HRB 66569

D.U.B. Dämm-, Umwelt- und Brandschutztechnik GmbH

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · Rheinland-Pfalz

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ludwigshafen am Rhein

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Registerdaten

Sitz
Ludwigshafen am Rhein
Datenstand
2024-03-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 f IN 151/22 Lu · D.U.B. Dämm-, Umwelt- und Brandschutztechnik GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 f IN 151/22 Lu
Wirksam am
19.02.2026
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 66569
3 f IN 151/22 Lu: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D.U.B. Dämm-, Umwelt- und Brandschutztechnik GmbH, Wredestr. 53, 67059 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 66569), vertr. d.: Metin Birkial, Hauptstraße 6, 69190 Walldorf, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 19.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 f IN 151/22 Lu · D.U.B. Dämm-, Umwelt- und Brandschutztechnik GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 f IN 151/22 Lu
Wirksam am
22.02.2023
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 66569
3 f IN 151/22 Lu
3 f IN 211/22 Lu
3 f IN 244/22 Lu
3 f IN 322/22 Lu

20.02.2023

Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht

Beschluss

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale, Hollestr. 7b, 45127 Essen,
- Antragstellerin zu 1) -

AOK Bayern, Brüderstraße 19, 89415 Lauingen

- Antragstellerin zu 2) -

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Karlstraße 18, 57610 Altenkirchen (Westerwald)

- Antragstellerin zu 3) -

DAK-Gesundheit KdöR, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg

- Antragstellerin zu 4) -
g e g e n

D.U.B. Dämm-, Umwelt- und Brandschutztechnik GmbH, Wredestr. 53, 67059 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 66569), vertreten durch den Geschäftsführer Yumer Yumer, Walter-Flex-Str. 88, 65428 Rüsselsheim

-Schuldnerin und Antragsgegnerin-
an dem weiter beteiligt ist

Rechtsanwalt Markus Walter, Waldhofer Str. 17, 69123 Heidelberg

- Sachverständiger und vorläufiger Insolvenzverwalter -

hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein durch Richter am Amtsgericht (stellvertr. Direktor) xxx beschlossen:

1. Die Verbindung der Verfahren mit den Aktenzeichen 3f IN 151/22 Lu, 3 f IN 211/22 Lu, 3 f IN 244/22 Lu und 3 f IN 322/22 Lu wird angeordnet. Das erstgenannte Verfahren führt.

2. Der Antrag der Antragsgegnerinnen zu 2) bis 4) vom 05.07.2022, 05.08.2022 und 19.10.2022 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Verfahrensart des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin werden zugelassen.

3. Über das Vermögen der Antragsgegnerin wird mit Wirkung ab

Montag, 20. Februar 2023, 14:45 Uhr

das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

4. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Markus Walter, Waldhofer Str. 17, 69123 Heidelberg

5. Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Antragsgegnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegen die Antragsgegnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Antragsgegnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.

6. Die Gläubiger der Antragsgegnerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Antragsgegnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

7. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EUInsVO, Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.05.2015 (ABIEG L 141/19).

8. Gemäß § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 15.05.2023 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 24.03.2023 bei dem Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 14.04.2023 und der Bericht des Insolvenzverwalters ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.

Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO).

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.

Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.

Gründe:

Das Verfahren ist zu eröffnen. Nach den Ermittlungen des Gerichts ist die Schuldnerin insolvenzreif. Das Gericht stützt sich insoweit maßgeblich auf das überzeugende und nachvollziehbare Sachverständigengutachten vom 17.02.2023.

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Sie ist nicht mehr in der Lage, innerhalb einer Frist von drei Wochen ihre fälligen Verbindlichkeiten von mindestens 238.473,78 € auf höchstens zehn Prozent zurückzuführen, da keine kurzfristig liquidierbare Aktiva vorhanden sind; weitere Kreditierungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich.

Zudem ist die Schuldnerin überschuldet im Rechtssinne. Die bilanzielle Überschuldung beträgt mehr als 230 T€. Eine positive Fortführungsprognose kann nicht gestellt werden.

Die zu erwartenden Verfahrenskosten von nicht mehr als 17.390,76 € können voraussichtlich durch eine freie Masse in Höhe von nicht weniger als 21.997,88 € gedeckt werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Zu Nr. 1-7 Zu Nr. 8

Richter am Amtsgericht (stellvertr. Direktor) Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 3 f IN 151/22 Lu · D.U.B. Dämm-, Umwelt- und Brandschutztechnik GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 f IN 151/22 Lu
Wirksam am
14.11.2022
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 66569
3 f IN 151/22 Lu

Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht

Beschluss

In dem Insolvenzantragsverfahren

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale, Hollestr. 7b, 45127 Essen,
- Antragsteller -

g e g e n

D.U.B. Dämm-, Umwelt- und Brandschutztechnik GmbH, Wredestr. 53, 67059 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 66569),
vertreten durch:
Metin Birkial, Hauptstraße 6, 69190 Walldorf, (Geschäftsführer),
- Schuldnerin -

an dem weiter beteiligt ist

Rechtsanwalt Markus Walter, Waldhofer Str. 17, 69123 Heidelberg, Tel.: 06221 38930 0, Fax: 06221 38930 12
- Sachverständige -

hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein am 11.11.2022 beschlossen:

1. Der am 19.05.2022 eingegangene Antrag vom 19.05.2022 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragsgegnerin ist bereits mit Beschluss vom 07.07.2022 zugelassen worden. Die Anordnungen in dem genannten Beschluss bleiben aufrechterhalten.

2. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes wird mit Wirkung ab heute, 08:49 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO).

3. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Markus Walter

4. Verfügungen der Antragsgegnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.2 Nr.2 Alt. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Antragsgegnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Antragsgegnerin Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt auf den Namen der Antragsgegnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufige Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.

5. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragsgegnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

6. Im Übrigen wird der Antragsgegnerin verboten, über Bankkonten, Außenstände und sonstigen Vermögensgegenstände ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters ganz oder teilweise zu verfügen, insbesondere Sachen zu veräußern.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragsgegnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Antragsgegnerin hat ihm die Geschäftsbücher und Geschäftspapiere zur Einsichtnahme vorzulegen und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben, sowie alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung ihrer Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht die Antragsgegnerin oder (bei juristischen Personen) ihre organischen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§§ 22 Abs. 3, 97, 98, 101 InsO).

8. Sollte der vorläufige Insolvenzverwalter feststellen, dass die Antragsgegnerin über Grundbesitz verfügt, ist dies dem Gericht umgehend mitzuteilen, damit die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch veranlasst werden kann.

Gründe:

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist bereits mit Beschluss vom 07.07.2022 zugelassen worden, da die Zulässigkeitsvoraussetzungen vorgetragen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Zulassung noch nicht entschieden ist, ob das Insolvenzverfahren auch eröffnet wird.

Die auf §§ 21 Abs. 2 bis 24 InsO beruhenden Sicherungsmaßnahmen, insbesondere die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO und die Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO, erscheinen erforderlich zu sein, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragsgegnerin zu verhüten (§ 21 Abs. 1 InsO). Das Gericht stützt seine Bewertung insbesondere auf die schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen vom 27.10.2022.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die Schuldnerin bzw. der Schuldner die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 66569 HRB 66569: D.U.B. Dämm-, Umwelt- und Brandschutztechnik GmbH, Ludwigshafen am Rhein, Wredestraße 53, 67059 Ludwigshafen. Bestellt als Geschäftsführer: Yumer, Yumer, Rüsselsheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretung…
HRB 66569: D.U.B. Dämm-, Umwelt- und Brandschutztechnik GmbH, Ludwigshafen am Rhein, Wredestraße 53, 67059 Ludwigshafen. Bestellt als Geschäftsführer: Yumer, Yumer, Rüsselsheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dogdu, Ali Ihsan, Hanau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 66569 HRB 66569: D.U.B. Dämm-, Umwelt- und Brandschutztechnik GmbH, Ludwigshafen am Rhein, Wredestraße 53, 67059 Ludwigshafen. Bestellt als Geschäftsführer: Dogdu, Ali Ihsan, Hanau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsb…
HRB 66569: D.U.B. Dämm-, Umwelt- und Brandschutztechnik GmbH, Ludwigshafen am Rhein, Wredestraße 53, 67059 Ludwigshafen. Bestellt als Geschäftsführer: Dogdu, Ali Ihsan, Hanau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Birkal, Metin, Walldorf, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 66569 HRB 66569: D.U.B. Dämm-, Umwelt- und Brandschutztechnik GmbH, Ludwigshafen am Rhein, Wredestraße 53, 67059 Ludwigshafen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2019. Geschäftsa…
HRB 66569: D.U.B. Dämm-, Umwelt- und Brandschutztechnik GmbH, Ludwigshafen am Rhein, Wredestraße 53, 67059 Ludwigshafen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2019. Geschäftsanschrift: Wredestraße 53, 67059 Ludwigshafen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die Durchführung von Arbeiten im Wärme-, Kälte- Schall- und Brandschutz, der Industrieservice, die Montage von Lüftungsanlagen, die Durchführung von Sanierungsarbeiten vor allem im Bereich Holz- und Bautenschutz, die Vermittlung und Vergabe von Aufträgen, die Beratung und Betreuung von Aufträgen, die Durchführung von Abriss- und Demontagearbeiten sowie die Durchführung von Arbeiten im Bereich Trockenbau und Bautenschutz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Birkal, Metin, Walldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.