HRB 109656

Cyber War Protection GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 986/18 C-11-8 · Cyber War Protection GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 986/18 C-11-8
Wirksam am
11.08.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 109656
810 IN 986/18 C-11-8 : Diese Veröffentlichung setzt die Löschungsfristen in Gang.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 27.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 986/18 C-11-8 · Cyber War Protection GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 986/18 C-11-8
Wirksam am
24.06.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 109656
810 IN 986/18 C-11-8 : In dem Insolvenzverfahren Cyber War Protection GmbH, Berner Straße 119, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109656),
vertreten durch: Ulfilas Schröder, (Geschäftsführer),
wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Masegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 22.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 986/18 C-11-8 · Cyber War Protection GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 986/18 C-11-8
Wirksam am
05.05.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 109656
810 IN 986/18 C-11-8 In dem Insolvenzverfahren Cyber War Protection GmbH, Berner Straße 119, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109656),
vertreten durch: Ulfilas Schröder, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 108.823,29 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Prüfung der Anfechtungsansprüche und der langen Dauer des vorläufigen Verfahrens die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um je 10% auf insgesamt 45%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, den 29.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 109656 HRB 109656: Cyber War Protection GmbH, Frankfurt am Main, Berner Straße 119, 60437 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 109656: Cyber War Protection GmbH, Frankfurt am Main, Berner Straße 119, 60437 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 986/18 C-11-8 · Cyber War Protection GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 986/18 C-11-8
Wirksam am
04.10.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 109656
810 IN 986/18 C-11-8 : Am 01.10.2019 um 16:31 Uhr ist das Insolvenzverfahren
Cyber War Protection GmbH, Berner Straße 119, 60437 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 109656)eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt
Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329
Frankfurt am Main, Tel.: 069/34879200, Fax: 069/348792099, Internet:
m.obermueller@bop.legal

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 25.11.2019

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 09.12.2019 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 986/18 C-11-8 · Cyber War Protection GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 986/18 C-11-8
Wirksam am
29.11.2018
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 109656
810 IN 986/18 C: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cyber
War Protection GmbH, Berner Straße 119, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt
am Main, HRB 109656), vertr. d.: Ulfilas Schröder, Friedrichstraße 13, 61440
Oberursel, (Geschäftsführer), ist am 29.11.2018 um 12:23 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin
Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am
Main, Tel.: 069/34879200, Fax: 069/348792099, Internet: m.obermueller@bop.legal
bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 109656 HRB 109656: Cyber War Protection GmbH, Frankfurt am Main, Berner Straße 119, 60437 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2016 mit Änderung vom 24.08.2017. G…
HRB 109656: Cyber War Protection GmbH, Frankfurt am Main, Berner Straße 119, 60437 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2016 mit Änderung vom 24.08.2017. Geschäftsanschrift: Berner Straße 119, 60437 Frankfurt am Main. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Informationstechnologien jeder Art, insbesondere Sicherheitstechnologien sowie der Handel mit der dazugehörigen Soft- und Hardware. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schröder, Ulfilas, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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