HRB 726

D & S, Druck & Service GmbH

Amtsgericht Neubrandenburg · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neubrandenburg

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Registerdaten

Sitz
Neubrandenburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
11.10.2016
Datenstand
2026-02-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Frank Günther

Neubrandenburg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

Handelsregister

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Stand 2026-02-11

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von Drucksachen aller Art, einschließlich der Fertigung fotografischer Arbeiten VervieIfältigungen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 702 IN 503/16 · D & S, Druck & Service GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
Insolvenzgericht
Neubrandenburg
Aktenzeichen
702 IN 503/16
Wirksam am
22.10.2025
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 726
702 IN 503/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

D & S, Druck & Service GmbH, Flurstraße 3, 17034 Neubrandenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Günther
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 726
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 15.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 61-65 und 68-70 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.11.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 21.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 702 IN 503/16 · D & S, Druck & Service GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
Insolvenzgericht
Neubrandenburg
Aktenzeichen
702 IN 503/16
Wirksam am
26.02.2018
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 726
702 IN 503/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

D & S, Druck & Service GmbH, Flurstraße 3, 17034 Neubrandenburg, vertreten
durch den Geschäftsführer Frank Günther, geboren am XX.XX.XXXX, Malvenweg 6,
17033 Neubrandenburg
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 726
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum
Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs mit einer Leasinggeberin, der die
Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 60.000,00 € an die Insolvenzmasse,
die Erteilung einer Generalquittung hinsichtlich der wechselseitigen Ansprüche
der Streitparteien, mit Ausnahme der Feststellung einer noch anzumeldenden
Insolvenzforderung in derselben Höhe, und die Aufhebung der außergerichtlichen
Kosten der Streitparteien gegeneinander vorsieht,
wird bestimmt auf

Montag, 12.03.2018, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 -
18, 17033 Neubrandenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 23.02.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 702 IN 503/16 · D & S, Druck & Service GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
Insolvenzgericht
Neubrandenburg
Aktenzeichen
702 IN 503/16
Wirksam am
15.01.2018
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 726
702 IN 503/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

D & S, Druck & Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Günther,
geboren am XX.XX.XXXX, Flurstraße 3, 17034 Neubrandenburg
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 726
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum
Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs im Anfechtungsrechtsstreit beim LG
Neubrandenburg (3 O 111/17), der die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe
von 180.000,00 €, die Erteilung einer Generalquittung hinsichtlich der
wechselseitigen Ansprüche der Streitparteien und eine dem geltend gemachten
Anspruch und der vereinbarten Zahlung entsprechende Kostenregelung vorsieht,
wird bestimmt auf

Montag, 29.01.2018, 14:15 Uhr, Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 -
18, 17033 Neubrandenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 15.01.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 702 IN 503/16 · D & S, Druck & Service GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
Insolvenzgericht
Neubrandenburg
Aktenzeichen
702 IN 503/16
Wirksam am
10.11.2016
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 726
702 IN 503/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

D & S, Druck & Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Günther,
geboren am XX.XX.XXXX, Flurstraße 3, 17034 Neubrandenburg
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 726
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 08.11.2016 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 09.11.2016

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 726 HRB 726: D & S, Druck & Service GmbH, Neubrandenburg (Flurstraße 3, 17034 Neubrandenburg Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 726: D & S, Druck & Service GmbH, Neubrandenburg (Flurstraße 3, 17034 Neubrandenburg Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 702 IN 503/16 · D & S, Druck & Service GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
Insolvenzgericht
Neubrandenburg
Aktenzeichen
702 IN 503/16
Wirksam am
04.10.2016
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 726
702 IN 503/16
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

D & S, Druck & Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Günther,
geboren am XX.XX.XXXX, Flurstraße 3, 17034 Neubrandenburg
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 726
- Schuldnerin -
-

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2016 um 07.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jan-Markus Loebnau
Otto-von-Guericke-Straße 5, 17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 5691800
Telefax: 0395 5698392
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 07.11.2016 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
19.11.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts
niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage
von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
und
271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird
anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Montag, 12.12.2016
13:00 Uhr
Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, Amtsgericht Neubrandenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Montag, 12.12.2016
13:00 Uhr
Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, Amtsgericht Neubrandenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28
Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.07.2016 beim Insolvenzgericht Neubrandenburg eingegangen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 01.10.2016

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 702 IN 503/16 · D & S, Druck & Service GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
Insolvenzgericht
Neubrandenburg
Aktenzeichen
702 IN 503/16
Wirksam am
21.07.2016
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 726
702 IN 503/16

In dem Verfahren über den Antrag d.

D & S, Druck & Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Günther,
geboren am XX.XX.XXXX, Flurstraße 3, 17034 Neubrandenburg
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 726
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Jan-Markus Loebnau
Otto-von-Guericke-Straße 5, 17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 5691800, Fax: 0395 5698392

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2
Nr. 2
InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin.
Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern
und
zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter
hat zu
prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird
(§ 22
Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin
ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der
Außenstände der
Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende
Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu
zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung
nur noch
an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs.
1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten
und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die
Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur
Entscheidung
über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu
erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der
schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu
prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund
vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen
Unternehmens
bestehen.

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 21.07.2016

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.