HRB 2524

Cornal GmbH

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 25 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lüneburg

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Registerdaten

Sitz
Lüneburg
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

25
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 32/19 · Cornal GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 32/19
Wirksam am
19.01.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRB 2524
56 IN 32/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cornal GmbH, Vor der Sülze 2-4, 21335 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 2524), vertr. d.: Sükran Yonca Ün, Am Bürgerpark 13, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), ist am 12.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 12.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 56 IN 32/19 · Cornal GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 32/19
Wirksam am
28.02.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRB 2524
56 IN 32/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cornal GmbH, Vor der Sülze 2-4, 21335 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 2524), vertr. d.: Sükran Yonca Ün, Am Bürgerpark 13, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Sämisch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 80 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich Vorschuss

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 12.09.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 628.293,15 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 16.086,02 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 644.378,17 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Daneben macht der Insolvenzverwalter Zuschläge gemäß § 3 InsVV geltend für:

- Sichtung der umfangreichen Kontounterlagen der Schuldnerin sowie die Aufarbeitung der Buchhaltung (30 %)
- die Verfahrensdauer (35 %)
- obstruktiven Schuldnerverhaltens (25 %)
- die Ermittlung der Haftungsansprüche (60 %)
- erfolgreiche Tätigkeit (20 %)

Gesamtbetrachtend wird sodann ein Zuschlag von 165 % geltend gemacht.

Zur Begründung der Zuschläge wird auf den Vergütungsfestsetzungsantrag des Insolvenzverwalters Bezug genommen.

Den Ausführungen zu den geltend gemachten Zuschlägen kann das Gericht größtenteils nicht folgen.

Die Insolvenzmasse besteht hauptsächlich aus der Realisierung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen für deren Ermittlung und teilweise Durchsetzung zu Lasten der Insolvenzmasse Dienstleister beauftragt wurden. Insgesamt sind hierdurch Masseverbindlichkeiten in Höhe von 231.118,00 € entstanden. Durch die Generierung der Anfechtungsansprüche ist eine hohe Insolvenzmasse entstanden, woran der Insolvenzverwalter bereits bei Ansatz der Regelvergütung partizipiert. Je größer die Insolvenzmasse, desto höher fällt die Regelvergütung aus, sodass ein etwaiger Mehraufwand teilweise von der Staffelvergütung bereits umfasst ist (BGH, Beschluss vom 29.04.2021, Az.: IX ZB 58/19). Die Masseverbindlichkeiten werden bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage regelmäßig nicht in Abzug gebracht. Es waren keine Verwertungshandlungen vorzunehmen. Die überlange Verfahrensdauer ist der Auswertung der Unterlagen und dem obstruierenden Verhalten des Schuldnergeschäftsführers geschuldet. Dies soll mit der Gewährung eines Zuschlags Berücksichtigung finden.

Der Einsatz eines Dienstleisters für die Ermittlung der Anfechtungsansprüche hat dem Insolvenzverwalter einen Teil seiner Regelaufgabe eingespart. Der Insolvenzverwalter teilt mit Schreiben vom 23.01.2025 mit, dass die Bestellung des Dienstleisters für die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen unmittelbar nach seiner Bestellung zum Insolvenzverwalter erfolgt. Die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen gehört zunächst grundsätzlich zu den Regelaufgaben des Insolvenzverwalters (BGH, Beschluss vom 14.01.2021 - IX ZB 27/18, NZI 2021, 505). Bei der Prüfung, welche Tätigkeit als Regelaufgabe von der Regelvergütung abgedeckt ist, wird auf die Größe des Verfahrens abgestellt. Im Verhältnis zur Größe des Verfahrens sind wenige, relativ einfach zu beurteilende Anfechtungsfälle noch mit der Regelvergütung abgegolten (BGH, Beschluss vom 14.11.2012 - IX ZB 95/10. Gegen eine Inanspruchnahme von Dienstleistern bestehen grundsätzlich keine Einwände, wenn eine Vielzahl von Anfechtungsfällen zu bearbeiten sind. Allerdings bleibt zu beachten, dass auch in so einem Fall grundsätzlich ein Teil der Regelaufgabe eingespart wird, da in einfach gelagerten Fällen keine Sonderaufgabe angenommen wird. Vorliegend vermischen sich also Regel- und Sonderaufgaben, so dass nach hiesiger Ansicht ein Abschlag für die ersparte Regelaufgabe einzubeziehen ist. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass für die Aufarbeitung der Buchhaltung (zu Recht) bereits ein Zuschlag angenommen wird.

Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist grundsätzlich erfolgsunabhängig (BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - IX ZB 349/02-, NZI 2004,440). Es ist grundsätzlich Aufgabe des Insolvenzverwalters eine größtmögliche Insolvenzmasse zu erzielen und damit eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu ermöglichen. Der Erfolg ist vorliegend zu einem Großteil dem Einsatz von Dienstleistern geschuldet und kann auch aus diesem Grund nicht zu einer Vergütungserhöhung führen. Überdurchschnittliche Anstrengungen, die zu einem besonderen Erfolg führen, werden bereits durch geeignete Zuschläge honoriert.

Durch die vorherige Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wird die Übernahme des Amtes als Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren regelmäßig vereinfacht, so dass ein Abschlag gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) InsVV in Abzug zu bringen ist (BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - IX ZB 222/09, NZI 2010, 902). Dabei wird bereits die Erstellung einer (möglicherweise noch nicht vollständigen) Vermögensübersicht und die Feststellung der Gläubiger als erhebliche Vereinfachung vermutet (BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - IX ZB 249704, NZI 2006, 464).

Zuletzt ist stets die Gesamtschau entscheidend, bei welcher das Gericht unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder den Gesamtabschlag festzulegen hat. Maßgebend ist eine im Ergebnis angemessene Gesamtwürdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 -IX ZB 71/14, NZI 2016, 963). Eine schematische Festlegung rechnerischer Zu- und Abschläge für bestimmte Sachverhalte birgt die Gefahr, dass der insgesamt gewährte Zuschlag nicht die Gesamtlage berücksichtigt, sondern sich auf die Summe aus den einzelnen Zu- und Abschlägen beschränkt (BGH, Beschluss vom 12. September 2019, aaO). Dabei braucht das Insolvenzgericht nicht für jeden in Frage kommenden Zuschlags- oder Abschlagstatbestand zunächst isoliert zu entscheiden, ob eine Erhöhung oder Minderung gerechtfertigt erscheint (BGH Beschluss vom 10.07.2008 - IX ZB 152/07, NZI 2008,544; Beschluss vom 11.05.2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006,464).

In der Summe lässt sich feststellen, dass ein vergütungsrechtlich überdurchschnittliches Verfahren vorliegt, so dass Zuschläge gemäß § 3 InsVV anzunehmen sind. Der Höhe der beantragten Zuschläge wird aus den vorstehenden Erwägungen jedoch nicht gefolgt.

Gesamtbetrachtend, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Abschlags für die Beauftragung von Dienstleistern für die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen sowie für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter erscheint ein Zuschlag von insgesamt 80 % angemessen.

IV.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 27.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 56 IN 32/19 · Cornal GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 32/19
Wirksam am
05.02.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRB 2524
56 IN 32/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cornal GmbH, Vor der Sülze 2-4, 21335 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 2524), vertr. d.: Sükran Yonca Ün, Am Bürgerpark 13, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Lüneburg, 04.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 56 IN 32/19 · Cornal GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 32/19
Wirksam am
18.09.2024
Registerbezug
Lüneburg, HRB 2524
56 IN 32/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cornal GmbH, Vor der Sülze 2-4, 21335 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 2524), vertr. d.: 1. Sükran Yonca Ün, Am Bürgerpark 13, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.10.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 17.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 56 IN 32/19 · Cornal GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 32/19
Wirksam am
13.10.2022
Registerbezug
Lüneburg, HRB 2524
56 IN 32/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cornal GmbH, Vor der Sülze 2-4, 21335 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 2524), vertr. d.: 1. Sükran Yonca Ün (vormals Kilic), Am Bürgerpark 13, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.11.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 12.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 56 IN 32/19 · Cornal GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 32/19
Wirksam am
16.11.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRB 2524
56 IN 32/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cornal GmbH, Vor der Sülze 2-4, 21335 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 2524), vertr. d.: 1. Sükran Yonca Ün (vormals Kilic), Am Kipphut 2a, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.12.2021 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 12.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 32/19 · Cornal GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 32/19
Wirksam am
18.10.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRB 2524
56 IN 32/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cornal GmbH, Vor der Sülze 2-4, 21335 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 2524), vertr. d.: 1. Sükran Yonca Ün (vormals Kilic), Am Kipphut 2a, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 03.11.2021, 10:00 Uhr, 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Aufnahme von Rechtsstreitigkeiten von erheblichem Streitwert
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 14.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 56 IN 32/19 · Cornal GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 32/19
Wirksam am
13.09.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRB 2524
56 IN 32/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cornal GmbH, Vor der Sülze 2-4, 21335 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 2524), vertr. d.: 1. Sükran Yonca Ün (vormals Kilic), Am Kipphut 2a, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Sämisch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 25 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 26.07.2021 und 06.09.2021 macht der Insolvenzverwalter die Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung gelten.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 500.000,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Daneben macht der Insolvenzverwalter einen Zuschlag von 25 % der Regelvergütung für den Mehraufwand bei der Beschafftung der nötigen Informationen geltend, da der organschaftliche Vertreter der Schuldnerin nicht auskunftsbreit war. Der Zuschlag ist entstanden und erscheint der Höhe nach angemessen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 10.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 56 IN 32/19 · Cornal GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 32/19
Wirksam am
29.07.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRB 2524
56 IN 32/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cornal GmbH, Vor der Sülze 2-4, 21335 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 2524), vertr. d.: 1. Sükran Yonca Ün (vormals Kilic), Am Kipphut 2a, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 20.08.2021 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Lüneburg, 29.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2524 HRB 2524: Cornal GmbH, Lüneburg, Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 2524: Cornal GmbH, Lüneburg, Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 56 IN 32/19 · Cornal GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 32/19
Wirksam am
02.09.2020
Registerbezug
Lüneburg, HRB 2524
56 IN 32/19: Über das Vermögen der Cornal GmbH, Vor der Sülze 2-4, 21335
Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 2524), vertr. d.: 1. Sükran Yonca Ün (vormals
Kilic), Am Kipphut 2a, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführerin), ist am 27.08.2020
um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Sämisch, c/o Kanzlei SHNF,
Weidestraße 134, D 22083 Hamburg, Tel.: 040650390, Fax: 04065039199, E-Mail:
Saemisch@shnf.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.10.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 04.11.2020, 10:30 Uhr, Saal 314, Am
Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung
durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 01.09.2020

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Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 32/19 · Cornal GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 32/19
Wirksam am
25.06.2020
Registerbezug
Lüneburg, HRB 2524
56 IN 32/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cornal
GmbH, Vor der Sülze 2-4, 21335 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 2524), vertr. d.: 1.
Sükran Yonca Ün (vormals Kilic), Am Kipphut 2a, 31157 Sarstedt,
(Geschäftsführerin), ist am 25.06.2020 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung
des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Sämisch, c
/o Kanzlei SHNF, Weidestraße 134, D 22083 Hamburg, Tel.: 040650390, Fax:
04065039199, E-Mail: Saemisch@shnf.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 25.06.2020

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Veränderungen
HRB 2524 HRB 2524: Cornal GmbH, Lüneburg, Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmolke, Mark, Blekendorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kilic, Sükran Yonca, Sarstedt, *XX.XX.…
HRB 2524: Cornal GmbH, Lüneburg, Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmolke, Mark, Blekendorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kilic, Sükran Yonca, Sarstedt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2524 HRB 2524: Cornal GmbH, Lüneburg, Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg. Bestellt als Geschäftsführer: Schmolke, Mark, Blekendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 2524: Cornal GmbH, Lüneburg, Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg. Bestellt als Geschäftsführer: Schmolke, Mark, Blekendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 2524 HRB 2524: Cornal GmbH, Lüneburg, Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Lentge, Christine Charlotte, Dahlenburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 2524: Cornal GmbH, Lüneburg, Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Lentge, Christine Charlotte, Dahlenburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2524 HRB 2524: Cornal GmbH, Lüneburg, Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg. Bestellt als Geschäftsführer: Lentge, Christine Charlotte, Dahlenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführ…
HRB 2524: Cornal GmbH, Lüneburg, Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg. Bestellt als Geschäftsführer: Lentge, Christine Charlotte, Dahlenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmolke, Klaus-Dieter, Seevetal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2524 Cornal GmbH, Lüneburg, Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Cornal GmbH, Lüneburg, Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Veränderungen
HRB 2524 Cornal GmbH, Lüneburg, Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammka…
Cornal GmbH, Lüneburg, Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 48.000,00 EUR auf 79.500,00 EUR beschlossen. 79.500,00 EUR.
Veränderungen
HRB 2524 Cornal GmbH, Lüneburg, Salzbrückerstr. 1-4, 21335 Lüneburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg.
Cornal GmbH, Lüneburg, Salzbrückerstr. 1-4, 21335 Lüneburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Vor der Sülze 2 - 4, 21335 Lüneburg.
Veränderungen
HRB 2524 Cornal GmbH, Lüneburg, Salzbrückerstr. 1-4, 21335 Lüneburg.Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Cornal GmbH, Lüneburg, Salzbrückerstr. 1-4, 21335 Lüneburg.Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Veränderungen
HRB 2524 Cornal GmbH, Lüneburg, Salzbrückerstr. 1-4, 21335 Lüneburg.Nicht mehr Geschäftsführer: Piskorski, Alexander, Lüneburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schmolke, Klaus-Dieter, Seevetal, *XX.XX.XXXX…
Cornal GmbH, Lüneburg, Salzbrückerstr. 1-4, 21335 Lüneburg.Nicht mehr Geschäftsführer: Piskorski, Alexander, Lüneburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schmolke, Klaus-Dieter, Seevetal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 2524 Cornal GmbH, Lüneburg, Walter-Bötcher-Straße 15, 21337 Lüneburg.Geschäftsanschrift: Salzbrückerstr. 1-4, 21335 Lüneburg.
Cornal GmbH, Lüneburg, Walter-Bötcher-Straße 15, 21337 Lüneburg.Geschäftsanschrift: Salzbrückerstr. 1-4, 21335 Lüneburg.
Veränderungen
HRB 2524 Cornal GmbH, Lüneburg, Walter-Bötcher-Straße 15, 21337 Lüneburg.Nicht mehr Geschäftsführer: Ahrens, Thorsten, Vögelsen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Piskorski, Alexander, Lüneburg, *XX.XX.XXXX,…
Cornal GmbH, Lüneburg, Walter-Bötcher-Straße 15, 21337 Lüneburg.Nicht mehr Geschäftsführer: Ahrens, Thorsten, Vögelsen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Piskorski, Alexander, Lüneburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 2524 Cornal GmbH, Lüneburg, Walter-Bötcher-Straße 15, 21337 Lüneburg.Geschäftsanschrift: Walter-Bötcher-Straße 15, 21337 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Piskorski, Alexander, Lüneburg, *XX.XX.XXXX.
Cornal GmbH, Lüneburg, Walter-Bötcher-Straße 15, 21337 Lüneburg.Geschäftsanschrift: Walter-Bötcher-Straße 15, 21337 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Piskorski, Alexander, Lüneburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2524 Cornal GmbH, Lüneburg (Walter-Bötcher-Straße 15, 21337 Lüneburg). Geschäftsführer: Ahrens, Thorsten, Vögelsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich i…
Cornal GmbH, Lüneburg (Walter-Bötcher-Straße 15, 21337 Lüneburg). Geschäftsführer: Ahrens, Thorsten, Vögelsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.