HRB 57440

CrossMedia Design GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rennbahnstr. 72-74, 60528 Frankfurt am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
10.06.2022
Datenstand
2025-09-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Joachim Giel

Seligenstadt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-19

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Dienstleistungen im Internet-, Grafik- und Multimedia-Bereich.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 185/22 C-9-1 · CrossMedia Design GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 185/22 C-9-1
Wirksam am
22.12.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 57440
810 IN 185/22 C-9-1 - In dem Insolvenzverfahren CrossMedia Design GmbH, Rennbahnstraße 72 - 74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57440),
vertreten durch:
Joachim Giel, Max-Planck-Straße 49, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 19.02.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.03.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 05.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 185/22 C-9-1 · CrossMedia Design GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 185/22 C-9-1
Wirksam am
25.04.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 57440
Amtsgericht Frankfurt am Main
20.04.2023
- Insolvenzgericht -
810 IN 185/22 C-9-1

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

CrossMedia Design GmbH, Rennbahnstraße 72 - 74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57440),
vertreten durch:
Joachim Giel, Max-Planck-Straße 49, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer),

werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 42.926,28 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Sanierungsbemühungen die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 0,05 % auf insgesamt 0,30 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 57440 HRB 57440: CrossMedia Design GmbH, Frankfurt am Main, Rennbahnstr. 72-74, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 57440: CrossMedia Design GmbH, Frankfurt am Main, Rennbahnstr. 72-74, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 185/22 C-9-1 · CrossMedia Design GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 185/22 C-9-1
Wirksam am
07.06.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 57440
810 IN 185/22 C-9-1 Am 01.06.2022 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren CrossMedia Design GmbH, Rennbahnstraße 72 - 74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57440),
vertreten durch:
Joachim Giel, Max-Planck-Straße 49, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9591100, Fax: 069 / 959110-80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 18.08.2022
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 01.09.2022 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 185/22 C-9-1 · CrossMedia Design GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 185/22 C-9-1
Wirksam am
01.06.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 57440
810 IN 185/22 C: In dem Insolvenzverfahren CrossMedia Design GmbH, Rennbahnstraße 72 - 74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57440),
vertreten durch:
Joachim Giel, Max-Planck-Straße 49, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), wurde am 01.06.2022 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9591100, Fax: 069 / 959110-80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 185/22 C-9-1 · CrossMedia Design GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 185/22 C-9-1
Wirksam am
11.03.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 57440
810 IN 185/22 C: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CrossMedia Design GmbH, Rennbahnstraße 72 - 74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57440), vertr. d.: Joachim Giel, Max-Planck-Straße 49, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), ist am 11.03.2022 um 10:08 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9591100, Fax: 069 / 959110-80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 57440 HRB 57440: CrossMedia Design GmbH, Frankfurt am Main, Rennbahnstr. 72-74, 60528 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführerin: Giel, Jennifer Doris, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsfü…
HRB 57440: CrossMedia Design GmbH, Frankfurt am Main, Rennbahnstr. 72-74, 60528 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführerin: Giel, Jennifer Doris, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Giel, Joachim, Seligenstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 57440 HRB 57440: CrossMedia Design GmbH, Frankfurt am Main, Rennbahnstr. 72-74, 60528 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführerin: Giel, Jennifer Doris, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberec…
HRB 57440: CrossMedia Design GmbH, Frankfurt am Main, Rennbahnstr. 72-74, 60528 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführerin: Giel, Jennifer Doris, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zutic, Darija, Maintal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 57440 CrossMedia Design GmbH, Frankfurt am Main, Rennbahnstr. 72-74, 60528 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Rennbahnstr. 72-74, 60528 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Cramer, Carsten, Frankfurt…
CrossMedia Design GmbH, Frankfurt am Main, Rennbahnstr. 72-74, 60528 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Rennbahnstr. 72-74, 60528 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Cramer, Carsten, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 57440 CrossMedia Design GmbH, Frankfurt am Main (Rennbahnstr. 72-74, 60528 Frankfurt am Main). Bestellt als Geschäftsführer: Zutic, Darija, Maintal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
CrossMedia Design GmbH, Frankfurt am Main (Rennbahnstr. 72-74, 60528 Frankfurt am Main). Bestellt als Geschäftsführer: Zutic, Darija, Maintal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.