HRB 200390

Cut & Style GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

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Sitz: Braunschweig

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Registerdaten

Sitz
Braunschweig
Datenstand
2024-03-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 275 IN 65/20 b · Cut & Style GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 65/20 b
Wirksam am
16.03.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 200390
275 IN 65/20 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cut & Style GmbH, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200390), vertr. d.: Matthias Hoffmeister, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 43 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 09.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 23.111,42 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

19

II.

Um die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters angemessen zu honorieren, war die Vergütung um insgesamt 43 % zu erhöhen. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus den Sanierungsbemühungen sowie dem Ausüben des Zustimmungsvorbehalts. Der Verwalter hat die Erhöhungstatbestände ausreichend und plausibel dargelegt. Auf den Vergütungsantrag wird insoweit verwiesen.
Der Zuschlag für mehrere Betriebsstätten war jedoch von 20 % auf 8 % zu reduzieren. Mehrere Betriebsstätten stellen keinen eigenen Zuschlagstatbestand dar, sondern sind allenfalls im Rahmen der Betriebsfortführung zu berücksichtigen. Ein gesonderter Zuschlag für die Betriebsfortführung war aufgrund der erheblichen Massemehrung nicht festzusetzen. Ein Zuschlag für mehrere Betriebsstätten ist lediglich dann zu gewähren, wenn besonders arbeitsintensive Merkmale hinzugetreten sind. Abstrakte Angaben hierzu genügen nicht. Auch zusätzliche Fahrtzeiten können keine Berücksichtigung finden. Dass in beiden Standorten der Geschäftsbetrieb angefahren werden musste, rechtfertigt jedoch eine Erhöhung um 8 %. Weiterer Zuschlag kann mangels Ausführungen nicht gewährt werden.
Unter Gesamtwürdigung aller Umstände des vorliegenden (vorläufigen) Insolvenzverfahrens, hält das Gericht einen Erhöhungsfaktor von insgesamt 43 % für angemessen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 11.03.2026

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Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 275 IN 65/20 b · Cut & Style GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 65/20 b
Wirksam am
02.01.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 200390
275 IN 65/20 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cut & Style GmbH, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200390), vertr. d.: Matthias Hoffmeister, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 02.01.2026
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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 65/20 b · Cut & Style GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 65/20 b
Wirksam am
15.10.2020
Registerbezug
Braunschweig, HRB 200390
275 IN 65/20 c In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Cut & Style GmbH, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB
200390),

vertreten durch:

Matthias Hoffmeister, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Braunschweig, 13.10.2020

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Veränderungen
HRB 200390 HRB 200390: Cut & Style GmbH, Braunschweig, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (275 IN 65/20 c) vom 26.06.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Ins…
HRB 200390: Cut & Style GmbH, Braunschweig, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (275 IN 65/20 c) vom 26.06.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 65/20 b · Cut & Style GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 65/20 b
Wirksam am
01.07.2020
Registerbezug
Braunschweig, HRB 200390
275 IN 65/20 c In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Cut & Style GmbH, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB
200390),

vertreten durch:

Matthias Hoffmeister, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208
InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der
künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Braunschweig, 30.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 275 IN 65/20 b · Cut & Style GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 65/20 b
Wirksam am
26.06.2020
Registerbezug
Braunschweig, HRB 200390
275 IN 65/20 c: Über das Vermögen der Cut & Style GmbH, Kastanienallee 66,
38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200390), vertr. d.: Matthias
Hoffmeister, (Geschäftsführer), ist am 26.06.2020 um 09:44 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Eiermarkt 1, 38100
Braunschweig, Tel.: 0531-180535-0, Fax: 0531-180535-20, E-Mail:
franc.zimmermann@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.08.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.09.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

· Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb
des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist
(25.08.2020) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen
schriftlich geprüft werden (25.09.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Versicherungsverein,
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen
Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art.5
Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/18/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung so ist für
den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigen zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass die
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung zur zum
Teil angefochten werde, ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 26.06.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 200390 HRB 200390: Cut & Style GmbH, Braunschweig, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (275 IN 65/20 c) vom 06.04.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestell…
HRB 200390: Cut & Style GmbH, Braunschweig, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (275 IN 65/20 c) vom 06.04.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 65/20 b · Cut & Style GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 65/20 b
Wirksam am
06.04.2020
Registerbezug
Braunschweig, HRB 200390
Az.: 275 IN 65/20 c In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cut
& Style GmbH, Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB
200390), vertr. d.: Matthias Hoffmeister, (Geschäftsführer), ist am 06.04.2020
gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Eiermarkt 1, 38100
Braunschweig, Tel.: 0531-180535-0, Fax: 0531-180535-20, E-Mail:
franc.zimmermann@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com bestellt worden.

Amtsgericht Braunschweig, 06.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 200390 HRB 200390: Cut & Style GmbH, Braunschweig (Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig). Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmeister, Bernhard, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
HRB 200390: Cut & Style GmbH, Braunschweig (Kastanienallee 66, 38102 Braunschweig). Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmeister, Bernhard, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.

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