HRB 121240

dadacoin technologies GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Frankfurter Gründerzentrum, Hanauer Landstraße 521, 60386 Frankfurt am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
13.04.2021
Datenstand
2025-10-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Il-Jin Atem Choi

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

René Schohe

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung, der Betrieb sowie der Vertrieb innovativer Geschäftsmodelle und Softwarelösungen mit Wachstumspotenzial insbesondere im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie zur Verbindung von Kryptowährungen und Kunst in Form von Internet-Plattformen und weiteren Nutzeroberflächen zur Erbringung von Dienstleistungen und der Vermittlung von Produkten des Un-ternehmens (insbesondere von sog. dadacoins) und von Drittanbietern an Privat- und Geschäftskunden, einschließlich aller hiermit zusammenhängenden sowie ähnlicher Geschäfte und Dienstleistungen. Tätigkeiten, die nach dem KWG, KAGB oder ZAG erlaubnispflichtig sind, sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 436/22 D-6-1 · dadacoin technologies GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 436/22 D-6-1
Wirksam am
22.05.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 121240
810 IN 436/22 D-6-1 Das Insolvenzverfahren dadacoin technologies GmbH, Frankfurter Gründerzentrum, Hanauer Landstraße 521, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121240) wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 21.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 436/22 D-6-1 · dadacoin technologies GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 436/22 D-6-1
Wirksam am
04.02.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 121240
810 IN 436/22 D-6-1: In dem Insolvenzverfahren dadacoin technologies GmbH, Frankfurter Gründerzentrum, Hanauer Landstraße 521, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121240), vertr. d.: 1. Il-Jin Atem Choi, Feuerbachstraße 3, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Rene Schohe, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX

Gründe:

Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 30.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 436/22 D-6-1 · dadacoin technologies GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 436/22 D-6-1
Wirksam am
19.09.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 121240
810 IN 436/22 D-6-1 - In dem Insolvenzverfahren dadacoin technologies GmbH, Frankfurter Gründerzentrum, Hanauer Landstraße 521, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121240),
vertreten durch:
1. Il-Jin Atem Choi, Feuerbachstraße 3, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Rene Schohe, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 28.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.11.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 436/22 D-6-1 · dadacoin technologies GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 436/22 D-6-1
Wirksam am
14.06.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 121240
810 IN 436/22 D-6-1 Am 10.06.2022 um 10:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren dadacoin technologies GmbH, Frankfurter Gründerzentrum, Hanauer Landstraße 521, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121240),
vertreten durch:
1. Il-Jin Atem Choi, Feuerbachstraße 3, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Rene Schohe, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069- 219315-0, Fax: 069- 219315-99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 08.09.2022
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 22.09.2022 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 121240 HRB 121240: dadacoin technologies GmbH, Frankfurt am Main, Autogenstraße 69, 65933 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frankfurter Gründerzentrum, Hanauer Landstraße 521, 60386 Frankfurt am…
HRB 121240: dadacoin technologies GmbH, Frankfurt am Main, Autogenstraße 69, 65933 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frankfurter Gründerzentrum, Hanauer Landstraße 521, 60386 Frankfurt am Main.
Neueintragungen
HRB 121240 HRB 121240: dadacoin technologies GmbH, Frankfurt am Main, Autogenstraße 69, 65933 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2020. Geschäftsanschrift: Autogenst…
HRB 121240: dadacoin technologies GmbH, Frankfurt am Main, Autogenstraße 69, 65933 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2020. Geschäftsanschrift: Autogenstraße 69, 65933 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die Entwicklung, der Betrieb sowie der Vertrieb innovativer Geschäftsmodelle und Softwarelösungen mit Wachstumspotenzial insbesondere im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie zur Verbindung von Kryptowährungen und Kunst in Form von Internet-Plattformen und weiteren Nutzeroberflächen zur Erbringung von Dienstleistungen und der Vermittlung von Produkten des Un-ternehmens (insbesondere von sog. dadacoins) und von Drittanbietern an Privat- und Geschäftskunden, einschließlich aller hiermit zusammenhängenden sowie ähnlicher Geschäfte und Dienstleistungen. Tätigkeiten, die nach dem KWG, KAGB oder ZAG erlaubnispflichtig sind, sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Choi, Il-Jin Atem, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Schohe, René, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.