HRB 12825
CWE GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rostock
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Registerdaten
- Sitz
- Rostock
- Datenstand
- 2024-04-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 61 IN 128/14 · CWE GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 61 IN 128/14
- Wirksam am
- 27.03.2023
- Registerbezug
- Rostock, HRB 12825
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CWE GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Björn Wenzel, Schweriner Straße 13, 18069 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 12825
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Martin Kienitz, Ahrensböker Straße 5, 23684 Scharbeutz, Gz.: Beratung CWE GmbH
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.05.2023.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 27.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 128/14 · CWE GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 61 IN 128/14
- Wirksam am
- 19.06.2017
- Registerbezug
- Rostock, HRB 12825
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CWE GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Björn Wenzel, Schweriner Straße
13,
18069 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 12825
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Martin Kienitz, Ahrensböker Straße 5, 23684 Scharbeutz, Gz.:
Beratung
CWE GmbH
-
-
Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wird für den Berichts- und Prüfungstermin das
mündliche
Verfahren angeordnet und der Eröffnungsbeschluss vom 04.07.2016 insoweit
aufgehoben.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die
eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage
von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
und
271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird
anberaumt auf
Wochentag und Datum: Mittwoch, 30.08.2017
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 330, 3. OG, Zochstraße 13, 18057 Rostock
Hinweis:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum : Mittwoch, 30.08.2017
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 330, 3. OG, Zochstraße 13, 18057 Rostock
Hinweise:
Der Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, kann nur
mündlich
in diesem Termin erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Gründe:
-
Die Anberaumung eines mündlichen Termins erfolgt aufgrund Antrag des
Schuldnervertreters.
-
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung
ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
-
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 14.06.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 128/14 · CWE GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 61 IN 128/14
- Wirksam am
- 22.08.2016
- Registerbezug
- Rostock, HRB 12825
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CWE GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Björn Wenzel, Schweriner Straße
13,
18069 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 12825
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Martin Kienitz, Ahrensböker Straße 5, 23684 Scharbeutz, Gz.:
Beratung
CWE GmbH
Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wird für den Berichts- und Prüfungstermin das
mündliche
Verfahren angeordnet und der Eröffnungsbeschluss vom 04.07.2016 und der
Beschluss vom
01.08.2016 insoweit aufgehoben.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die
eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage
von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
und
271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird
anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 05.10.2016
11:00 Uhr
Sitzungssaal 330, 3. OG, Zochstraße 13, 18057 Rostock
Hinweis:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 05.10.2016
11:00 Uhr
Sitzungssaal 330, 3. OG, Zochstraße 13, 18057 Rostock
Hinweise:
Der Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, kann nur
mündlich
in diesem Termin erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 22.08.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 61 IN 128/14 · CWE GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 61 IN 128/14
- Wirksam am
- 01.08.2016
- Registerbezug
- Rostock, HRB 12825
CWE GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Björn Wenzel, Schweriner Straße
13,
18069 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 12825
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Martin Kienitz, Ahrensböker Straße 5, 23684 Scharbeutz, Gz.:
Beratung
CWE GmbH
hat das Amtsgericht Rostock am 01.08.2016 beschlossen:
1.
Gem. § 5 Abs.2 Satz 2 InsO wird für den Berichts- und Prüfungstermin das
mündliche
Verfahren angeordnet und der Eröffnungsbeschluss vom 04.07.2016 insoweit
aufgehoben.
2.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung in
den gem.
Eröffnungsbeschluss bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 04.10.2016 um 11.00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Rostock,
Zochstraße 13
in 18057 Rostock, Saal 330
Hinweis: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im
Sinne
des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
3.
Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 04.10.2016 um 11.00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Rostock,
Zochstraße 13
in 18057 Rostock, Saal 330
Hinweis: Der Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet,
kann nur
mündlich in diesem Termin erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht 01.08.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 12825 HRB 12825: CWE GmbH, Rostock, Schweriner Straße 13, 18069 Rostock. Über das Vermögen der Gesellschaft ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 61 IN 128/14 · CWE GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 61 IN 128/14
- Wirksam am
- 06.07.2016
- Registerbezug
- Rostock, HRB 12825
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CWE GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Björn Wenzel, Schweriner Straße
13,
18069 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 12825
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Martin Kienitz, Ahrensböker Straße 5, 23684 Scharbeutz, Gz.:
Beratung
CWE GmbH
1.
Das am 24.04.2014 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen
der
Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 04.07.2016 um
13.29
Uhr eröffnet.
2.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Berthold Brinkmann
Freiligrathstraße 1, 18055 Rostock
Telefon: 0381 49170
Telefax: 0381 491749
3.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum
15.08.2016 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4.
Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs.
2
InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
04.10.2016.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter
eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben,
ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters)
InsO
bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung
bis
04.10.2016, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden
kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
01.09.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts
niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5.
Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert,
nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3
InsO).
7.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses
nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 04.07.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 12825 HRB 12825:CWE GmbH, Rostock, Schweriner Straße 13, 18069 Rostock.Nicht mehr Geschäftsführer: Kienitz, Martin, Scharbeutz, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Wenzel, Björn, Scharbeutz, *XX.XX.XXXX…
HRB 12825 HRB 12825:CWE GmbH, Rostock, Schweriner Straße 13, 18069 Rostock.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2002, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2013 ha…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.