HRB 15408

Dämmler GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Schlachthofstraße 9, 08058 Zwickau

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Zwickau
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
12.09.2024
Datenstand
2025-09-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-28 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-25 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Dämmler Türensysteme GmbH Zwickau

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung, Vertrieb und Montage von Möbeln und Fertigteilen, Trennwandsystemen, Raumsystemen, Sanitärzubehör, Bauelementen, Polstermöbeln, Dekoartikeln; Innenausbau, Trockenbau, Alu-Systembau

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 220 IN 1313/23 · Dämmler GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
220 IN 1313/23
Wirksam am
16.06.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 15408
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 220 IN 1313/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dämmler GmbH, vertr. d. d. GF Schlachthofstraße 9, 08058 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15408

ergeht am 13.06.2025 nachfolgende Entscheidung:

Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.07.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Steffen Zerkaulen zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 220 IN 1313/23 · Dämmler GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
220 IN 1313/23
Wirksam am
29.05.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRB 15408
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 220 IN 1313/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dämmler GmbH, vertr. d. d. GF Schlachthofstraße 9, 08058 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15408

wurden dem Insolvenzverwalter für die Tätigkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren Vergütung und Auslagen am 24.05.2024 festgesetzt.

Rechtsanwalt Steffen Zerkaulen als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 08.09.2023 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.11.2023.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 09.04.2024 zugrunde.

Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.

Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.

Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von x,xx EUR zugrunde zu legen. Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von x,xx EUR.

Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon
25 %, mithin x,xx EUR.

Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag von

x % für die Fortführung des Geschäftsbetriebes und
x % für die übertragende Sanierung.

Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 09.04.2024 verwiesen.

Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.

Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung der Zuschlag wie beantragt von insgesamt x % zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.

Der Vergütungswert beträgt mithin 18.577,31 EUR.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Veröffentlichungszusatz:
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen, § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 220 IN 1313/23 · Dämmler GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
220 IN 1313/23
Wirksam am
15.04.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRB 15408
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 220 IN 1313/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dämmler GmbH, vertr. d. d. GF Schlachthofstraße 9, 08058 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15408

hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung mit Zuschlag beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Stellungnahmen zum Antrag sind bis 08.05.2024 bei Gericht einzureichen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 220 IN 1313/23 · Dämmler GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
220 IN 1313/23
Wirksam am
01.11.2023
Registerbezug
Chemnitz, HRB 15408
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 220 IN 1313/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dämmler GmbH, vertr. d. d. GF Schlachthofstraße 9, 08058 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15408

ergeht am 01.11.2023 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung, Vertrieb und Montage von Möbeln und Fertigteilen u.a.) wird am 01.11.2023 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Steffen Zerkaulen
Reinhardt & Kollegen Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH
Kanzlerstraße 32
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 6461305 0
Telefax: 0371 6461305 9
Email geschäftlich: chemnitz@reinhardt-insolvenzverwalter.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 21.12.2023 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 01.02.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

7. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 15408 HRB 15408:Dämmler Türensysteme GmbH, Zwickau, Schlachthofstraße 9, 08058 Zwickau.Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) und 2 (Gegenstand des Un…
HRB 15408:Dämmler Türensysteme GmbH, Zwickau, Schlachthofstraße 9, 08058 Zwickau.Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Dämmler GmbH. Neuer Gegenstand: Herstellung, Vertrieb und Montage von Möbeln und Fertigteilen, Trennwandsystemen, Raumsystemen, Sanitärzubehör, Bauelementen, Polstermöbeln, Dekoartikeln; Innenausbau, Trockenbau, Alu-Systembau.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.