HRB 8793
CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Neureichenau
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Registerdaten
- Sitz
- Neureichenau
- Datenstand
- 2024-12-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- FUN SKATE UG (haftungsbeschränkt) Neureichenau
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin IN 68/20 · CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH · Insolvenzgericht Passau
- Insolvenzgericht
- Passau
- Aktenzeichen
- IN 68/20
- Wirksam am
- 16.10.2026
- Registerbezug
- Passau, HRB 8793
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau, vertreten durch die Geschäftsführerin Maier Eveline
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 8793
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 05.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 68/20 · CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH · Insolvenzgericht Passau
- Insolvenzgericht
- Passau
- Aktenzeichen
- IN 68/20
- Wirksam am
- 12.03.2026
- Registerbezug
- Passau, HRB 8793
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau, vertreten durch die Geschäftsführerin Maier Eveline
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 8793
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 321.054,02 EUR steht ein Betrag von 103.940,61 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 06.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 68/20 · CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH · Insolvenzgericht Passau
- Insolvenzgericht
- Passau
- Aktenzeichen
- IN 68/20
- Wirksam am
- 09.01.2025
- Registerbezug
- Passau, HRB 8793
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau, vertreten durch die Geschäftsführerin Maier Eveline
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 8793
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 22.10.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25-37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 08.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 68/20 · CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH · Insolvenzgericht Passau
- Insolvenzgericht
- Passau
- Aktenzeichen
- IN 68/20
- Wirksam am
- 16.11.2022
- Registerbezug
- Passau, HRB 8793
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Maier Eveline, geboren am XX.XX.XXXX, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 8793
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines Vergleiches über einen im Ratenwege zu begleichenden Betrag in Höhe von 10.000,- € mit dem Mehrheitsgesellschafter der Schuldnerin, Herrn Claus-Jürgen Maier, zur Abgeltung folgender Ansprüche:
- Sämtliche mögliche Ansprüche gegenüber dem Mehrheitsgesellschafter selbst
- Attribut der unerlaubten Handlung im Rahmen der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Eveline Maier
wird bestimmt auf
Donnerstag, 08.12.2022, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 6, EG, Schustergasse 4, 94032 Passau
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 16.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 8793 HRB 8793: CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH, Neureichenau, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Maier, Eveline, Neureichenau, *XX.XX.XXXX.
HRB 8793 HRB 8793: CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH, Neureichenau, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 25.06.2020 (Az. IN 68/20) das Ins…
Insolvenzplan IN 68/20 · CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH · Insolvenzgericht Passau
- Insolvenzgericht
- Passau
- Aktenzeichen
- IN 68/20
- Wirksam am
- 26.06.2020
- Registerbezug
- Passau, HRB 8793
In dem Verfahren über den Antrag d.
Pilipp Vertriebsgesellschaft f.Sperrholz u. Bauelemente mbH, vertreten durch d.
Geschäftsführer, Robert-Bosch-Straße 10, 91522 Ansbach, Gz.: Nas/Mos
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Maier
Eveline, geboren am XX.XX.XXXX, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 8793
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Herstellung von Außensportgeräten sowie der Verkauf und die
Vermietung solcher Anlagen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 25.06.2020 um 14.15 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Markus Stoppelkamp
Gutenbergstraße 8, 94036 Passau
Telefon: +49(851)96623330
Telefax: +49(851)966233310
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 06.08.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.09.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 06.08.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 24.03.2020 beim Insolvenzgericht Passau eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 25.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 8793 HRB 8793: CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH, Neureichenau, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau. Prokura erloschen: Maier, Claus-Jürgen, Neureichenau, *XX.XX.XXXX.
HRB 8793 HRB 8793: CONTERION SPORT SYSTEMS GmbH, Neureichenau, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau. Einzelprokura: Maier, Claus-Jürgen, Neureichenau, *XX.XX.XXXX.
HRB 8793 HRB 8793: FUN SKATE UG (haftungsbeschränkt), Neureichenau, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau. Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR zur Durchführu…
HRB 8793 FUN SKATE UG (haftungsbeschränkt), Neureichenau, Lackenhäuser 89, 94089 Neureichenau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2013 …
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