HRB 11559

D2D International Transport GmbH

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Dammweg 9 Einheit 218, 16303 Schwedt/Oder

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Passow
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
13.08.2020
Datenstand
2025-09-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Vitalijs Jegorovs

Riga / Lettland

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.

Handelsregister

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Stand 2025-09-26

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Ravex Transport GmbH Passow
  2. EMMAR Transport GmbH Passow

Gegenstand des Unternehmens

Spedition, Autovermietung, Transportdienstleistungen, Vermittlung in Transportdienstleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 59/20 · D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 59/20
Wirksam am
29.01.2026
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11559
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11559 NP), Geschäftszweig: Spedition, Autovermietung, Transportdienstleistungen, Vermittlung in Transportdienstleistungen, Dammweg 9, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vitalijs JegorovsRiga - Lettland
wird
Herrn Rechtsanwalt Falk Eppert,
Hindenburger Straße 2,
17268 Templin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 7.270,82 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 13 Gläubigern festgesetzt.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter waren diese Auslagen besonders in Höhe von 2,80 EUR je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 15 Gläubiger.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 10.08.2020 bis 28.01.2025 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 28. Januar 2026
15 IN 59/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 59/20 · D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 59/20
Wirksam am
09.07.2025
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11559
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11559 NP), Geschäftszweig: Spedition, Autovermietung, Transportdienstleistungen, Vermittlung in Transportdienstleistungen, Dammweg 9, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vitalijs JegorovsRiga - Lettland
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 59/20 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 108.364,76 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 5.347,38 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Falk Eppert, Hindenburger Straße 2, 17268 Templin.
Amtsgericht Neuruppin, den 8. Juli 2025
15 IN 59/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 59/20 · D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 59/20
Wirksam am
14.03.2025
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11559
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11559 NP), Geschäftszweig: Spedition, Autovermietung, Transportdienstleistungen, Vermittlung in Transportdienstleistungen, Dammweg 9, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Vitalijs Jegorovs

werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 28. April 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 12. März 2025
15 IN 59/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11559 NP HRB 11559 NP: D2D International Transport GmbH, Passow, Dammweg 9 Einheit 218, 16303 Schwedt/Oder. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 59/20 Amtsgericht Neuruppin) aufge…
HRB 11559 NP: D2D International Transport GmbH, Passow, Dammweg 9 Einheit 218, 16303 Schwedt/Oder. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 59/20 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 59/20 · D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 59/20
Wirksam am
12.08.2020
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11559
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
Über das Vermögen der
D2D International Transport GmbH, vormals EMMAR Transport GmbH
(Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11559 NP), Geschäftszweig:
Spedition, Autovermietung, Transportdienstleistungen, Vermittlung in
Transportdienstleistungen, Dammweg 9, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Vitalijs Jegorovs, Riga - Lettland, wird am 10.08.2020,
um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt
Falk Eppert, Vietmannsdorfer Straße 23, 17268 Templin. Der Schuldnerin wird die
Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht
der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und
über es zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die
Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 06.10.2020
bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden
Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem
Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet
für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen
gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin
zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird
schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Die angemeldeten Forderungen werden
im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem
Berichts- und Prüfungstermin und der 1. Gläubigerversammlung (§§ 29, 156, 176
InsO) entspricht, ist der 05. November 2020. Sollten Beschlussfassungen der
Gläubiger über folgende Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der
schriftlichen Antragstellung beim Insolvenzgericht bis 05. November 2020:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)

Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten
Unterlagen ist ab dem 16.10.2020 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes,
Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten
niedergelegt. Prüfungsstichtag ist der 05. November 2020.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 05. November 2020 bei dem Insolvenzgericht
schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer
angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers,
dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der
Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird
diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der
Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet
eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete
Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein
Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum
Prüfungsstichtag vorzulegen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt,
Sonderkonten einzurichten und Festgeldkonten anzulegen und nach den Regeln
einer Treuhandschaft zu führen. Der Insolvenzverwalter hat in Abständen von 6
Monaten ab dem Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den
Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.

Neuruppin, den 10.08.2020
15 IN 59/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.