markus R. Reischl, Innere Wiener Str.
26, 81667 München, (Geschäftsführer), ist am 04.01.2021 um 15:39 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim F. Gätcke, Hohenzollernstraße 48,
30161 Hannover, Tel.: 0511-545584-85, Fax: 0511-545584-90.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.02.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 15.03.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.02.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (15.03.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hameln, 05.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36 IN 60/20 -3 · DailyGo GmbH · Insolvenzgericht Hameln
Insolvenzgericht
Hameln
Aktenzeichen
36 IN 60/20 -3
Wirksam am
10.11.2020
Registerbezug
Hannover, HRB 220433
36 IN 60/20 -3: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DailyGo
GmbH, Landstr. 16, 30982 Pattensen (AG Hannover, HRB 220433), vertr. d.: 1.
Marcus Scheffler, Loggerweg 10, 18055 Rostock, (Geschäftsführer), 2. Markus R.
Reischl, Innere Wiener Str. 26, 81667 München, (Geschäftsführer), ist am
10.11.2020 um 08:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim F. Gätcke, Hohenzollernstraße 48, 30161
Hannover, Tel.: 0511-545584-85, Fax: 0511-545584-90 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 10.11.2020

Datenschutzhinweis:

Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über
Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der
Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de
oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 220433 HRB 220433: DailyGo GmbH, Pattensen, Landstraße 16, 30982 Pattensen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.202…
HRB 220433: DailyGo GmbH, Pattensen, Landstraße 16, 30982 Pattensen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Rostock (bisher Amtsgericht Rostock HRB 12134) nach Pattensen beschlossen. Geschäftsanschrift: Landstraße 16, 30982 Pattensen. Gegenstand: Der Vertrieb und die Vermarktung von Produkten im Zusammenhang mit Advertising und Visual Search auf allen digitalen Medien sowie die Erbringung von Beratungsleistungen hierzu. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reischl, Rudolf Markus Josef, München, *XX.XX.XXXX; Scheffler, Marcus, Rostock, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.