HRB 155015

contexxt.ai GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-15

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 234/22 · contexxt.ai GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 234/22
Wirksam am
25.02.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 155015
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 234/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155015 eingetragenen contexxt.ai GmbH, Sandtorkai 75, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thiemo Alexander Laubach, Beverförderweg 27, 59387 Ascheberg und Herrn Torsten Katthöfer, Scheideweg 38, 20253 Hamburg

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67a IN 234/22
Amtsgericht Hamburg, 23.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67a IN 234/22 · contexxt.ai GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 234/22
Wirksam am
14.04.2023
Registerbezug
Hamburg, HRB 155015
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 234/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155015 eingetragenen contexxt.ai GmbH, Sandtorkai 75, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thiemo Alexander Laubach und Herrn Torsten Katthöfer,

wird die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Ein Rechenfehler wurde berichtigt.Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 20.10.2022 bis zum 31.12.2022 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 213.668,00 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 33.875,10 EUR.
Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.400,00 EUR.
Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 8 468,78 EUR zu.

Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 70 % und damit auf den Betrag von 23.712,57 EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.03.2023 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 eingesehen werden.

67a IN 234/22
Amtsgericht Hamburg, 04.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 234/22 · contexxt.ai GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 234/22
Wirksam am
24.03.2023
Registerbezug
Hamburg, HRB 155015
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 234/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155015 eingetragenen contexxt.ai GmbH, Sandtorkai 75, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thiemo Alexander Laubach und Herrn Torsten Katthöfer,

ist am 23.03.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

67a IN 234/22
Amtsgericht Hamburg, 24.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 234/22 · contexxt.ai GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 234/22
Wirksam am
02.01.2023
Registerbezug
Hamburg, HRB 155015
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 234/22

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155015 eingetragenen contexxt.ai GmbH, Sandtorkai 75, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thiemo Alexander Laubach, Herrn Torsten Katthöfer

Geschäftszweig: Die Entwicklung von Software und die Erbringung von Beratungsdienstleistungen jeweils zur Analyse und Weiterentwicklung der Digitalisierungsreife von Unternehmen mittels wissenschaftlicher Methoden und Verfahren der künstlichen Intelligenz

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2023, um 14:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.10.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.02.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 22.03.2023, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert und
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.03.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

67a IN 234/22
Amtsgericht Hamburg, 01.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 234/22 · contexxt.ai GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 234/22
Wirksam am
20.10.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 155015
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 234/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155015 eingetragenen contexxt.ai GmbH, Sandtorkai 75, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thiemo Alexander Laubach, Herrn Torsten Katthöfer

Geschäftszweig: Die Entwicklung von Software und die Erbringung von Beratungsdienstleistungen jeweils zur Analyse und Weiterentwicklung der Digitalisierungsreife von Unternehmen mittels wissenschaftlicher Methoden und Verfahren der künstlichen Intelligenz

ist am 20.10.2022, um 11:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 234/22
Amtsgericht Hamburg, 20.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 155015 HRB 155015: contexxt.ai GmbH, Hamburg, Sandtorkai 75, c/o Montua Partner Communications, 20457 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammk…
HRB 155015: contexxt.ai GmbH, Hamburg, Sandtorkai 75, c/o Montua Partner Communications, 20457 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.769,00 EUR auf 33.182,00 EUR beschlossen.
Veränderungen
HRB 155015 HRB 155015: contexxt.ai GmbH, Hamburg, Sandtorkai 75, c/o Montua Partner Communications, 20457 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammk…
HRB 155015: contexxt.ai GmbH, Hamburg, Sandtorkai 75, c/o Montua Partner Communications, 20457 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.471,00 EUR auf 29.413,00 EUR beschlossen.
Veränderungen
HRB 155015 HRB 155015: contexxt.ai GmbH, Hamburg, Holstenwall 5, c/o TESTROOM GmbH, 20355 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in…
HRB 155015: contexxt.ai GmbH, Hamburg, Holstenwall 5, c/o TESTROOM GmbH, 20355 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.942,00 EUR auf 27.942,00 EUR. Änderung zur Geschäftsanschrift: Sandtorkai 75, c/o Montua Partner Communications, 20457 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Software und die Erbringung von Beratungsleistungen jeweils zur Analyse und Weiterentwicklung der Digitalisierungsreife von Unternehmen mittels wissenschaftlicher Methoden und Verfahren der künstlichen Intelligenz. 27.942,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 155015 HRB 155015: contexxt.ai GmbH, Hamburg, Holstenwall 5, c/o TESTROOM GmbH, 20355 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2018. Geschäftsanschrift: Holstenwall 5, c/o TEST…
HRB 155015: contexxt.ai GmbH, Hamburg, Holstenwall 5, c/o TESTROOM GmbH, 20355 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2018. Geschäftsanschrift: Holstenwall 5, c/o TESTROOM GmbH, 20355 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Weiterbildung für Unternehmen und Privatpersonen mit Schwerpunkt Personalentwicklung, Training & Coaching; Planung, Beratung, Durchführung und Vertrieb von Aus- und Fortbildungs- sowie Weiterbildungsmaßnahmen mit Schwerpunkt Training, Coaching, Persönlichkeitsentwicklung, Teamentwicklung, Anwendung von Verfahren der künstlichen Intelligenz; Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Personalentwicklung, Weiterbildung, Teamentwicklung und Change Management; Konzeption und Durchführung von Ausbildungsprogrammen, Workshops, Innovationlabs; Angebot und Durchführung von Coachings für Unternehmen und Privatpersonen; Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Events; Betrieb, Vertrieb, Vermietung und Vermittlung von Räumen, Schulungs- und Ausbildungsstätten zum Zwecke von Training, Coaching, Teamentwicklung und Persönlichkeitsentwicklung sowie Workshops, Offsites und Veranstaltungen ähnlicher Art; Betrieb, Vertrieb, Vermietung und Vermittlung von Räumlichkeiten zur Durchführung von Workshops und Veranstaltungen Dritter; Vermittlung und Rekrutierung von Seminaranbietern sowie Business Trainern, Coaches, Beratern, Referenten und Dozenten; Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Vermittlung und Vermietung von Lehr- und Lernmaterialien sowie Druckerzeugnissen; Entwicklung, Durchführung, Vertrieb und Vermittlung von Webinaren sowie Online Coaching und Online Portalen; Erstellung von Lizenzen mit Schwerpunkt Bildung und Qualitätsmanagement in Beratung, Training & Coaching; Entwicklung, Patentanmeldung, Vertrieb und Lizenzvermittlung von Modellen, Ausbildungen und Testverfahren mit dem Schwerpunkt Bildung, Training, Coaching, Persönlichkeitsentwicklung; Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Vermittlung und Vermietung von Softwareprogrammen und Softwarelösungen; Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Vermittlung und Vermietung von IT-Infrastrukturen und IT-Services; Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Vermittlung und Vermietung von Maschine-Learning-Modellen; Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Vermittlung und Vermietung von strukturierten und unstrukturierten Daten zum Zwecke des Trainings von Modellen und Verfahren der künstlichen Intelligenz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Katthöfer, Torsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Laubach, Thiemo Alexander, Ascheberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.