HRB 1406

CPR GmbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Sarstedt

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Registerdaten

Sitz
Sarstedt
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. CPR Produktions- und Vertriebs GmbH Sarstedt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 50 IN 40/22 -132 · CPR GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 40/22 -132
Wirksam am
24.01.2025
Registerbezug
Hildesheim, HRB 1406
50 IN 40/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CPR GmbH, Im Kirchfelde 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 1406), vertr. d.: Michael Kesselring, Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 40, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Zzgl. Zuschläge in Höhe von 84,38 %

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 988.418,04 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die in dem Antrag angeführten Zuschläge für die Insolvenzgeldvorfinanzierung, den starken Auslandsbezug, die Fortführung des Unternehmens sowie die Sanierungsbemühungen sind in dem Antrag ausführlich dargelegt und begründet worden und unter Zugrundelegung der von der aktuellen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze als moderat zu bezeichnen.
Der für diese Abweichungen von einem Normalverfahren angesetzte Gesamtzuschlag in Höhe von 84,38 v.H. erscheint vorliegend gerechtfertigt, um insgesamt zu einer angemessenen Vergütung zu gelangen.

III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 06.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 40/22 -132 · CPR GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 40/22 -132
Wirksam am
19.12.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 1406
50 IN 40/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der CPR GmbH, Im Kirchfelde 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 1406), vertreten durch:
Michael Kesselring, Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 40, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wirtschaftsanwälte Dr. Voss & Peters, Waldstraße 1, 30163 Hannover, wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze (§128 Abs. 3 ZPO, §4 InsO) bestimmt auf Montag ,20.01.2025.
Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen (§128 Abs. 3, §4 InsO).
Tagesordnung:Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. §160 Abs.2 Nr.3 InsO zum Abschluss einer Vereinbarung über die vergleichsweise Abgeltung einer Forderung der Insolvenzmasse.
Auf den Bericht des Insolvenzverwalters vom 13.12.2024 wird Bezug genommen.
Auf §160 InsO wird besonders hingewiesen.
Hildesheim, 17.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 50 IN 40/22 -132 · CPR GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 40/22 -132
Wirksam am
10.10.2023
Registerbezug
Hildesheim, HRB 1406
50 IN 40/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CPR GmbH, Im Kirchfelde 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 1406), vertr. d.: Michael Kesselring, Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 40, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer),
hat die Insolvenzverwalterin beantragt, ihre Vergütung und Auslagen für die vorläufige Insolvenzverwaltung festzusetzten.
Es wurden folgende Zuschläge beantragt:
- Für die Insolvenzgeldvorfinanzierung 25 %
- starker Auslandsbezug 25 %
- Für die Fortführung des Unternehmens 9,38 %
- Für Sanierungsbemühungen 25 %
Insgesamt 84,38 %.
Den Insolvenzgläubigern wird die Möglichkeit gegeben, binnen 2 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Amtsgericht Hildesheim, 09.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 40/22 -132 · CPR GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 40/22 -132
Wirksam am
28.06.2022
Registerbezug
Hildesheim, HRB 1406
50 IN 40/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CPR GmbH, Im Kirchfelde 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 1406), vertr. d.: Michael Kesselring, Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 40, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 24.06.2022 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Hildesheim, 28.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1406 HRB 1406: CPR GmbH, Sarstedt, Im Kirchenfelde 8, 31157 Sarstedt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 1406: CPR GmbH, Sarstedt, Im Kirchenfelde 8, 31157 Sarstedt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 50 IN 40/22 -132 · CPR GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 40/22 -132
Wirksam am
24.06.2022
Registerbezug
Hildesheim, HRB 1406
50 IN 40/22: Über das Vermögen der CPR GmbH, Im Kirchfelde 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 1406), vertr. d.: Michael Kesselring, Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 40, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2022 um 08:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: 0 51 21/9 17 10, Fax: 0 51 21/91 71 71.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.08.2022 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 07.09.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.08.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (07.09.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 24.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 40/22 -132 · CPR GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 40/22 -132
Wirksam am
22.04.2022
Registerbezug
Hildesheim, HRB 1406
50 IN 40/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CPR GmbH, Im Kirchfelde 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 1406), vertr. d.: Michael Kesselring, Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 40, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist am 21.04.2022 um 17:01 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: 0 51 21/9 17 10, Fax: 0 51 21/91 71 71 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 21.04.2022

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1406 HRB 1406: CPR GmbH, Sarstedt, Im Kirchenfelde 8, 31157 Sarstedt. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Kesselring, Michael, Sarstedt, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft…
HRB 1406: CPR GmbH, Sarstedt, Im Kirchenfelde 8, 31157 Sarstedt. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Kesselring, Michael, Sarstedt, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Veränderungen
HRB 1406 HRB 1406: CPR GmbH, Sarstedt, Im Kirchenfelde 8, 31157 Sarstedt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 1406: CPR GmbH, Sarstedt, Im Kirchenfelde 8, 31157 Sarstedt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 1406 HRB 1406: CPR Produktions- und Vertriebs GmbH, Sarstedt, Im Kirchenfelde 8, 31157 Sarstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Än…
HRB 1406: CPR Produktions- und Vertriebs GmbH, Sarstedt, Im Kirchenfelde 8, 31157 Sarstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: CPR GmbH.

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