HRB 7669
CSS I Krefeld GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Theaterplatz 1, 47798 KrefeldGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Krefeld
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 22.12.2023
- Datenstand
- 2025-02-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Maik Hoffmann
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Ein Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- control Sicherheit + Service GmbH Krefeld
Gegenstand des Unternehmens
Spezialtransporte, Verkauf und Vermietung von Sicherheitstechnik und -bedarf, Vertrieb der Marke "eventcontrol", Vertrieb eines Franchise-Systems. Gegenstand der Gesellschaft sind auch - ohne dass dies § 34 a GewO unterfiele - die Durchführung und Vermittlung von personellen Messe-, Veranstaltungs- und Informationsdiensten, jedoch keine Arbeitnehmerüberlassung.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 95 IN 53/23 · CSS I Krefeld GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 95 IN 53/23
- Wirksam am
- 21.05.2025
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 7669
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 7669 eingetragenen CSS I Krefeld GmbH, Theaterplatz 1, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maik Hoffmann, Forstwaldstr. 678, 47804 Krefeld
mit dem beiliegenden, am 10.04.2025 hier eingegangenen Schreiben hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt, dass keine Masseunzulänglichkeit mehr vorliegt. Dies bedeutet, dass die Verfahrenskosten nun durch die Insolvenzmasse gedeckt sind.
95 IN 53/23
Amtsgericht Krefeld, 20.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 95 IN 53/23 · CSS I Krefeld GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 95 IN 53/23
- Wirksam am
- 22.01.2024
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 7669
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 7669 eingetragenen CSS I Krefeld GmbH, Theaterplatz 1, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maik Hoffmann, Forstwaldstr. 678, 47804 Krefeld
ist am 10.01.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Sollte der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit zukünftig beseitigen können, wird das Verfahren wieder in ein normales Verfahren zurückgeführt.
Informationsrechte der Insolvenzgläubiger bleiben unberührt.
95 IN 53/23
Amtsgericht Krefeld, 19.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 95 IN 53/23 · CSS I Krefeld GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 95 IN 53/23
- Wirksam am
- 14.12.2023
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 7669
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 7669 eingetragenen CSS I Krefeld GmbH, Theaterplatz 1, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maik Hoffmann, Forstwaldstr. 678, 47804 Krefeld
Geschäftszweig: Spezialtransporte, Verkauf u. Vermietung von Sicherheitstechnik und -bedarf, Vertrieb eines Franchise-Systems
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.12.2023, um 13:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.09.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211 / 27408569, Fax: 0211 / 27408570.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 12.03.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 14.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die Zuständigkeit hinsichtlich der gerichtlichen Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Verwalters wird auf den/die Rechtspfleger/Rechtspflegerin übertragen (§§ 7, 18 Abs. 1 RPflG).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
95 IN 53/23
Krefeld, 12.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 95 IN 53/23 · CSS I Krefeld GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 95 IN 53/23
- Wirksam am
- 19.09.2023
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 7669
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 7669 eingetragenen CSS I Krefeld GmbH, Theaterplatz 1, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maik Hoffmann, Forstwaldstr. 678, 47804 Krefeld
Geschäftszweig: Spezialtransporte, Verkauf u. Vermietung von Sicherheitstechnik und -bedarf, Vertrieb eines Franchise-Systems
ist am 19.09.2023, um 15:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
95 IN 53/23
Amtsgericht Krefeld, 19.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7669 HRB 7669: control Sicherheit + Service GmbH, Krefeld, Gladbacher Straße 409, 47805 Krefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Theaterplatz 1, 47798 Krefeld.
HRB 7669 control Sicherheit + Service GmbH, Krefeld, Uerdinger Straße 11-13, 47799 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung de…
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