HRB 9460

DACHbau SCHMIDT GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Madamenweg 55, 38118 Braunschweig

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Braunschweig
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
23.07.2020
Datenstand
2025-10-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Heinz Wilhelm Schmidt

Braunschweig

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-27

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb einer Dachdeckerei und die Erbringung aller Lieferungen und Leistungen im Bereich der Dach-, Wand- und sonstigen Abdichtungen sowie der Handel mit Bau- und Dachbaustoffen und die Erstellung und Lieferung von Dachstühlen und Erbringung von Bauleistungen aller Art.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 272 IN 21/18 b · DaCHbau Schmidt GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 21/18 b
Wirksam am
18.12.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 9460
272 IN 21/18 b: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DaCHbau Schmidt GmbH, Madamenweg 55, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 9460), vertr. d.: Heinz Wilhelm Schmidt, Madamenweg 55, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Braunschweig, 03.11.2025

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 272 IN 21/18 b · DaCHbau Schmidt GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 21/18 b
Wirksam am
23.07.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 9460
272 IN 21/18 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DaCHbau Schmidt GmbH, Madamenweg 55, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 9460), vertr. d.: Heinz Wilhelm Schmidt (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Andreas Mittendorff festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 20.03.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 313.553,74 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 159,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 57 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 22.07.2025

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Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 272 IN 21/18 b · DaCHbau Schmidt GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 21/18 b
Wirksam am
16.12.2024
Registerbezug
Braunschweig, HRB 9460
GeschäftsNr.: 272 IN 21/18 b
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DaCHbau Schmidt GmbH, Madamenweg 55, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 9460), vertr. d.: Heinz Wilhelm Schmidt, Madamenweg 55, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Andreas Mittendorff, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 302.925,55 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 354.038,82 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 272 IN 21/18 b - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.

Amtsgericht Braunschweig, 12.12.2024

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 272 IN 21/18 b · DaCHbau Schmidt GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 21/18 b
Wirksam am
16.11.2023
Registerbezug
Braunschweig, HRB 9460
272 IN 21/18 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DaCHbau Schmidt GmbH, Madamenweg 55, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 9460), vertr. d.: Heinz Wilhelm Schmidt, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 28.12.2023 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 28.12.2023 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 14.11.2023

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 272 IN 21/18 b · DaCHbau Schmidt GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 21/18 b
Wirksam am
08.08.2023
Registerbezug
Braunschweig, HRB 9460
272 IN 21/18 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DaCHbau Schmidt GmbH, Madamenweg 55, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 9460), vertr. d.: Heinz Wilhelm Schmidt, Madamenweg 55, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 06.09.2023, 10:15 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs zur Vermeidung eines Rechtsstreits.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 04.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 272 IN 21/18 b · DaCHbau Schmidt GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 21/18 b
Wirksam am
26.09.2018
Registerbezug
Braunschweig, HRB 9460
272 IN 21/18 a: Über das Vermögen der DaCHbau Schmidt GmbH, Madamenweg 55,
38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 9460), vertr. d.: Heinz Wilhelm
Schmidt, (Geschäftsführer), ist am 24.09.2018 um 14:07 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Andreas Mittendorff, Auguststraße 12/13, 38100
Braunschweig, Tel.: 0531/6180-196, Fax: 0531/6180-214, E-Mail:
braunschweig@hofheinz-mittendorff.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.12.2018 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 09.01.2019, 10:00 Uhr, E 01,
Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstillegung,
vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der Mittwoch,
09.01.2019, 10:00 Uhr, E 01, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8,
38100 Braunschweig.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstillegung,
vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

· Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des
ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist
(10.12.2018) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen
schriftlich geprüft werden (Mittwoch, 09.01.2019, 10:00 Uhr, E 01, Amtsgericht
Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt.

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Mit diesem Verfahren wird das Verfahren 272 IN 286/16 verbunden. Das Verfahren
272 IN 21/18 a führt.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Braunschweig, 25.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.