HRB 3918

D.W. Renzmann Apparatebau GmbH

Amtsgericht Bad Kreuznach · Rheinland-Pfalz

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Monzingen

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Registerdaten

Sitz
Monzingen
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. D.W. Renzmann Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung Monzingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 3 IN 171/24 · D.W. Renzmann Apparatebau GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 171/24
Wirksam am
02.01.2025
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 3918
Geschäfts-Nr.: 3 IN 171/24 Am 01.01.2025 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der D.W. Renzmann Apparatebau GmbH, Industriestraße 1, 55569 Monzingen (AG Bad Kreuznach, HRB 3918), vertr. d.: Dr. Dominik Zimmermann, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, -Fachanwalt für Insolvenzrecht-, Schlossstr. 6, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/2987280, Fax: 0671/2987543, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 19.03.2025.
b)Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlungen:

1. am Mittwoch, 26.03.2025, 13:30 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung zur Beschlußfassung über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis: Gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen i.S.d. § 160 InsO als erteilt, sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

2. am Mittwoch, 26.03.2025, 13:30 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 02.01.2025.

Veröffentlichungstext:

Geschäfts-Nr.: 3 IN 171/24 Am 01.01.2025 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der D.W. Renzmann Apparatebau GmbH, Industriestraße 1, 55569 Monzingen (AG Bad Kreuznach, HRB 3918), vertr. d.: Dr. Dominik Zimmermann, (Geschäftsführer), . Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, -Fachanwalt für Insolvenzrecht-, Schlossstr. 6, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/2987280, Fax: 0671/2987543, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 19.03.2025.
b)Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlungen:

3. am Mittwoch, 26.03.2025, 13:30 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung zur Beschlußfassung über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis: Gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen i.S.d. § 160 InsO als erteilt, sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

4. am Mittwoch, 26.03.2025, 13:30 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 02.01.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 171/24 · D.W. Renzmann Apparatebau GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 171/24
Wirksam am
05.12.2024
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 3918
3 IN 171/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der D.W. Renzmann Apparatebau GmbH, Industriestraße 1, 55569 Monzingen (AG Bad Kreuznach, HRB 3918), vertr. d.: Dr. Dominik Zimmermann, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 25.10.2024 um 10:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 28.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 171/24 · D.W. Renzmann Apparatebau GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 171/24
Wirksam am
25.10.2024
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 3918
3 IN 171/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der D.W. Renzmann Apparatebau GmbH, Industriestraße 1, 55569 Monzingen (AG Bad Kreuznach, HRB 3918), vertr. d.: Dr. Dominik Zimmermann, (Geschäftsführer), ist am 25.10.2024 um 10.45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, -Fachanwalt für Insolvenzrecht-, Schlossstr. 6, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/2987280, Fax: 0671/2987543, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 25.10.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3918 HRB 3918: D.W. Renzmann Apparatebau GmbH, Monzingen, Industriestraße 1, 55569 Monzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dickopf, Michael, Bad Sobernheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 3918: D.W. Renzmann Apparatebau GmbH, Monzingen, Industriestraße 1, 55569 Monzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dickopf, Michael, Bad Sobernheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3918 HRB 3918: D.W. Renzmann Apparatebau GmbH, Monzingen, Industriestraße 1, 55569 Monzingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Meyer, Mathias, Mainz, *XX.XX.XXXX; …
HRB 3918: D.W. Renzmann Apparatebau GmbH, Monzingen, Industriestraße 1, 55569 Monzingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Meyer, Mathias, Mainz, *XX.XX.XXXX; Reinhard, Carsten Tim, Monzingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3918 HRB 3918: D.W. Renzmann Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Monzingen, Industriestraße 1, 55569 Monzingen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertr…
HRB 3918: D.W. Renzmann Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Monzingen, Industriestraße 1, 55569 Monzingen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und eine Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin wurde § 3 (Stammkapital) geändert und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2016 hat eine weitere Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsjahr) beschlossen. Neue Firma: D.W. Renzmann Apparatebau GmbH. Der Bau von Maschinen und Apparaten, insbesondere für die Druck-, papierverarbeitende und Farbindustrie sowie der Bau von Destilieranlagen.
Veränderungen
HRB 3918 HRB 3918:D.W. Renzmann Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Monzingen, Industriestraße 1, 55569 Monzingen.Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrag…
HRB 3918:D.W. Renzmann Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Monzingen, Industriestraße 1, 55569 Monzingen.Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Bau von Maschinen und Apparaten, insbesondere für die druck- und papierverarbeitende Industrie sowie die Konstruktion und Fertigung von Reinigungsmaschinen und Destillieranlagen für die Druck-, Farb- und Lackindustrie sowie verwandte Anwendungen.
Veränderungen
HRB 3918 D.W. Renzmann Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Monzingen, Industriestraße 1, 55569 Monzingen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § …
D.W. Renzmann Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Monzingen, Industriestraße 1, 55569 Monzingen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Beirat) beschlossen.
Veränderungen
HRB 3918 D.W. Renzmann Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Monzingen, Industriestraße 1, 55569 Monzingen. Der mit der KKL Vermögensverwaltung GmbH (Amtsgericht Mannheim HRB 432354) am 26.September 1990…
D.W. Renzmann Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Monzingen, Industriestraße 1, 55569 Monzingen. Der mit der KKL Vermögensverwaltung GmbH (Amtsgericht Mannheim HRB 432354) am 26.September 1990 / 13. Dezember 1990 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 19.08.2010 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der mit der KKL Vermögensverwaltung GmbH (Amtsgericht Mannheim HRB 432354) am 24.03.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.10.2010 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 3918 D.W. Renzmann Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Monzingen, Industriestraße 1, 55569 Monzingen. Die Gesellschafterversammlung hat am 19.08.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.000.000,00…
D.W. Renzmann Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Monzingen, Industriestraße 1, 55569 Monzingen. Die Gesellschafterversammlung hat am 19.08.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 511.291,88 zunächst um EUR 108,12 und dann um weitere EUR 800.000,00 auf EUR 1.311.400,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Neues Stammkapital: 1.311.400,00 EUR.
Veränderungen
HRB 3918 D.W. Renzmann Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Monzingen (Industriestraße 1, 55569 Monzingen). Nicht mehr Geschäftsführer: Donau, Harry, Weinsheim, *XX.XX.XXXX.
D.W. Renzmann Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Monzingen (Industriestraße 1, 55569 Monzingen). Nicht mehr Geschäftsführer: Donau, Harry, Weinsheim, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.