HRB 12066

Dachbau-Lanz GmbH

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lanz

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Registerdaten

Sitz
Lanz
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 156/20 · Dachbau-Lanz GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 156/20
Wirksam am
12.03.2021
Registerbezug
Neuruppin, HRB 12066
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dachbau-Lanz GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12066 NP),
Geschäftszweig: Ausführung von Dachdeckerarbeiten aller Art u.a. ,
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz, vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Nicole Bulß-Theiß
ist am 10.03.2021 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 11. März 2021
15 IN 156/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12066 NP HRB 12066 NP: Dachbau-Lanz GmbH, Lanz, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 156/20 Amtsgericht Neuruppin) …
HRB 12066 NP: Dachbau-Lanz GmbH, Lanz, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 156/20 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 156/20 · Dachbau-Lanz GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 156/20
Wirksam am
05.03.2021
Registerbezug
Neuruppin, HRB 12066
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
Über das Vermögen der
Dachbau-Lanz GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12066 NP),
Geschäftszweig: Ausführung von Dachdeckerarbeiten aller Art u.a. ,
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz, vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Nicole Bulß-Theiß
wird am 01.03.2021, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, Kirchblick 11, 14129
Berlin. Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur
Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur
Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht
auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert,
ihre Forderungen schriftlich bis zum 20.04.2021 bei dem Insolvenzverwalter
unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden.
Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2
InsO). Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft
(§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin und der 1.
Gläubigerversammlung (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 20. Mai 2021.
Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende Angelegenheiten
erforderlich sein, bedarf es der schriftlichen Antragstellung beim
Insolvenzgericht bis 20. Mai 2021:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57),
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO),
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO) und
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO).
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten
Unterlagen ist ab dem 30.04.2021 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes,
Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten
niedergelegt. Prüfungsstichtag ist der 20. Mai 2021.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 20. Mai 2021 bei dem Insolvenzgericht
schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer
angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers,
dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der
Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird
diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der
Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet
eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete
Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein
Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum
Prüfungsstichtag vorzulegen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt,
Sonderkonten einzurichten und Festgeldkonten anzulegen und nach den Regeln
einer Treuhandschaft zu führen. Der Insolvenzverwalter hat in Abständen von 6
Monaten ab dem Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den
Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das
Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der
veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung beginnt die Löschungsfrist mit
Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese
Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per
Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Das elektronische
Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der
verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person
signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der
sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 01.03.2021
15 IN 156/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 156/20 · Dachbau-Lanz GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 156/20
Wirksam am
06.01.2021
Registerbezug
Neuruppin, HRB 12066
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Dachbau-Lanz GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12066 NP),
Geschäftszweig: Ausführung von Dachdeckerarbeiten aller Art u.a. ,
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz, vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Nicole Bulß-Theiß, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18,
19309 Lanz ist heute, am 5. Januar 2021, um 08:00 Uhr, angeordnet worden (§§
21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk
Wittkowski, Kirchblick 11, 14129 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin
über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt
wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei
Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 5. Januar 2021
15 IN 156/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 12066 NP HRB 12066 NP: Dachbau-Lanz GmbH, Lanz, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz. Gegenstand: - Ausführung von Dachdeckerarbeiten aller Art,…
HRB 12066 NP: Dachbau-Lanz GmbH, Lanz, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 18, 19309 Lanz.
Gegenstand: - Ausführung von Dachdeckerarbeiten aller Art,
- Ausführung von Bauhandwerksarbeiten, einschließlich Reparaturarbeiten und Bausanierungen
- Zimmerarbeiten, Maurerarbeiten, Gerüstbau, Dachklempnerarbeiten
- Handel mit Waren und Baustoffen
und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Geschäftsführer: Bulß-Theiß, Nicole, geb. Bulß, *XX.XX.XXXX, Lanz, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 05.10.2017

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.