HRB 202250
D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stemmen
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Stemmen
- Datenstand
- 2024-03-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-20 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 29/20 · D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 29/20
- Wirksam am
- 23.07.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 202250
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Aufhebung des Verfahrens kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 21.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 29/20 · D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 29/20
- Wirksam am
- 29.06.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 202250
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 29.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 29/20 · D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 29/20
- Wirksam am
- 13.03.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 202250
Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 11.539,57 EUR zugrunde zu legen, dementsprechend ergibt sich der Vergütungsanspruch gem. § 2 InsVV. Ferner wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt.
Eine Minderung um 6 % ist aufgrund des Umfangs an Tätigkeiten aufgrund des Parallelverfahrens (D.W. Raudies GmbH % Co.KG, 11 IN 73/19) angemessen.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 12.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 29/20 · D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 29/20
- Wirksam am
- 12.07.2022
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 202250
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 11.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 29/20 · D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 29/20
- Wirksam am
- 10.12.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 202250
Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen (AG Walsrode, HRB 202250), vertr. d.: 1.
Mario Raudies, Dohrener Weg 11, 21255 Tostedt, (Geschäftsführer), 2. Jan
Wilhöft, Goethestr. 45, 22880 Wedel, (Geschäftsführer), wird ein neuer
Berichts- und Prüfungstermin anberaumt.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Neuer Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der
09.02.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden;
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan;
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert;
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (27.10.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (09.02.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem
schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode /
Lange Straße 29-33 / 29664 Walsrode einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 09.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 202250 HRB 202250: D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH, Stemmen, Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Eröffnung des Verfahrens 11 IN 29/20 · D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 29/20
- Wirksam am
- 22.09.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 202250
Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen (AG Walsrode, HRB 202250), vertr. d.: 1.
Mario Raudies, Dohrener Weg 11, 21255 Tostedt, (Geschäftsführer), 2. Jan
Wilhöft, Haseldorfer Chaussee 39, 25489 Haselau, (Geschäftsführer), ist am
21.09.2020 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664
Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail:
info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.10.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche
Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder
Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem
schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode /
Lange Straße 29-33 / 29664 Walsrode einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 22.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 202250 HRB 202250: D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH, Stemmen, Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen. Geschäftsführer: Wilhöft, Jan, Haselau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen de…
HRB 202250 D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH, Stemmen, Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2010. Geschäftsanschrift: Max-Schmeling-Straße 1, 2738…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.