HRB 43824
D3 Druckhaus GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dieselstraße 3, 63512 HainburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hainburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 10.10.2018
- Datenstand
- 2025-09-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jörg Krammig
Seligenstadt
Timm Hartwich
Offenbach am Main
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
J.M.N. Vermietungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH
HRB 21649 · Amtsgericht Offenbach am Main
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-26 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
12 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-26 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Druckerei
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 8 IN 292/18 · D3 Druckhaus GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 292/18
- Wirksam am
- 11.11.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43824
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 10.12.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 08.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 43824 HRB 43824: D3 Druckhaus GmbH, Hainburg, Dieselstraße 3, 63512 Hainburg. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.…
Forderungsprüfung 8 IN 292/18 · D3 Druckhaus GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 292/18
- Wirksam am
- 02.10.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43824
der D3 Druckhaus GmbH, Dieselstraße 3, 63512 Hainburg (AG Offenbach am Main ,
HRB 43824), vertr. d.: 1. Jörg Krammig, (Geschäftsführer), 2. Timm Hartwich,
(Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323
Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich und unter
Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 08.11.2018,
b) Dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Donnerstag, 29.11.2018, 10:00 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am
Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine
Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Berichterstattung durch die
Schuldnerin sowie Stellungnahme dazu durch den Sachwalter und Beschlussfassung
der Gläubiger über:
- die Beibehaltung oder Neuwahl des Sachwalters ( § 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung der Schuldnerin gegenüber der
Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Abs. 2 InsO),
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen
ändern (§ 157 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
- eine mögliche Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- die Erstellung eines Insolvenzplans durch die Schuldnerin oder den
Sachwalter (§ 284
InsO)
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen
beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 292/18 · D3 Druckhaus GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 292/18
- Wirksam am
- 01.10.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43824
D3 Druckhaus GmbH, Dieselstraße 3, 63512 Hainburg (AG Offenbach am Main , HRB
43824),
vertreten durch: Jörg Krammig, (Geschäftsführer),
Timm Hartwich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter der Schuldnerin:
Rechtsanwalt Timm Hartwich, Edisonstraße 15, 68623 Lampertheim,
wird heute, am 01.10.2018 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3,
11, 16 ff. InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Es wird gemäß § 270 InsO die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323
Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll
die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
Die Schuldnerin wird darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihr verlangen
kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen
nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO).
Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt.
G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
insbesondere aufgrund der Angaben der Schuldnerin und des Gutachtens des
Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt vom 25.9.2018 .
Die Anordnung der Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Der
vorläufige Sachverständige hat zugestimmt. Es sind keine Umstände bekannt, die
erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen
wird.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach - 1.10.18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 43824 HRB 43824: D3 Druckhaus GmbH, Hainburg, Dieselstr. 3, 63512 Hainburg. Geschäftsanschrift: Dieselstraße 3, 63512 Hainburg. Bestellt als Geschäftsführer: Hartwich, Timm, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelv…
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 292/18 · D3 Druckhaus GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 292/18
- Wirksam am
- 25.07.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43824
Druckhaus GmbH, Dieselstraße 3, 63512 Hainburg (AG Offenbach am Main , HRB
43824), vertr. d.: 1. Jörg Krammig, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Timm
Hartwich, (Geschäftsführer),ist auf Antrag der Antragstellerin am 25.7.2018 die
Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren gemäß § 270a InsO angeordnet worden. Zum
vorläufigen Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer
Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main bestellt worden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 43824 D3 Druckhaus GmbH, Hainburg, Dieselstr. 3, 63512 Hainburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsve…
HRB 43824 D3 Druckhaus GmbH, Hainburg, Dieselstr. 3, 63512 Hainburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2008. Geschäftsanschrift: Dieselstr. 3, 63512 Hainburg. Gegenstand: Betrieb ein…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.