HRA 28545 HB

Crystal Stones and Jewellery, Inhaberin Rebecca Badenhop e.K.

Amtsgericht Bremen · Bremen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bremen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bremen
Datenstand
2024-05-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-04 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

12 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 28545 HB HRA 28545 HB: Crystal Stones and Jewellery, Inhaberin Rebecca Badenhop e.K., Bremen, Hindenburgstraße 55, 28717 Bremen (Der Handel mit Schmuck und Mineralien sowie der Blumeneinzelhandel.). Crystal Stones an…
HRA 28545 HB: Crystal Stones and Jewellery, Inhaberin Rebecca Badenhop e.K., Bremen, Hindenburgstraße 55, 28717 Bremen (Der Handel mit Schmuck und Mineralien sowie der Blumeneinzelhandel.). Crystal Stones and Jewellery, Inhaberin Rebecca Badenhop e.K. Bremen; Geschäftsanschrift: Hindenburgstraße 55, 28717 Bremen; Inhaberin: 1. Badenhop, Rebecca, *XX.XX.XXXX, Hassel; Einzelkaufmännisches Unternehmen; Die Crystal Stones and Jewellery GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 25470 HB) ist auf das Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.