HRB 23439
CPM Consult Personalmanagement GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Chemnitz
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Registerdaten
- Sitz
- Chemnitz
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 12 IN 288/17 · CPM Consult Personalmanagement GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 288/17
- Wirksam am
- 30.01.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 23439
Aktenzeichen: 12 IN 288/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CPM Consult Personalmanagement GmbH, Frankenberger Straße 221, 09131 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRB 23439
vertreten durch die Gesellschafterin Karin Ihle
ergeht am 29.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
Der Insolvenzverwalterin wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR
in Worten
xxx EUR
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 22.05.2017 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 13.05.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt xxx EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von xxx EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für 63 bewirkte Zustellungen insgesamt xxx EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 12 IN 288/17 · CPM Consult Personalmanagement GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 288/17
- Wirksam am
- 09.12.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 23439
Aktenzeichen: 12 IN 288/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CPM Consult Personalmanagement GmbH, Frankenberger Straße 221, 09131 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 23439
vertreten durch die Gesellschafterin Karin Ihle
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 19.01.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23439 HRB 23439: CPM Consult Personalmanagement GmbH, Chemnitz, Frankenberger Straße 221, 09131 Chemnitz. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Ihle, Karin, Striegistal OT Naundor…
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 288/17 · CPM Consult Personalmanagement GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 288/17
- Wirksam am
- 18.10.2017
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 23439
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CPM Consult Personalmanagement
GmbH, vertr.d.d. GF' in Karin Ihle Frankenberger Straße 221, 09131 Chemnitz,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 23439
vertreten durch die Geschäftsführerin Karin Ihle
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 16.10.2017 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
12 IN 288/17 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 18.10.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23439 HRB 23439: CPM Consult Personalmanagement GmbH, Chemnitz, Frankenberger Straße 221, 09131 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 22.05.2017, AZ: 12 IN 288/17, ist das Insolvenzverfahren über…
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 288/17 · CPM Consult Personalmanagement GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 12 IN 288/17
- Wirksam am
- 23.05.2017
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 23439
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CPM Consult Personalmanagement
GmbH, vertr.d.d. GF' in Karin Ihle Frankenberger Straße 221, 09131 Chemnitz,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 23439
ergeht am 22.05.2017 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig:
Arbeitnehmerüberlassung) wird am 22.05.2017 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Katrin Hahn
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: hahn@handschumacher.de
Website: www.handschumacher.de
bestellt.
3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum
11.07.2017 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 22.08.2017 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
12 IN 288/17 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 23.05.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23439 HRB 23439: CPM Consult Personalmanagement GmbH, Chemnitz, Frankenberger Straße 211, 09131 Chemnitz. Geschäftsanschrift: Frankenberger Straße 221, 09131 Chemnitz.
HRB 23439 HRB 23439: CPM Consult Personalmanagement GmbH, Chemnitz, Hainstraße 106, 09130 Chemnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Frankenberger Straße 211, 09131 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ihle, Ulri…
HRB 23439 CPM Consult Personalmanagement GmbH, Chemnitz, Gerhart-Hauptmann-Platz 10, 09112 Chemnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Hainstraße 106, 09130 Chemnitz.
HRB 23439 CPM Consult Personalmanagement GmbH, Chemnitz, Gerhart-Hauptmann-Platz 10, 09112 Chemnitz.Bestellt: Geschäftsführer: Ihle, Ulrich, Striegistal OT Naundorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der B…
HRB 23439 CPM Consult Personalmanagement GmbH, Chemnitz (Gerhart-Hauptmann-Platz 10, 09112 Chemnitz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2007. Gegenstand des Unternehmens: Arbeitnehm…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.