HRB 116177

CPS PC-Benutzerservice GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Prof.-Messerschmitt-Straße 3, 85579 Neubiberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neubiberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
30.01.2013
Datenstand
2026-01-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Manfred Pilz

Unterhaching

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

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Stand 2026-01-17

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Holger Schnoor GmbH Ottobrunn
  2. CPS PC-Benutzerservice GmbH Ottobrunn
  3. CPS PC-Benutzerservice GmbH Unterhaching
  4. CPS PC-Benutzerservice GmbH Unterhaching, Landkreis München

Gegenstand des Unternehmens

Die Betreuung von PC-Benutzern und der von ihnen genutzten Hard- und Software, sowie die Hard- und Softwareberatung, Schulung, Installation und Entwicklung von Hard- und Software und der Handel mit Computern und Software.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1507 IN 733/09 · CPS PC-Benutzerservice GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 733/09
Wirksam am
13.03.2026
Registerbezug
München, HRB 116177
1507 IN 733/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CPS PC-Benutzerservice GmbH, Prof.-Messerschmitt-Straße 3, 85579 Neubiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Pilz Manfred
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 116177
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, werden für die Durchführung der Nachtragsverteilung wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.03.2026.
Für die Durchführung der Nachtragsverteilung war dem Insolvenzverwalter unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse in Höhe von BETRAG EUR eine gesonderte Vergütung in Höhe von BETRAG EUR zu gewähren.

Das billige Ermessen des Gerichts hat allen im Rahmen der Nachtragsverteilung anfallenden Umständen Rechnung zu tragen und entsprechend der Systematik der InsVV ist die Vergütung ausgehend von der Staffelvergütung des § 2 InsVV zu berechnen, wobei der Wert der nachträglich verteilten Insolvenzmasse die Berechnungsgrundlage darstellt, Lorenz/Klanke, Kommentar zu Vergütung und Kosten in der Insolvenz, 2. Auflage 2014, Rnr. 8 ff. zu § 6 InsVV. Die Regelvergütung aufgrund der Berechnungsgrundlage beträgt BETRAG EUR. Der Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen angemessenen Bruchteil in Höhe von 35 %.

Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschalen in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
oder bei dem
Landgericht München I
Prielmayerstraße 7
80335 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 116177 CPS PC-Benutzerservice GmbH, Neubiberg, Landkreis München, Prof.-Messerschmitt-Straße 3, 85579 Neubiberg.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 15.05.2009 (Az. 15…
CPS PC-Benutzerservice GmbH, Neubiberg, Landkreis München, Prof.-Messerschmitt-Straße 3, 85579 Neubiberg.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 15.05.2009 (Az. 1507 IN 733/09) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32 HGB, 65 GmbHG.
Veränderungen
HRB 116177 CPS PC-Benutzerservice GmbH, Neubiberg, Landkreis München, Prof.-Messerschmitt-Straße 3, 85579 Neubiberg.Geschäftsanschrift: Prof.-Messerschmitt-Straße 3, 85579 Neubiberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sch…
CPS PC-Benutzerservice GmbH, Neubiberg, Landkreis München, Prof.-Messerschmitt-Straße 3, 85579 Neubiberg.Geschäftsanschrift: Prof.-Messerschmitt-Straße 3, 85579 Neubiberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schnoor, Holger, Diplom-Ingenieur (FH), Sauerlach.
Veränderungen
HRB 116177 CPS PC-Benutzerservice GmbH, Unterhaching, Landkreis München (Prof.-Messerschmitt-Straße 3, 85579 Neubiberg). Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2008 hat die Änderung des § 2 (Sitz) des Gesellschaftsver…
CPS PC-Benutzerservice GmbH, Unterhaching, Landkreis München (Prof.-Messerschmitt-Straße 3, 85579 Neubiberg). Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2008 hat die Änderung des § 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Neubiberg, Landkreis München.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.