HRB 7029
CreArtista Verwaltungsgesellschaft mbH
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Petersberg
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Registerdaten
- Sitz
- Petersberg
- Datenstand
- 2024-12-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- CreArtista Verwaltungsgesellschaft mbH Künzell
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Abweisung mangels Masse 92 IN 63/25 · CreArtista Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Fulda
- Insolvenzgericht
- Fulda
- Aktenzeichen
- 92 IN 63/25
- Wirksam am
- 23.10.2025
- Registerbezug
- Fulda, HRB 7029
23.10.2025
Insolvenzgericht
92 IN 63/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
CreArtista Verwaltungsgesellschaft mbH, Mengelsweg 9, 36100 Petersberg (AG Fulda, HRB 7029),
vertreten durch:
1. Andreas Diel, Grabenweg 3, 36169 Rasdorf, (Geschäftsführer),
2. Martin Wagener, Don Bosco Straße 24, 36093 Künzell, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Es wird angeordnet, dass nach Rechtskraft dieses Beschlusses die Antragstellerin in das Schuldnerverzeichnis einzutragen ist, und zwar mit folgenden Daten:
CreArtista Verwaltungsgesellschaft mbH,
Nummer des Registerblatts im Handelsregister: AG Fulda, HRB 7029,
Sitz wie oben angegeben,
Datum der Eintragungsanordnung: 23.10.2025,
Eintragungsgrund:
Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf bis 500 Euro festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO.
Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde.
Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu erfolgen.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 ZPO.
Der Gegenstandswert wird gemäß §§ 4 InsO, 58 GKG anhand der freien Masse festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda ankommt. Die Beschwerdeschrift ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der oben genannten Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Fulda eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Fulda an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Seifert
Richter am Amtsgericht a.w.a.R.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7029 HRB 7029: CreArtista Verwaltungsgesellschaft mbH, Künzell, Georg-Stieler-Straße 2, 36093 Künzell. Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und m…
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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.