HRB 43433

Coteb GmbH

Amtsgericht Wittlich · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Ilsbach 4, 54483 Kleinich

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kleinich
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
15.03.2022
Datenstand
2025-10-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Peter Bürger

Blankenheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-07

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

- Erwerb, Veräußerung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien, - General- und Objektplanung von Bauvorhaben, - Bebauung von Grundstücken, insbesondere Reallisierung von Neu-, Um- und Ausbauten, wobei alle handwerklichen Tätigkeiten durch Subunternehmer ausgesführt werden. Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Ferner die Einrichtung und der Betrieb von Sonnen- und Wellness-Studios.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7a IN 92/18 · Coteb GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/18
Wirksam am
23.12.2025
Registerbezug
Wittlich, HRB 43433
7a IN 92/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coteb GmbH, Ilsbach 4, 54483 Kleinich (AG Wittlich, HRB 43433), vertr. d.: 1. Peter Bürger, Am Ginsterberg 3, 50169 Kerpen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Volker Quinkert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 70 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 05.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 242.602,44 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Unter Berücksichtigung von Umfang und Schwierigkeit der im hiesigen Verfahren vom Insolvenzverwalter entfalteten Tätigkeit wurde ein Gesamtzuschlag von 70 % als angemessen erachtet. Dies entspricht den besonderen Anforderungen in dem vorliegenden Insolvenzverfahren, die durch den Insolvenzverwalter in seinem Vergütungsantrag geltend gemacht worden sind.
Der Gesamtzuschlag beruht dabei auf einer gerichtlichen Gesamtbetrachtung für das gesamte Verfahren.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 213,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 61 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 10.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 7a IN 92/18 · Coteb GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/18
Wirksam am
23.10.2025
Registerbezug
Wittlich, HRB 43433
Az.: 7a IN 92/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Coteb GmbH, Amtsgericht Wittlich, 7a IN 92/18, steht bei der Schlussverteilung ein Guthaben in Höhe von 207.467,14 € zur Verfügung. Von dem vorhandenen Guthaben sind zunächst die Massekosten gem. § 54 InsO sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO auszugleichen. In das Verteilungsverzeichnis gem. § 188 InsO wurden Insol-venzforderungen gem. § 38 InsO in Höhe von 279.760,58 € aufgenommen.
Auf die Ausschlussfristen des § 189 Abs. I InsO wird gesondert hingewiesen. Für die Gläubiger mit Forderungen, die bislang nur unter Beschränkung auf den Ausfall anerkannt sind, ist die Ausschlussfrist des § 190 Abs. I. InsO zu beachten. Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen des § 206 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Wittlich, 23.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 92/18 · Coteb GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/18
Wirksam am
14.08.2025
Registerbezug
Wittlich, HRB 43433
7a IN 92/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coteb GmbH, Ilsbach 4, 54483 Kleinich (AG Wittlich, HRB 43433), vertr. d.: 1. Peter Bürger, Am Ginsterberg 3, 50169 Kerpen, (Geschäftsführer), wird die Sonderinsolvenzverwaltung aufgehoben. Das Amt der Sonderinsolvenzverwalterin ist beendet.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wittlich, 22.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7a IN 92/18 · Coteb GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/18
Wirksam am
13.01.2025
Registerbezug
Wittlich, HRB 43433
7a IN 92/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coteb GmbH, Ilsbach 4, 54483 Kleinich (AG Wittlich, HRB 43433), vertr. d.: 1. Peter Bürger, Am Ginsterberg 3, 50169 Kerpen, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwältin Christine Frosch, Simeonstiftplatz 1, 54290 Trier, Tel.: 0651-2006853-0, Fax: 0651-2006853-60 zur Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Volker Quinkert als Insolvenzverwalter über das Vermögen CaNi GmbH & Co.KG, Am Falder 28-30, 50171 Kerpen angemeldeten Forderung/en.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wittlich, 20.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 43433 HRB 43433: Coteb GmbH, Kleinich, Ilsbach 4, 54483 Kleinich. Gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Bürger, Jörg, Irmenach, *XX.XX.XXXX.
HRB 43433: Coteb GmbH, Kleinich, Ilsbach 4, 54483 Kleinich. Gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Bürger, Jörg, Irmenach, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 92/18 · Coteb GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/18
Wirksam am
26.07.2021
Registerbezug
Wittlich, HRB 43433
7a IN 92/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coteb GmbH, Ilsbach 4, 54483 Kleinich (AG Wittlich, HRB 43433), vertr. d.: 1. Jörg Bürger, Trarbacher Straße 13, 56843 Irmenach, (Geschäftsführer), 2. Peter Bürger, Fichtenweg 10, 38350 Helmstedt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

14.09.2021.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 23.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 92/18 · Coteb GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/18
Wirksam am
28.10.2020
Registerbezug
Wittlich, HRB 43433
7a IN 92/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Coteb GmbH, Ilsbach
4, 54483 Kleinich (AG Wittlich, HRB 43433), vertr. d.: 1. Jörg Bürger,
Trarbacher Straße 13, 56843 Irmenach, (Geschäftsführer), 2. Peter Bürger,
Judenpfad 5b, 50996 Köln, (Geschäftsführer), ist Termin zur Anhörung des
Schuldner-Vertreters Herrn Peter Bürger bestimmt auf 12.01.2021, 11:00 Uhr,
Saal 3, Gerichtsgebäude, Kurfürstenstrasse 63, 54516 Wittlich.

Amtsgericht Wittlich, 27.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 43433 HRB 43433: Coteb GmbH, Kleinich, Ilsbach 4, 54483 Kleinich. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 43433: Coteb GmbH, Kleinich, Ilsbach 4, 54483 Kleinich. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7a IN 92/18 · Coteb GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/18
Wirksam am
19.03.2019
Registerbezug
Wittlich, HRB 43433
7a IN 92/18: Über das Vermögen der Coteb GmbH, Ilsbach 4, 54483 Kleinich (AG
Wittlich, HRB 43433), vertr. d.: 1. Jörg Bürger, Ilsbach 4, 54483 Kleinich,
(Geschäftsführer), 2. Peter Bürger, Annastraße 21, 53945
Blankenheim-Hüngersdorf, (Geschäftsführer), ist am 18.03.2019 um 13:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Volker Quinkert, Gartenstraße 183, 41236
Mönchengladbach, Tel.: 02166 6189898, Fax: 02166 6189888, E-Mail:
koeln@hqs-inso.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.05.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Dienstag, 16.04.2019, 11:00 Uhr, Saal 3, Gerichtsgebäude,
Kurfürstenstrasse 63, 54516 Wittlich eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am: Dienstag, 21.05.2019, 11:00 Uhr, Saal 3, Gerichtsgebäude,
Kurfürstenstrasse 63, 54516 Wittlich eine Gläubigerversammlung
(Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich,
Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 18.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 43433 HRB 43433: Coteb GmbH, Kleinich, Ilsbach 4, 54483 Kleinich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2010, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2015 hat die…
HRB 43433: Coteb GmbH, Kleinich, Ilsbach 4, 54483 Kleinich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2010, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn HRB 20486) nach Kleinich beschlossen. Geschäftsanschrift: Ilsbach 4, 54483 Kleinich. Gegenstand: - Erwerb, Veräußerung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien, - General- und Objektplanung von Bauvorhaben, - Bebauung von Grundstücken, insbesondere Reallisierung von Neu-, Um- und Ausbauten, wobei alle handwerklichen Tätigkeiten durch Subunternehmer ausgesführt werden. Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Ferner die Einrichtung und der Betrieb von Sonnen- und Wellness-Studios. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bürger, Peter, Blankenheim, *XX.XX.XXXX; Bürger, Jörg, Kleinich, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.