HRB 725966
COSMA Service GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stutensee
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Registerdaten
- Sitz
- Stutensee
- Datenstand
- 2024-03-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 10 IN 1027/16 · COSMA Service GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 10 IN 1027/16
- Wirksam am
- 10.07.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 725966
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
COSMA Service GmbH
Am Hasenbiel 27
76297 Stutensee
vertreten durch die Geschäftsführerin
Santina Heberle
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Register-Nr.: HRB 725966
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es wird auf das Entgelt der Gläubigerausschussmitglieder
1. Rechtsanwalt Ralf Böhm , Schlossgasse 3 - 4, 07743 Jena
2. Rechtsanwalt Daniel Müller, Schlossgasse 3 - 4, 07743 Jena
3. Finanzamt Karlsruhe-Durlach
vertreten durch Amtsrat Andre Glagla, Killisfeldstr. 40 a, 76227 Karlsruhe,
ein Vorschuss auf die Auslagen in Höhe von 7.996,80 € für den fälligen Versicherungsprämienbetrag (14.07.2026 - 14.07.2027) für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
bewilligt.
Der Vorschuss kann vom Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse entnommen werden.
Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Etwaige Beitragserstattungen sind ausdrücklich mitzuteilen und der Insolvenzmasse zu erstatten
Gründe
Nach § 9 InsVV kann das Insolvenzgericht dem Insolvenzverwalter einen Vorschuss bewilligen.
Entsprechendes gilt - auch ohne gesonderte gesetzliche Regelung - für die Mitglieder eines Gläubigerausschusses, vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage, § 18 InsVV RN 7.
Vorliegend wurde ein Vorschuss lediglich auf die Auslagen beantragt und zwar für die jährlichen Prämien einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Nach Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage, § 18 InsVV, RN 4 ist der Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung als Auslage gesondert erstattungsfähig.
Dem Antrag war somit zu entsprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 09.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 10 IN 1027/16 · COSMA Service GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 10 IN 1027/16
- Wirksam am
- 03.03.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 725966
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
COSMA Service GmbH
Am Hasenbiel 27
76297 Stutensee
vertreten durch die Geschäftsführerin
Santina Heberle
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Register-Nr.: HRB 725966
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte der Geschäftsführerin:
Rechtsanwalt Michael Ried
Pforzheimer Str. 37
76337 Waldbronn
Beschluss:
Es wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters ein Vorschuss auf die Auslagen in Höhe von 7.996,80 € für den fälligen Versicherungsprämienbeitrag (02.03.2026 - 02.03.2027) für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei der ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft, Police-Nr. 94433001, bewilligt
Der Vorschuss kann vom Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse entnommen werden.
Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Etwaige Beitragserstattungen sind ausdrücklich mitzuteilen und der Insolvenzmasse zu erstatten
Gründe
Unter dem 02.03.2026 beantragte der Verwalter, ihm einen Vorschuss wegen Zahlung der Haftpflicht-Vermögensschaden-Versicherung, welche speziell für dieses Verfahren bei der ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft, Vers.-Nr.: 94433001, abgeschlossen wurde, festzusetzen.
Die entsprechende Beitragsanforderung wurde vorgelegt.
Gem. 4 III 2 InsVV ist die Geltendmachung der Kosten einer angemessenen zusätzlichen Haftpflichtversicherung als Auslagen möglich.
Da es sich um erstattungsfähige Kosten handelt, darf der Verwalter die zu zahlenden Prämien nicht der Masse unmittelbar entnehmen, kann sich aber ggfs. einen Vorschuss gewähren lassen, s. auch Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage, § 4, Rd.-Nr. 79 ff., S. 214/215.
Dem Antrag war daher stattzugeben und ein entsprechender Vorschuss festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 03.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 725966 HRB 725966: COSMA Service GmbH, Stutensee, Am Hasenbiel 27, 76297 Stutensee. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 10 IN 1027/16) aufgelöst. G…
HRB 725966 HRB 725966: COSMA Service GmbH, Stutensee, Am Hasenbiel 27, 76297 Stutensee. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.09.2013 mit Änderung; zuletzt geändert am 09.01.2014. Die Gesel…
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