HRB 32745

d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG

Amtsgericht Wiesbaden · Hessen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wiesbaden

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Registerdaten

Sitz
Wiesbaden
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 397/24 D-1-8 · d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 397/24 D-1-8
Wirksam am
03.08.2026
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 32745
810 IN 397/24 D-1-8 In dem Insolvenzverfahren d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32745),
vertreten durch:
1. Frank Wojtalewicz, (Vorstand),
2. Dirk Hasselbring, (Vorstand),
3. Dominik Schott, (Vorstand),

wird für das Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses

XXX

die Vergütung festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Der über die erfolgte Festsetzung hinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.

Gründe:

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO.
Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden.
Der § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus.
Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz ermittelt werden muss.
Zumal nur bei Garantie einer angemessenen Vergütung die Verfahren mit den geeigneten qualifizierten Mitgliedern besetzt werden können, die ihre Kenntnisse und ihr Fachwissen zugunsten des Verfahrens und der Gläubigergemeinschaft einbringen.
Aufgrund des weit überdurchschnittlichen Arbeits- und Zeitaufwands, Haftungsrisikos sowie der erheblichen Sachkenntnis der einzelnen Mitglieder ist ein Stundensatz von EUR 250,00 angemessen.
Die Mitwirkung der Mitglieder an dem Verfahren sowie der zeitliche Aufwand sind ausreichend diskutiert und dargelegt worden.

Abzusetzen war der Zeitaufwand für die Bereitschaftserklärung zur Teilnahme am Gläubigerausschuss vom 28.03.2024. Hierbei handelt es sich um die Vorbereitung der Tätigkeit des Gläubigerausschusses und nicht um dessen Tätigkeit. Der Anspruch auf Vergütung nach § 54 Nr. 2 InsO besteht nur in seiner Eigenschaft als Gläubigerausschussmitglied, und somit für die Zeit der Bestellung. Die Bestellung zum vorläufigen Gläubigerausschuss erfolgte mit Beschluss vom 03.04.2026. Hingegen dazu erachtet allerdings das Gericht die Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Gläubigerausschuss für vergütungsfähig, da es sich hierbei um die Prüfungen der Zeiträume der Tätigkeit als Mitglied des Gläubigerausschusses bezieht.

Weiterhin war mit Einverständnis des Gläubigerausschussmitgliedes der Zeitaufwand am 22.05.2024.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus
§§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht oder Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 03.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 397/24 D-1-8 · d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 397/24 D-1-8
Wirksam am
12.03.2025
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 32745
810 IN 397/24 D-1-8 In dem Insolvenzverfahren d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 32745), vertr. d.: 1. Frank Wojtalewicz, (Vorstand), 2. Dirk Hasselbring, (Vorstand), 3. Dominik Schott, (Vorstand), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 10.03.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 397/24 D-1-8 · d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 397/24 D-1-8
Wirksam am
11.06.2024
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 32745
810 IN 397/24 D-1-8 - Am 06.06.2024 um 09:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32745),
vertreten durch:
1. Frank Wojtalewicz, (Vorstand),
2. Dirk Hasselbring, (Vorstand),
3. Dominik Schott, (Vorstand), eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 476 0, Fax: 069/ 68 97 476 20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 18.07.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 29.08.2024, 09:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 397/24 D-1-8 · d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 397/24 D-1-8
Wirksam am
06.06.2024
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 32745
810 IN 397/24 D: In dem Insolvenzverfahren d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32745),
vertreten durch:
1. Frank Wojtalewicz, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden, (Vorstand),
2. Dirk Hasselbring, (Vorstand),
3. Dominik Schott, (Vorstand), wurde am 06.06.2024 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 476 0, Fax: 069/ 68 97 476 20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 06.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 397/24 D-1-8 · d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 397/24 D-1-8
Wirksam am
14.05.2024
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 32745
810 IN 397/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32745), vertr. d.: 1. Frank Wojtalewicz, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden, (Vorstand), 2. Dirk Hasselbring, (Vorstand), 3. Dominik Schott, (Vorstand), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 09.04.2024 um 13:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 397/24 D-1-8 · d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 397/24 D-1-8
Wirksam am
02.05.2024
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 32745
810 IN 397/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32745), vertr. d.: 1. Frank Wojtalewicz, (Vorstand), 2. Dirk Hasselbring, (Vorstand), 3. Dominik Schott, (Vorstand), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 09.04.2024 um 13:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 397/24 D-1-8 · d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 397/24 D-1-8
Wirksam am
24.04.2024
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 32745
810 IN 397/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32745), vertr. d.: 1. Frank Wojtalewicz, (Vorstand), 2. Dirk Hasselbring, (Vorstand), 3. Dominik Schott, (Vorstand), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 09.04.2024 um 13:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 397/24 D-1-8 · d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 397/24 D-1-8
Wirksam am
12.04.2024
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 32745
810 IN 397/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32745), vertr. d.: 1. Frank Wojtalewicz, (Vorstand), 2. Dirk Hasselbring, (Vorstand), 3. Dominik Schott, (Vorstand), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 09.04.2024 um 13:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 397/24 D-1-8 · d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 397/24 D-1-8
Wirksam am
10.04.2024
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 32745
810 IN 397/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32745), vertr. d.: 1. Frank Wojtalewicz, (Vorstand), 2. Dirk Hasselbring, (Vorstand), 3. Dominik Schott, (Vorstand), ist am 09.04.2024 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 476 0, Fax: 069/ 68 97 476 20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 397/24 D-1-8 · d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 397/24 D-1-8
Wirksam am
09.04.2024
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 32745
810 IN 397/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32745), vertr. d.: 1. Frank Wojtalewicz, (Vorstand), 2. Dirk Hasselbring, (Vorstand), 3. Dominik Schott, (Vorstand), ist am 09.04.2024 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 476 0, Fax: 069/ 68 97 476 20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32745 HRB 32745: d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Wiesbaden, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden. Die Hauptversammlung vom 24.11.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Vinkulierung), 14 (nun: Ort, Ein…
HRB 32745: d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Wiesbaden, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden. Die Hauptversammlung vom 24.11.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Vinkulierung), 14 (nun: Ort, Einberufung und Teilnahme der Aktionäre), 15 (nun: Vorsitz in der Hauptversammlung, Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder) und 16 (nun: Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung, Niederschrift) beschlossen.
Neueintragungen
HRB 32745 HRB 32745: d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Wiesbaden, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden. Aktiengesellschaft. Satzung vom 05.05.2021. Geschäftsanschrift: Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden. Gegenstan…
HRB 32745: d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Wiesbaden, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden. Aktiengesellschaft. Satzung vom 05.05.2021. Geschäftsanschrift: Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden. Gegenstand: der Erwerb, das Halten, das Verwalten, die Entwicklung und die Veräußerung von Immobilien und damit verbundene Beratungsleistungen sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an sowie die Gründung von anderen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar im Immobilienbereich tätig sind. Grundkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Wojtalewicz, Frank, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schott, Dominik, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 22604). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.