HRB 9746 FL
CrossCon GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Max-Planck-Straße 8, 24941 FlensburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Flensburg
- Rechtsform
- GmbH
- Letzte Eintragung
- 04.09.2018
- Datenstand
- 2025-09-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Anja Bärbel Schanze
Havetoft
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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13 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-26 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Planung, Produktion, Vertrieb von Werbetechnik aller Art, die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb von Angelsportgeräten, der Großhandel mit Angelsportgeräten, die Herstellung von Schildern und Beschriftungsservice aller Art und die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (Messen, Austellungen etc.).
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 56 IN 103/18 · CrossCon GmbH · Insolvenzgericht Flensburg
- Insolvenzgericht
- Flensburg
- Aktenzeichen
- 56 IN 103/18
- Wirksam am
- 18.08.2026
- Registerbezug
- Flensburg, HRB 9746
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CrossCon GmbH, Max-Planck.Str. 8, 24941 Flensburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Bärbel Schanze
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Flensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 222.955,87 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 56.649,62 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 17.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 56 IN 103/18 · CrossCon GmbH · Insolvenzgericht Flensburg
- Insolvenzgericht
- Flensburg
- Aktenzeichen
- 56 IN 103/18
- Wirksam am
- 18.08.2026
- Registerbezug
- Flensburg, HRB 9746
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CrossCon GmbH, Max-Planck.Str. 8, 24941 Flensburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Bärbel Schanze
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 222.955,87 EUR steht ein Betrag von 56.649,62 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 17.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 56 IN 103/18 · CrossCon GmbH · Insolvenzgericht Flensburg
- Insolvenzgericht
- Flensburg
- Aktenzeichen
- 56 IN 103/18
- Wirksam am
- 18.08.2026
- Registerbezug
- Flensburg, HRB 9746
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CrossCon GmbH, Max-Planck.Str. 8, 24941 Flensburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Bärbel Schanze
- Schuldnerin -
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ygglev Stintzing, Rathausstraße 1, 24937 Flensburg, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 17.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 56 IN 103/18 · CrossCon GmbH · Insolvenzgericht Flensburg
- Insolvenzgericht
- Flensburg
- Aktenzeichen
- 56 IN 103/18
- Wirksam am
- 09.07.2026
- Registerbezug
- Flensburg, HRB 9746
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CrossCon GmbH, Max-Planck.Str. 8, 24941 Flensburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Bärbel Schanze
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 46 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 08.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9746 FL HRB 9746 FL: CrossCon GmbH, Flensburg, Max-Planck-Straße 8, 24941 Flensburg. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 9746 FL HRB 9746 FL: CrossCon GmbH, Flensburg, Max-Planck-Straße 8, 24941 Flensburg. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Hellpape, Alexander Roger. Geschäftsführer: 4. Schanze, Anja Bärbel, *XX.XX.XXXX, Havetoft; mit der…
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 9746 FL HRB 9746 FL: CrossCon GmbH, Flensburg, Max-Planck-Straße 8, 24941 Flensburg. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Hellpape, Hans-Jürgen. Geschäftsführer: 3. Hellpape, Alexander Roger, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der …
Hellpape, Alexander Roger, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 9746 FL HRB 9746 FL: CrossCon GmbH, Flensburg, Max-Planck-Straße 8, 24941 Flensburg. Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Hellpape, Hans-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin, mit …
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 9746 FL HRB 9746 FL: CrossCon GmbH, Flensburg, Max-Planck-Straße 8, 24941 Flensburg. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Schanze, Ingo Alfred. Geschäftsführer: 2. Hellpape, Hans-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin, mit der Befug…
Hellpape, Hans-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 9746 FL HRB 9746 FL: CrossCon GmbH, Flensburg, Max-Planck-Straße 8, 24941 Flensburg. Geschäftsanschrift eingetragen (Max-Planck-Straße 8, 24941 Flensburg).
HRB 9746 FL HRB 9746 FL: CrossCon GmbH, Flensburg, Gutenbergstr. 23a, 24941 Flensburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.12.2012. Gegenstand: Planung, Produktion, Vertrieb von Werbetech…
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Schanze, Ingo Alfred, *XX.XX.XXXX, Havetoft; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.