HRB 51447

Cosme Care GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neu-Isenburg

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Registerdaten

Sitz
Neu-Isenburg
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 138/23 · Cosme Care GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 138/23
Wirksam am
09.12.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51447
Geschäftsnummer: 8 IN 138/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cosme Care GmbH, Dornhofstraße 14, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 51447), vertr. d.: 1. Franz-Josef Beyel, Walldorferstraße 6, 65451 Kelsterbach, (Geschäftsführer), 2. Stefanie Muckel, Grünepleistraße 18a, 52459 Roetgen, (Geschäftsführerin),

sind die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.

Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:

werden die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:

1. xxx Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV
(25 % der Regelvergütung zuzüglich Zuschläge i.H.v.
80 der Regelvergütung nach § 2 InsVV)
2. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. xxx Euro Auslagen zuzüglich
4. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. xxx Euro Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.

Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).

Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 315.707,44 EURO. Die Teilungsmasse konnte anhand der Erläuterungen der Insolvenzverwalterin, des Eröffnungsgutachtens sowie der von der Verwalterin vorgelegten Zwischenrechnungslegung nebst der entsprechenden Belege für den Zeitraum des Eröffnungsverfahrens im Ergebnis nachvollzogen werden.

Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

In vorliegendem Fall waren auf Antrag der Insolvenzverwalterin insgesamt 80 % der Regelvergütung nach § 2 InsVV als Zuschläge zu berücksichtigen, und zwar:

-25 % für den Bereich der Unternehmensfortführung mit mehreren Betriebsstätten;
-15 % für den Bereich der Arbeitnehmerfragen;
-30 % für die entfalteten Sanierungsbemühungen;
-10 % für den Bereich der besonderen Umstände im Zusammenhang mit der Geschäftsführung der Schuldnerin.

Dabei hat die Insolvenzverwalterin den betriebsfortführungsbedingten Überschuß im Rahmen einer Vergleichsberechnung berücksichtigt; denn durch den Überschuß entsteht eine Mehrvergütung, die den als angemessen erachteten Zuschlag sodann entsprechend reduziert. Ausgehend von einem als angemessen zu erachtenden Zuschlag in Höhe von 55 % hat die Verwalterin sodann ermittelt, daß sich durch die erhöhte Teilungsmasse (Teilungsmasse inklusive des betriebsfortführungsbedingten Überschusses) eine prozentuale Erhöhung der Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin von ca. 22,8 % und somit gerundet von 23 % ergibt, so daß sich der angemessene Zuschlag von 55 % auf 32 % reduziert. Diesen Zuschlag hat sie sodann aufgrund schuldnerseits übertragenen Fortführungs-/Beratungsleistungen (Fremdleistungen) nochmals um 7 % reduziert, so daß sich insgesamt ein Zuschlag für den Bereich der Unternehmensfortführung mit mehreren Betriebsstätten in Höhe von 25 % ergab.

Auch die übrigen Zuschläge sind ansatzfähig und erscheinen nach den Umständen des vorliegenden Falles auch der Höhe nach angemessen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im übrigen vollumfanglich auf den Antrag der Insolvenzverwalterin vom 27.02.2024 verwiesen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt. In vorliegendem Fall waren zwei angefangene Monate zu berücksichtigen.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 08.12.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 138/23 · Cosme Care GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 138/23
Wirksam am
25.04.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51447
Geschäftsnummer: 8 IN 138/23. Am 01.04.2023 um 08:00 Uhr ist über das Vermögen der Cosme Care GmbH, Dornhofstraße 14, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 51447), vertr. d.: 1. Franz-Josef Beyel, Walldorferstraße 6, 65451 Kelsterbach, (Geschäftsführer), 2. Stefanie Muckel, Grünepleistraße 18a, 52459 Roetgen, (Geschäftsführerin), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 15.05.2023,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 16.06.2023, 10:00 Uhr (Einlaß ab 9.30 Uhr), Saal 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
- über die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§§
67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Abs. 2 InsO),
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),

sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 05.06.2023 (Stichtag, der dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt.
Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.

WICHTIG:

Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Berichtstermin am 16.06.2023 zu erscheinen, werden - rein aus organisatorischen Gründen - dringend gebeten, Ihre Absicht (im Falle von Bevollmächtigten bitte auch unter Nennung der vertretenen Personen) möglichst spätestens bis zum 31.05.2023 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzuzeigen ! Dies gilt auch für Personen, die durch einen Bevollmächtigten vertreten werden, aber zudem selbst erscheinen wollen, sowie für Begleitpersonen !

Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,

a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter von Gläubigern
ausreichende Vollmachten im Original für die Akten

zum Termin vorzulegen.

Die Veröffentlichung vom 12.04.2023 ist bezüglich des Nachnamens der Schuldnerin des Geschäftsführers zu 1. der Schuldnerin fehlerhaft erfolgt und damit gegenstandslos. Auf die parallel zu dieser Veröffentlichung erfolgte weitere Veröffentlichung vom 24.04.2023 wird verwiesen.

Amtsgericht Offenbach am Main, 11.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 138/23 · Cosme Care GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 138/23
Wirksam am
24.04.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51447
8 IN 138/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Cosme Care GmbH, Dornhofstraße 14, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 51447),
vertreten durch:
1. Franz-Josef Beyel, Walldorferstraße 6, 65451 Kelsterbach, (Geschäftsführer),
2. Stefanie Muckel, Grünepleistraße 18a, 52459 Roetgen, (Geschäftsführerin),

wird der Eröffnungsbeschluss vom 1.4.2023 wegen eines Schreibversehens dahingehend berichtigt, das der Name des Geschäftsfürhers zu 1.) Franz Josef Beyel (nicht: Beyer) lautet.

Amtsgericht Offenbach am Main, 24.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 138/23 · Cosme Care GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 138/23
Wirksam am
12.04.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51447
Geschäftsnummer: 8 IN 138/23. Am 01.04.2023 um 08:00 Uhr ist über das Vermögen der Cosme Care GmbH, Dornhofstraße 14, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 51447), vertr. d.: 1. Franz-Josef Beyer, Walldorferstraße 6, 65451 Kelsterbach, (Geschäftsführer), 2. Stefanie Muckel, Grünepleistraße 18a, 52459 Roetgen, (Geschäftsführerin), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 15.05.2023,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 16.06.2023, 10:00 Uhr (Einlaß ab 9.30 Uhr), Saal 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
- über die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§§
67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Abs. 2 InsO),
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),

sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 05.06.2023 (Stichtag, der dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt.
Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.

WICHTIG:

Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Berichtstermin am 16.06.2023 zu erscheinen, werden - rein aus organisatorischen Gründen - dringend gebeten, Ihre Absicht (im Falle von Bevollmächtigten bitte auch unter Nennung der vertretenen Personen) möglichst spätestens bis zum 31.05.2023 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzuzeigen ! Dies gilt auch für Personen, die durch einen Bevollmächtigten vertreten werden, aber zudem selbst erscheinen wollen, sowie für Begleitpersonen !

Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,

a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter von Gläubigern
ausreichende Vollmachten im Original für die Akten

zum Termin vorzulegen.

Amtsgericht Offenbach am Main, 11.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 138/23 · Cosme Care GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 138/23
Wirksam am
03.04.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51447
8 IN 138/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Cosme Care GmbH, Dornhofstraße 14, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 51447),
vertreten durch:
1. Franz-Josef Beyer, Walldorferstraße 6, 65451 Kelsterbach, (Geschäftsführer),
2. Stefanie Muckel, Grünepleistraße 18a, 52459 Roetgen, (Geschäftsführerin),

wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Das Verfahren 8 IN 538/22 wird hinzu verbunden. Das Verfahren 8 IN 138/23 führt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 01.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 538/22 · Cosme Care GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 538/22
Wirksam am
22.03.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51447
Az.: 8 IN 538/22 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cosme Care GmbH, Dornhofstraße 14, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 51447), vertr. d.: 1. Franz-Josef Beyer, Walldorferstraße 6, 65451 Kelsterbach, (Geschäftsführer), 2. Stefanie Muckel, Grünepleistraße 18a, 52459 Roetgen, (Geschäftsführerin), ist in Erweiterung des Beschlusses vom 21.2.2023 am 21.03.2023 gegen die Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Geschäftsbetriebes der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 21.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 538/22 · Cosme Care GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 538/22
Wirksam am
24.02.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51447
-
8 IN 538/22

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

Cosme Care GmbH, Dornhofstraße 14, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 51447),
vertreten durch:
1. Franz-Josef Beyer, Walldorferstraße 6, 65451 Kelsterbach, (Geschäftsführer),
2. Stefanie Muckel, Grünepleistraße 18a, 52459 Roetgen, (Geschäftsführerin),

wird die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt:

auf den Namen der Antragsgenerin oder auf ihren eigenen Namen in der Funktion als vorläufige Insolvenzverwalterin für die zukünftige Masse neue Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen,

die Vorfinanzierung der Löhne und Gehälter für die betroffenen 57 Mitarbeiter für den Zeitraum Januar bis März 2023 durch Mitzeichnung eines Kredits in Höhe von ca. 300.000 Euro vorzunehmen und die hierdurch bedingte einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3.000,00 Euro sowie Zinsverbindlichkeiten in Höhe von ca. 7,5% p.a. auch im eröffneten Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 2 InsO zurückführen zu dürfen.

Begründung:

Die Ermächtigungen sind für die Fortführung des Geschäftsbetriebs erforderlich.

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 24.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 538/22 · Cosme Care GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 538/22
Wirksam am
21.02.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51447
Az.: 8 IN 538/22 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cosme Care GmbH, Dornhofstraße 14, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 51447), vertr. d.: 1. Franz-Josef Beyer, Walldorferstraße 6, 65451 Kelsterbach, (Geschäftsführer), 2. Stefanie Muckel, Grünepleistraße 18a, 52459 Roetgen, (Geschäftsführerin), ist am 21.02.2023 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragsgegnerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragsgegnerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 21.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 51447 HRB 51447: Cosme Care GmbH, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 14, 63263 Neu-Isenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2016 Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2018 hat die…
HRB 51447: Cosme Care GmbH, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 14, 63263 Neu-Isenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2016 Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Roetgen (bisher Amtsgericht Aachen HRB 20934) nach Neu-Isenburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Dornhofstraße 14, 63263 Neu-Isenburg. Gegenstand: die Entwicklung, Herstellung, Abfüllung und Verpackung kosmetischer und medizinischer Produkte sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem vorgenannten Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen oder geeignet sind, ihm zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand im In- und Ausland erwerben oder sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Beyel, Franz Josef, Roetgen, *XX.XX.XXXX; Muckel, Stefanie, Roetgen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.