HRB 168675
Credicore Pfandhaus GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-03-16
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 366/23 · Credicore Pfandhaus GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 366/23
- Wirksam am
- 14.07.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 168675
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168675 eingetragenen Credicore Pfandhaus GmbH, Schanzenstraße 65, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Miguel Meyer,
ist am 10.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 366/23
Amtsgericht Hamburg, 14.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 366/23 · Credicore Pfandhaus GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 366/23
- Wirksam am
- 22.04.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 168675
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168675 eingetragenen Credicore Pfandhaus GmbH, Schanzenstraße 65, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Miguel Meyer,
wird der Beschluss der Gläubigerversammlung vom 17.04.2024 über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses aufgehoben (§ 78 Abs. 1 InsO).
67a IN 366/23
Amtsgericht Hamburg, 22.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 366/23 · Credicore Pfandhaus GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 366/23
- Wirksam am
- 31.01.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 168675
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168675 eingetragenen Credicore Pfandhaus GmbH, Schanzenstraße 65, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Miguel Meyer
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung gemäß § 19 Abs. 2 Schuldverschreibungsgesetz (SchVG)für die Inhaber der folgenden von der Schuldnerin ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen
8% p.a. Unternehmensanleihe der Credicore Pfandhaus GmbH, Serie 2012/2026, ISIN: DE 000A3MP5SO; WKN: A3MP5S
bestimmt auf
Mittwoch, 06.03.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
I: Tagesordnung
Wahl eines gemeinsamen Vertreters in dem Insolvenzverfahren der Firma Credicore Pfandhaus GmbH
II. Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte, Nachweise
1. Die Gläubigerversammlung gemäß § 19 Abs.2 SchVG ist nicht öffentlich, §§ 74ff. InsO.
2. Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Inhaber der o.g. Inhaberschuldverschreibung berechtigt. Entscheidend ist die Inhaberschaft am Tag der Gläubigerversammlung.
3. Jeder Gläubiger nimmt nach Maßgabe des Nennbetrages der von ihm gehaltenen Inhaberschuldverschreibung an der Abstimmung teil.
4. Die Gläubiger müssen ihr Teilnahme- und Stimmrecht bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Als Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts. Im Nachweis ist der volle Name des Inhabers und der Nennbetrag in Euro auszuweisen.
5. Der Nachweis der Identität ist durch Vorlage geeigneter Ausweispapiere zu führen.
6. Bei juristischen Personen ist die Vertretungsberechtigung durch einen aktuellen Auszug der registerführenden Stelle (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) nachzuweisen.
III. Vertretung durch Bevollmächtigte
Eine Vertretung nach Maßgabe des § 79 ZPO ist möglich. Die Vollmacht bedarf der Schriftform.
IV: Beschlussfähigkeit
Die Gläubigerversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Anleihegläugiber anwesend oder vertreten ist. Beschlüsse, die mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden, sind für alle Gläubiger bindend, auch wenn sie an der Schlussfassung nicht mitgewirkt haben oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 366/23
Amtsgericht Hamburg, 31.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67a IN 366/23 · Credicore Pfandhaus GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 366/23
- Wirksam am
- 24.01.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 168675
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168675 eingetragenen Credicore Pfandhaus GmbH, Schanzenstraße 65, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Miguel Meyer,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind Pfandleihe und hiermit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.01.2024, um 11:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerinsowie eines am 16.11.2023 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 67a IN 366/23 und 67a IN 338/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Valentinskamp 24, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Mittwoch, 17.04.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 13.05.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 366/23
Amtsgericht Hamburg, 24.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 366/23 · Credicore Pfandhaus GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 366/23
- Wirksam am
- 19.12.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 168675
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168675 eingetragenen Credicore Pfandhaus GmbH, Schanzenstraße 65, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Miguel Meyer
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind Pfandleihe und hiermit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
ist am 19.12.2023, um 12:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Valentinskamp 24, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 366/23
Amtsgericht Hamburg, 19.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 168675 HRB 168675: Credicore Pfandhaus GmbH, Hamburg, Schanzenstraße 65, 20357 Hamburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsges…
HRB 168675 HRB 168675: Credicore Pfandhaus GmbH, Hamburg, Schanzenstraße 65, 20357 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2021. Geschäftsanschrift: Schanzenstraße 65, 20357 Hambu…
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