HRB 11088
cr lifestyle GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt (Oder)
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt (Oder)
- Datenstand
- 2025-01-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 192/18 · cr lifestyle GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 192/18
- Wirksam am
- 17.01.2024
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 11088
Insolvenzabteilung
3 IN 192/18
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma cr lifestyle GmbH
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt(Oder) HRB 11088),
Karl-Marx-Straße 192 - 194, 15230 Frankfurt (Oder),
vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Christoph Reinz, Riebestraße 18, 15234 Frankfurt (Oder)
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwältin Anja Geske,
Ernst-Thälmann-Straße 11,
15230 Frankfurt (Oder)
wie folgt festgesetzt:
Vergütung: XXX €
Auslagen: XXX €
Umsatzsteuer: XXX €
Gesamtbetrag: XXX €
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.
Gründe:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin erhält in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung der Insolvenzverwalterin nach § 2 Abs. 1 InsVV. Bei der Festsetzung sind Art, Dauer und der Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 1, 3 InsVV).
Im vorliegenden Fall liegt der festgesetzten Vergütung eine Masse von 39.115,95 Euro zu Grunde.
Hieraus ergibt sich ein Regelsatz von XXX Euro.
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht im Normalfall ein Bruchteil von 25% des Regelsatzes zu. Dieser Fall liegt vor.
Die Auslagen waren wie beantragt festzusetzen.
Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben, sofern der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer Beschwerdeschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde-schrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
ODER
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Frankfurt (Oder), 05. Januar 2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 192/18 · cr lifestyle GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 192/18
- Wirksam am
- 09.11.2022
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 11088
Firma cr lifestyle GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt(Oder) HRB 11088), Karl-Marx-Straße 192 - 194, 15230 Frankfurt (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Reinz, Riebestraße 18, 15234 Frankfurt (Oder) wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 20.12.2022 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 192/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 192/18 · cr lifestyle GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 192/18
- Wirksam am
- 03.07.2019
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 11088
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma cr lifestyle GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt(Oder) HRB
11088), Karl-Marx-Straße 192 - 194, 15230 Frankfurt (Oder), vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Christoph Reinz, Riebestraße 18, 15234 Frankfurt (Oder)
wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten
Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit
den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser
Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 16.08.2019
bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren
Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 01.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 192/18 · cr lifestyle GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 192/18
- Wirksam am
- 22.01.2019
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 11088
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma cr lifestyle GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt(Oder) HRB
11088), Karl-Marx-Straße 192 - 194, 15230 Frankfurt (Oder), vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Christoph Reinz, Riebestraße 18, 15234 Frankfurt (Oder)
ist am 18.01.2019 bei Gericht die Anzeige der Verwalterin eingegangen, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 21. Januar 2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11088 FF HRB 11088 FF: cr lifestyle GmbH, Frankfurt (Oder), Karl-Marx-Str. 192-194, 15230 Frankfurt (Oder). Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst
Forderungsprüfung 3 IN 192/18 · cr lifestyle GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 192/18
- Wirksam am
- 07.08.2018
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 11088
Insolvenzabteilung
3 IN 192/18
BESCHLUSS
Über das Vermögen der Firma
cr lifestyle GmbH, Karl-Marx-Straße 192 - 194, 15230 Frankfurt (Oder) ,
vertreten durch den Geschäftsführer
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt(Oder), HRB 11088)
wird auf den am 06.06.2018 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit am 07.08.2018 um 07:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwältin Anja Geske,
Herbert-Jensch-Straße 111,
15234 Frankfurt (Oder)
wird zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf die Insolvenzverwalterin über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an die
Insolvenzverwalterin.
Die Forderungsanmeldungen liegen ab 02.10.2018 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 30.10.2018. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche
Stellungnahmen einreichen zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung
und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie zur
Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.
Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder)
eingelegt. Die schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift per Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer
qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.
Frankfurt (Oder), 7. August 2018
Beier
Richter am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 192/18 · cr lifestyle GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 192/18
- Wirksam am
- 20.06.2018
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 11088
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma cr lifestyle GmbH,
Karl-Marx-Straße 192 - 194, 15230 Frankfurt (Oder)
ist am 20. Juni 2018 um 12.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem.
§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwältin Anja Geske,
Herbert-Jensch-Straße 111, 15234 Frankfurt (Oder)wird zur vorläufigen
Insolvenzverwalterin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle
Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den
Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin
zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben
und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11088 FF HRB 11088 FF: cr lifestyle GmbH, Frankfurt (Oder), Karl-Marx-Str. 192-194, 15230 Frankfurt (Oder). neue Geschäftsanschrift: Karl-Marx-Str. 192-194, 15230 Frankfurt (Oder)
HRB 11088 FF HRB 11088 FF: cr lifestyle GmbH, Frankfurt (Oder), Riebestraße 18, 15234 Frankfurt (Oder). inländische Geschäftsanschrift: Riebestraße 18, 15234 Frankfurt (Oder)
HRB 11088 FF cr lifestyle GmbH, Frankfurt (Oder)(Dresdner Str. 05, 15232 Frankfurt (Oder)). Gegenstand: Handel mit Herrenbekleidung und Accessoires. Grund- oder Stammkapital: 25.000,- EUR. Vertretungsregelung: Die Gesell…
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