HRB 58617

contentteam AG

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70b IN 25/19 · contentteam AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70b IN 25/19
Wirksam am
03.02.2026
Registerbezug
Köln, HRB 58617
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 25/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58617 eingetragenen contentteam AG, Im Mediapark 6, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Reza Piroozram, Heidenpfuhl 80, 50129 Bergheim und Herrn Reza Piroozram, Marienstr. 11, 50259 Pulheim

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 12.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70b IN 25/19
Amtsgericht Köln, 02.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70b IN 25/19 · contentteam AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70b IN 25/19
Wirksam am
27.10.2022
Registerbezug
Köln, HRB 58617
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 25/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58617 eingetragenen contentteam AG, Im Mediapark 6, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Reza Piroozram, Heidenpfuhl 80, 50129 Bergheim und Herrn Reza Piroozram, Marienstr. 11, 50259 Pulheim

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist

Donnerstag,der 26.01.2023.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 26.12.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.

Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

70b IN 25/19
Amtsgericht Köln, 26.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70b IN 25/19 · contentteam AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70b IN 25/19
Wirksam am
09.05.2022
Registerbezug
Köln, HRB 58617
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 25/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58617 eingetragenen contentteam AG, Im Mediapark 6, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Reza Piroozram, Heidenpfuhl 80, 50129 Bergheim und Herrn Reza Piroozram, Marienstr. 11, 50259 Pulheim

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist

Freitag,der 05.08.2022.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 05.07.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.

Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

70b IN 25/19
Amtsgericht Köln, 05.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 58617 HRB 58617: contentteam AG, Köln, Im Mediapark 6c, 50760 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70b IN 25/19) vom 04.02.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
HRB 58617: contentteam AG, Köln, Im Mediapark 6c, 50760 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70b IN 25/19) vom 04.02.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Veränderungen
HRB 58617 HRB 58617: contentteam AG, Köln, Im Mediapark 6, 50760 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Mediapark 6c, 50760 Köln.
HRB 58617: contentteam AG, Köln, Im Mediapark 6, 50760 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Mediapark 6c, 50760 Köln.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 58617 contentteam AG, Köln (Im Mediapark 6, 50760 Köln). Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
contentteam AG, Köln (Im Mediapark 6, 50760 Köln). Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 58617 contentteam AG, Köln (Im Mediapark 6, 50760 Köln). Nicht mehr Vorstand: Fabry, Oliver.
contentteam AG, Köln (Im Mediapark 6, 50760 Köln). Nicht mehr Vorstand: Fabry, Oliver.
Neueintragungen
HRB 58617 contentteam AG, Köln (Köln). Aktiengesellschaft. die Entwicklung und der Vertrieb von Hard-, Software und Online-Diensten aller Art sowie die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen, insbesondere i…
contentteam AG, Köln (Köln). Aktiengesellschaft. die Entwicklung und der Vertrieb von Hard-, Software und Online-Diensten aller Art sowie die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen, insbesondere im multimedialen Kommunikationsbereich , der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über das Online-Verfahren, sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördernden Geschäfte, soweit diese einer Genehmigungspflicht nicht unterliegen. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Fabry, Oliver, Frankfurt/Main, *XX.XX.XXXX; Piroozram, Reza, Pulheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der contentteam GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 50971) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 100.000 Stückaktien ohne Nennbetrag, die alle auf den Namen lauten. Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, sind Herr Reza Piroozram, Köln und Herr Oliver Fabry, Frankfurt/Main. Den ersten Aufsichtsrat bilden: Herr Gerd Eickers, Kaufmann, Köln; Herr Wolf Dieter Fabry, Rentner, Köln; Frau Sabine Sophia Piroozram, Verwaltungsangestellte, Köln.

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