HRB 128891
cre[ai]tion GmbH
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 304/25 C-15-8 · cre[ai]tion GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 304/25 C-15-8
- Wirksam am
- 25.06.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 128891
vertreten durch: Marco Limm, (Geschäftsführer),
werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 26.541,83 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 17.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 810 IN 304/25 C-15-8 · cre[ai]tion GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 304/25 C-15-8
- Wirksam am
- 17.06.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 128891
vertreten durch:
Marco Limm, (Geschäftsführer), wurde am 16.06.2025 um 15:51 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 94 54 84 60, Fax: 069/ 94 54 84 67 7, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 391/25 C-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 304/25 C-82- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 16.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 304/25 C-15-8 · cre[ai]tion GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 304/25 C-15-8
- Wirksam am
- 16.04.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 128891
Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.