HRB 4052
ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Böhlen
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Registerdaten
- Sitz
- Böhlen
- Datenstand
- 2024-04-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Plambeck Baugesellschaft mbH Leipzig Böhlen
- Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Böhlen
- Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig Böhlen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 405 IN 696/20 · ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 696/20
- Wirksam am
- 10.03.2022
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 4052
Aktenzeichen: 405 IN 696/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Werkstraße 50, 04575 Neukieritzsch, Amtsgericht Leipzig , HRB 4052
vertreten durch den Geschäftsführer Eugen Romanow
ergeht am 25.01.2022 nachfolgende Entscheidung:
wird der Beschluss vom 11.01.2022 dahingehend gem. § 319 ZPO, § 4 InsO ergänzt, dass die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt wird und nicht des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 405 IN 696/20 · ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 696/20
- Wirksam am
- 12.01.2022
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 4052
Aktenzeichen: 405 IN 696/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Werkstraße 50, 04575 Neukieritzsch, Amtsgericht Leipzig , HRB 4052
vertreten durch den Geschäftsführer Eugen Romanow
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 11.01.2022 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4052 HRB 4052: ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Böhlen, Werkstraße 50, 04575 Neukieritzsch. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 696/20 · ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 696/20
- Wirksam am
- 02.07.2020
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 4052
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ContraCon Bau und Umwelttechnik
GmbH Leipzig, Werkstraße 50, 04575 Neukieritzsch,
Registergericht: Amtsgericht Leipzig , HRB 4052
vertreten durch den Geschäftsführer Eugen Romanow
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 01.07.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
405 IN 696/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 02.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 405 IN 696/20 · ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 696/20
- Wirksam am
- 01.07.2020
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 4052
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ContraCon Bau und Umwelttechnik
GmbH Leipzig, Werkstraße 50, 04575 Neukieritzsch,
Registergericht: Amtsgericht Leipzig , HRB 4052
vertreten durch den Geschäftsführer Eugen Romanow
Geschäftszweig: Tiefbau u.a.
- wurde am 01.07.2020 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig,
Telefax: 0341 65220111 Email geschäftlich: leipzig@floether-wissing.de Telefon
geschäftlich: 0341 652200
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
11.08.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters,
die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung
über die Eigsenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO und die
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der
Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur
Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines
Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 08.09.2020
13:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
405 IN 696/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 01.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4052 HRB 4052: ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Böhlen, Werkstraße 50, 04575 Neukieritzsch. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rüger, Steffen, Zwickau, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Romanow, E…
HRB 4052 HRB 4052: Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Böhlen, Werkstraße 50, 04575 Neukieritzsch. Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firm…
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 696/20 · ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 696/20
- Wirksam am
- 08.05.2020
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 4052
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Plambeck ContraCon
Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Werkstraße 50, 04575 Neukieritzsch,
Registergericht, Amtsgericht Leipzig , HRB 4052
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Rüger
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 08.05.2020 um
11:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Nikolaistraße 3-5
04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 652200
Telefax: 0341 65220111
Email geschäftlich: leipzig@floether-wissing.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die
Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben
davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
405 IN 696/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 08.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4052 HRB 4052: Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Böhlen, Werkstraße 50, 04575 Neukieritzsch. Prokura erloschen: Rothermel, Günter, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
HRB 4052 HRB 4052: Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Böhlen, Werkstraße 50, 04575 Neukieritzsch. Prokura erloschen: Schmidt, Volker, Landsberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 4052 HRB 4052: Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Böhlen, Werkstraße 50, 04575 Neukieritzsch. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Richter, Mirco, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: R…
HRB 4052 HRB 4052:Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Böhlen, Werkstraße 50, 04575 Neukieritzsch.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schmidt, Volker, Landsberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: …
HRB 4052 HRB 4052:Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Böhlen, Werkstraße 50, 04575 Neukieritzsch.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Elling, Hermann, Diplom-Ingenieur, Nienburg. Gesamtprokura gemeinsam…
HRB 4052 HRB 4052:Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Böhlen, Werkstraße 50, 04575 Neukieritzsch.Bestellt: Geschäftsführer: Schmidt, Volker, Landsberg, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert, nun Gesamtprok…
HRB 4052 Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Böhlen, Werkstraße 50, 04564 Böhlen. Änderung der Geschäftsanschrift: Werkstraße 50, 04575 Neukieritzsch. Prokura erloschen: Scholz, Davia, Markkleeberg…
HRB 4052 Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Böhlen, Werkstraße 50, 04564 Böhlen.Geschäftsanschrift: Werkstraße 50, 04564 Böhlen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Keil, Reinhard, Dresden, *XX.XX.XXXX.
HRB 4052 Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Böhlen (Werkstraße 50, 04561 Böhlen). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sailer, Roman, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX.
HRB 4052 Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Böhlen (Werkstraße 50, 04561 Böhlen). Bestellt: Geschäftsführer: Sailer, Roman, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem ande…
HRB 4052 Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Böhlen (Werkstraße 22, 04564 Böhlen). Bestellt: Geschäftsführer: Keil, Reinhard, Dresden, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen…
HRB 4052 Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Leipzig, Böhlen (Werkstr., 04561 Böhlen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Scholz, Davia, Markkleeberg, *XX.XX.X…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.