HRA 201200
D. Werner Raudies GmbH & Co.KG
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stemmen
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Registerdaten
- Sitz
- Stemmen
- Datenstand
- 2024-12-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 73/19 · D. Werner Raudies GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/19
- Wirksam am
- 08.05.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 201200
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Aufhebung des Verfahrens kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 07.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 73/19 · D. Werner Raudies GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/19
- Wirksam am
- 23.01.2025
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 201200
Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 535.175,68 EUR zugrunde zu legen, dementsprechend ergibt sich der Vergütungsanspruch gem. § 2 InsVV. Ferner wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt. Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 548.455,03 EUR zugrunde zu legen. Zudem wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13).
In seinem Antrag vom 14.03.2024 beantragte der Insolvenzverwalter einen Zuschlag zu seiner Vergütung in Höhe von 60%. Diesen begründete er damit, dass die Bearbeitung der aus- und Absonderungsrechte einen erheblichen Teil der Tätigkeit als Insolvenzverwalter ausgemacht hat und diese nicht durch einen entsprechenden Mehrbetrag nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV ausgeglichen wurde. Er beantragte einen Zuschlag von 20%.
Für seine Sanierungsbemühungen in diesem Verfahren beantragte er ebenfalls einen Zuschlag von 20%. Auf die nähere Begründung wird auf den Vergütungsantrag Bezug vom 14.03.2024 Bezug genommen.
Ein weiter Zuschlag in Höhe von ebenfalls 20% wird für die Betriebsfortführung geltend gemacht.
Für die Tätigkeiten als vorläufiger Insolvenzverwalter wird ein Abschlag in Höhe von 10% in Ansatz gebracht, so dass die letztendliche Erhöhung der Vergütung um 50% begehrt wird.
Unter dem Aspekt der Gesamtbetrachtung und der im Vergütungsantrag dargelegten und näher erörterten Punkte, ist die beantragte Erhöhung der Vergütung um insgesamt 50% angemessen.
Zudem wurden Auslagen für 250 übertragene Zustellungen gem. § 8 Abs. 3 InsO geltend gemacht und festgesetzt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 22.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 73/19 · D. Werner Raudies GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/19
- Wirksam am
- 22.01.2025
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 201200
Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 389.380,25 EUR zugrunde zu legen, dementsprechend ergibt sich der Vergütungsanspruch gem. § 2 InsVV. Ferner wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt. Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 389.380,25 EUR zugrunde zu legen. Zudem wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13).
In seinem Antrag vom 14.03.2024 beantragte der Insolvenzverwalter einen Zuschlag zu seiner Vergütung in Höhe von 60%. Diesen begründete er damit, dass die Bearbeitung der aus- und Absonderungsrechte einen erheblichen Teil der Tätigkeit als Insolvenzverwalter ausgemacht hat und diese nicht durch einen entsprechenden Mehrbetrag nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV ausgeglichen wurde. Er beantragte einen Zuschlag von 20%.
Für seine Sanierungsbemühungen in diesem Verfahren beantragte er ebenfalls einen Zuschlag von 20%. Auf die nähere Begründung wird auf den Vergütungsantrag Bezug vom 14.03.2024 Bezug genommen.
Ein weiter Zuschlag in Höhe von ebenfalls 20% wird für die Betriebsfortführung geltend gemacht.
Für die Tätigkeiten als vorläufiger Insolvenzverwalter wird ein Abschlag in Höhe von 10% in Ansatz gebracht, so dass die letztendliche Erhöhung der Vergütung um 50% begehrt wird.
Unter dem Aspekt der Gesamtbetrachtung und der im Vergütungsantrag dargelegten und näher erörterten Punkte, ist die beantragte Erhöhung der Vergütung um insgesamt 50% angemessen.
Zudem wurden Auslagen für 250 übertragene Zustellungen gem. § 8 Abs. 3 InsO geltend gemacht und festgesetzt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 17.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 11 IN 73/19 · D. Werner Raudies GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/19
- Wirksam am
- 13.12.2024
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 201200
a) Prüfung der evtl. noch nachträglich angemeldeten Forderungen,
b) Anhörung zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
d) Entscheidung über evtl. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
im schriftlichen Verfahren bestimmt auf: 30.01.2025, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29 - 33, 29664 Walsrode.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zu diesem Termin (Eingang beim Insolvenzgericht) schriftliche Anträge zu diesem Schlusstermin stellen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 12.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 73/19 · D. Werner Raudies GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/19
- Wirksam am
- 11.03.2022
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 201200
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.05.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 10.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 73/19 · D. Werner Raudies GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/19
- Wirksam am
- 16.08.2021
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 201200
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.10.2021 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 13.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 73/19 · D. Werner Raudies GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/19
- Wirksam am
- 17.02.2021
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 201200
GmbH & Co.KG, Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen (AG Walsrode, HRA 201200),
vertr. d.: 1. D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH, Max-Schmeling-Straße 1, 27389
Stemmen, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mario Raudies,
Dohrener Weg 11, 21255 Tostedt, (Geschäftsführer), 1.2. Jan Wilhöft,
Goethestraße 45, 22880 Wedel, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2
InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen
die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.04.2021
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung
schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen
nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 16.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 73/19 · D. Werner Raudies GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/19
- Wirksam am
- 10.12.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 201200
GmbH & Co.KG, Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen (AG Walsrode, HRA 201200),
vertr. d.: 1. D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH, Max-Schmeling-Straße 1, 27389
Stemmen, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mario Raudies,
Dohrener Weg 11, 21255 Tostedt, (Geschäftsführer), 1.2. Jan Wilhöft,
Goethestraße 45, 22880 Wedel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen
des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts
festgesetzt worden.
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 04.12.2019 angeordnet. Die
Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird nach § 63 Abs. 3 S. 1 InsO
besonders vergütet. Dabei soll gem. § 63 Abs. 3 S. 2 InsO die Vergütung in der
Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das
Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens
erstreckt, nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind
nach § 11 Abs. 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von
518.581,63 EUR ausgegangen.
Eine Erhöhung um insgesamt 43,60 % auf die Vergütung für einen
Insolvenzverwalter ist aufgrund der umfangreichen Aufwendungen im Rahmen der
Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m.
§ 8 Abs. 3 InsVV.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 10 InsVV i.V.m.
§ 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode / Lange Straße 29-33
/ 29664 Walsrode einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Walsrode / Lange Straße 29-33 / 29664 Walsrode einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 09.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 73/19 · D. Werner Raudies GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/19
- Wirksam am
- 09.11.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 201200
Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen (AG Walsrode, HRA 201200), vertr. d.: 1.
D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH, Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen,
(persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mario Raudies, Dohrener
Weg 11, 21255 Tostedt, (Geschäftsführer), 1.2. Jan Wilhöft, Goethestraße 45,
22880 Wedel, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt.
Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser
öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
Amtsgericht Walsrode, 05.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 73/19 · D. Werner Raudies GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/19
- Wirksam am
- 18.09.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 201200
& Co.KG, Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen (AG Walsrode, HRA 201200),
vertr. d.: 1. D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH, Max-Schmeling-Straße 1, 27389
Stemmen, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mario Raudies,
Dohrener Weg 11, 21255 Tostedt, (Geschäftsführer), 1.2. Jan Wilhöft,
Haseldorfer Chaussee 39, 25489 Haselau, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177
Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter
Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.11.2020
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung
schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen
nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 17.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 201200 HRA 201200: D. Werner Raudies GmbH & Co.KG, Stemmen, Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Walsrode (11 IN 73/19) vom 01.04.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das I…
Forderungsprüfung 11 IN 73/19 · D. Werner Raudies GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/19
- Wirksam am
- 01.04.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 201200
Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen (AG Walsrode, HRA 201200), vertr. d.: 1.
D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH, Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen,
(persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mario Raudies,
(Geschäftsführer), 1.2. Jan Wilhöft, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2020 um
09:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664
Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail:
info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.05.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche
Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder
Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 15.06.2020, 10:00 Uhr, Saal 147,
Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO);
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan;
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert;
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem
schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode /
Lange Straße 29-33 / 29664 Walsrode einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 01.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 201200 HRA 201200: D. Werner Raudies GmbH & Co.KG, Stemmen, Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Walsrode (11 IN 73/19) vom 04.12.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter beste…
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 73/19 · D. Werner Raudies GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/19
- Wirksam am
- 04.12.2019
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 201200
Raudies GmbH & Co.KG, Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen (AG Walsrode, HRA
201200), vertr. d.: 1. D. Werner Raudies Verwaltungs-GmbH, Max-Schmeling-Straße
1, 27389 Stemmen, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mario
Raudies, (Geschäftsführer), 1.2. Jan Wilhöft, (Geschäftsführer), ist am
04.12.2019 um 10:51 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664
Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail:
info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode /
Lange Straße 29-33 / 29664 Walsrode einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 04.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 201200 HRA 201200: D. Werner Raudies GmbH & Co.KG, Stemmen, Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: D. Werner Raudies Verwa…
HRA 201200 D. Werner Raudies GmbH & Co.KG, Stemmen, Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Max-Schmeling-Straße 1, 27389 Stemmen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönli…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.