HRB 258495

Dachtechnik-Kaiser GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-25

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1513 IN 2692/22 · Dachtechnik-Kaiser GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 2692/22
Wirksam am
18.09.2025
Registerbezug
München, HRB 258495
1513 IN 2692/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dachtechnik-Kaiser GmbH, Am Moosfeld 13, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Achegsei Ahmad Qais
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 258495
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau

Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1513 IN 2692/22 · Dachtechnik-Kaiser GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 2692/22
Wirksam am
18.06.2025
Registerbezug
München, HRB 258495
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:

1513 IN 2692/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Dachtechnik-Kaiser GmbH, Am Moosfeld 13, 81929 München wird das Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt. Es ist ein Betrag in Höhe von 0,00 € verfügbar, der an die Massegläubiger, deren Forderungen sich auf ca. 1.400,00 € belaufen, auszuzahlen ist. Die Insolvenzgläubiger erhalten keine Quotenzahlung.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1513 IN 2692/22 · Dachtechnik-Kaiser GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 2692/22
Wirksam am
20.05.2025
Registerbezug
München, HRB 258495
1513 IN 2692/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dachtechnik-Kaiser GmbH, Am Moosfeld 13, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Achegsei Ahmad Qais
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 258495
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau

Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.07.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1513 IN 2692/22 · Dachtechnik-Kaiser GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 2692/22
Wirksam am
17.04.2025
Registerbezug
München, HRB 258495
1513 IN 2692/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dachtechnik-Kaiser GmbH, Am Moosfeld 13, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Achegsei Ahmad Qais
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 258495
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau

1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 17.04.2023 von der Prüfung ausgenommene angemeldete Forderung Tabellenblattnummer 14 sowie der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 - 31 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1513 IN 2692/22 · Dachtechnik-Kaiser GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 2692/22
Wirksam am
20.07.2023
Registerbezug
München, HRB 258495
1513 IN 2692/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dachtechnik-Kaiser GmbH, Am Moosfeld 13, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Achegsei Ahmad Qais
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 258495
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau

hat der Insolvenzverwalter am 17.07.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1513 IN 2692/22 · Dachtechnik-Kaiser GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 2692/22
Wirksam am
14.03.2023
Registerbezug
München, HRB 258495
1513 IN 2692/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dachtechnik-Kaiser GmbH, Am Moosfeld 13, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Achegsei Ahmad Qais
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 258495
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau

hat der Insolvenzverwalter am 07.03.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1513 IN 2692/22 · Dachtechnik-Kaiser GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 2692/22
Wirksam am
16.01.2023
Registerbezug
München, HRB 258495
1513 IN 2692/22

In dem Verfahren über den Antrag

der Dachtechnik-Kaiser GmbH, Am Moosfeld 13, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer des Achegsei Ahmad Qais
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Dachtechnik-Kaiser GmbH, Am Moosfeld 13, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Achegsei Ahmad Qais
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 258495
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau
Geschäftszweig/Beschäftigung: Durchführung von Holz- und Bautenschutz, Dachsanierungen, Bedachungen und Spenglerei, Vertrieb von Baufertigteilen sowie Vermittlung von Bauwerken und Bauelementen, Beratung und Planung im Dachausbau

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 12.01.2023 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Wagner
Leonrodstraße 69, 80636 München
Telefon: +49(89)309050980
Telefax: +49(89)3090509810
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.02.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.04.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 11.04.2023, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 02.11.2022 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 258495 HRB 258495: Dachtechnik-Kaiser GmbH, München, Am Moosfeld 13, 81929 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2020. Geschäftsanschrift: Am Moosfeld 13, 81929 München. Geg…
HRB 258495: Dachtechnik-Kaiser GmbH, München, Am Moosfeld 13, 81929 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2020. Geschäftsanschrift: Am Moosfeld 13, 81929 München. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Holz- und Bautenschutz, Dachsanierungen, Bedachungen und Spenglerei, Vertrieb von Baufertigteilen sowie Vermittlung von Bauwerken und Bauelementen, Beratung und Planung im Dachausbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Achegsei, Ahmad Qais, Maisach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.