HRB 21535
CTE GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Rheinische Straße 15, 49084 OsnabrückGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Osnabrück
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 30.09.2020
- Datenstand
- 2025-09-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Ansgar Vogelsang
Lippstadt
Frank Puhlmann
Bünde
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
- Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- DESYS CTE Automotive GmbH Osnabrück
- CTE Automotive GmbH Osnabrück
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb und die Durchführung von EDV-Schulungen, EDV-Seminaren und Engineering-Leistungen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 38 IN 16/20 · CTE GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 38 IN 16/20
- Wirksam am
- 16.03.2026
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 21535
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 12.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 38 IN 16/20 · CTE GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 38 IN 16/20
- Wirksam am
- 11.09.2025
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 21535
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Michels, (Bürostation), Gesmolder Str. 55, 49084 Osnabrück, Tel.: 0541/5079 8235, Fax: 0541/5079 8522, E-Mail: info@michels-inso.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 61.592,98 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 521.504,36 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Osnabrück, 11.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 38 IN 16/20 · CTE GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 38 IN 16/20
- Wirksam am
- 06.06.2025
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 21535
05.06.2025, Amtsgericht Osnabrück
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 38 IN 16/20 · CTE GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 38 IN 16/20
- Wirksam am
- 01.02.2024
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 21535
01.02.2024, Amtsgericht Osnabrück
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 38 IN 16/20 · CTE GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 38 IN 16/20
- Wirksam am
- 25.01.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 21535
EUR
Bruchteilsvergütung nach § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Um 45 % erhöht zuzüglich
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 90.961,80 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 19.117,33 EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach xxx EUR.
II.
Gem. §§ 3, 10 InsVV kann der vorläufige Insolvenzverwalter darüber hinaus Zuschläge geltend machen.
Zur Prüfung der Angemessenheit der geltend gemachten Zuschläge besteht grundsätzlich keine Bindung an Entscheidungssammlungen anderer Gerichte oder darauf basierender Faustregeltabellen (vgl. BGH vom 01.03.2007 - IX ZB 277/05). Zulässig und üblich ist aber, die dort erfassten Rahmensätze und die insofern zu Grunde liegenden Entscheidungen vergleichend heranzuziehen (BGH vom 01.03.2007, a. a. O.).
Maßgebliches Kriterium für die Gewährung von Zuschlägen ist der im Verhältnis zu den im konkreten Verfahren zu erfüllenden Aufgaben erhöhte Arbeitsaufwand (BGH vom 26.02.2015 - IX ZB 34/13).
Der Insolvenzverwalter hat im Einzelnen die folgenden Zuschläge gem. § 3 InsVV beantragt:
Fortführung Geschäftsbetrieb 16,44 %
Sanierungsbemühungen 20 %
Insolvenzgeldvorfinanzierung 15 %
Festlegung des Gesamtzuschlags in der Gesamtschau 45 %
Hinsichtlich der vom Gericht zu treffenden Beurteilung über die Angemessenheit der geltend gemachten Zuschläge wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Begründungen im Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.12.2021 ausdrücklich und vollumfänglich Bezug genommen. Die geltend gemachten Zuschläge sind in der Gesamtschau angemessen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
IV. Umsatzsteuer
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Die Beteiligten wurden zu dem Vergütungsantrag gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 25.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 38 IN 16/20 · CTE GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 38 IN 16/20
- Wirksam am
- 21.12.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 21535
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Osnabrück, 20.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 38 IN 16/20 · CTE GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 38 IN 16/20
- Wirksam am
- 05.10.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 21535
Rheinische Straße 15, 49084 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 21535), vertr. d.: 1.
Frank Puhlmann, Kirchstraße 16, 32257 Bünde, (Geschäftsführer), 2. Ansgar
Vogelsang, Uhlandstraße 21, 59555 Lippstadt, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Osnabrück, 05.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21535 HRB 21535: CTE GmbH, Osnabrück, Rheinische Straße 15, 49084 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (38 IN 16/20) vom 25.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren er…
Forderungsprüfung 38 IN 16/20 · CTE GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 38 IN 16/20
- Wirksam am
- 25.09.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 21535
Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 21535), vertr. d.: 1. Frank Puhlmann, Kirchstraße
16, 32257 Bünde, (Geschäftsführer), 2. Ansgar Vogelsang, Uhlandstraße 21, 59555
Lippstadt, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2020 um 7:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt
Stephan Michels, Schloßstraße 11, 49186 Bad Iburg, Tel.: 05403/7883680, Fax:
05403/7883689, E-Mail: info@michels-inso.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an sie geleistet und
gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen
Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter ist mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 06.11.2020,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren ist schriftlich (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts-
und Prüfungstermin entspricht, ist der:
17.12.2020
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des schuldnerischen
Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer schuldnerischen Beteiligung an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Ø Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des
ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
oben genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden,
liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist nur zulässig, wenn der
Beschwerdeführer durch die Entscheidung beschwert wird. Die Beschwerde ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Osnabrück, 49074
Osnabrück, Kollegienwall 29/31 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 25.09.2020
Hinweise zum Datenschutz:
https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de ("Wir über uns" -
"Datenschutz")
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auch in Papierform zur Verfügung.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 38 IN 16/20 · CTE GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 38 IN 16/20
- Wirksam am
- 30.07.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 21535
Rheinische Straße 15, 49084 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 21535), vertr. d.: 1.
Frank Puhlmann, Kirchstraße 16, 32257 Bünde, (Geschäftsführer), 2. Ansgar
Vogelsang, Uhlandstraße 21, 59555 Lippstadt, (Geschäftsführer), ist am
30.07.2020 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Michels, Schloßstraße 11, 49186 Bad
Iburg, Tel.: 05403/7883680, Fax: 05403/7883689, E-Mail: info@michels-inso.de
bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt -
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto zu Gunsten
der späteren Insolvenzmasse zu eröffnen, Bankguthaben und sonstige Forderungen
des Antragsgegners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und
diese Gelder auf das vorbezeichnete Sonderkonto einzuzahlen bzw. auf diesem
gutschreiben zu lassen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an
diese/n zu zahlen.
D. vorl. Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung
Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
zu Masseverbindlichkeiten werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen
gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter soll
· das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten
· ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur
Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der
Antragstellerin fortführen; Der vorläufige Insolvenzverwalter soll dem
Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebs
erforderlich erscheint oder die Antragstellerin diesen einstellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück,
Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 30.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21535 HRB 21535: CTE GmbH, Osnabrück, Rheinische Straße 15, 49084 Osnabrück. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Puhlmann, Frank, Bünde, *XX.XX.XXXX.
HRB 21535 HRB 21535: CTE GmbH, Osnabrück, Großer Fledderweg 76, 49084 Osnabrück. Neue Geschäftsanschrift: Rheinische Straße 15, 49084 Osnabrück. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Puhlmann, Frank, …
HRB 21535 CTE Automotive GmbH, Osnabrück, Großer Fledderweg 76, 49084 Osnabrück.Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma besch…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.