HRB 2375
Container- und Hallenbau Abwicklungs-GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Mannheim
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Registerdaten
- Sitz
- Mannheim
- Datenstand
- 2024-04-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Graeff Raum-Rent Gesellschaft mit beschränkter Haftung Mannheim
- Graeff Container- und Hallenbau GmbH Mannheim
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 99/12 · Container- und Hallenbau Abwicklungs-GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 99/12
- Wirksam am
- 02.03.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 2375
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Container- und Hallenbau Abwicklungs-GmbH, Ruhrorter Str. 2-4, 68219 Mannheim, vertreten durch die Gesellschafterinnen Cathrin Graeff und Isabelle Graeff
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 2375
- Schuldnerin -
1. Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Jan Erik Jonescheit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 11.03.2025.
Im Vergütungsantrag wird ein Stundensatz von 250,- EUR geltend gemacht. Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag verwiesen.
Nachdem das Insolvenzverfahren am 01.06.2012 eröffnet wurde, beträgt die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses regelmäßig zwischen 35,00 und 95,00 Euro je Stunde (§ 19 Abs. 1 InsVV i.V.m. § 17 InsVV a.F.). Regelmäßig kann daher von dem Mittelsatz von 65,00 EUR je Stunde ausgegangen werden.
Für den Stundensatz sind der Umfang und die Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens, der Umfang und die Schwierigkeit der Aufgaben des Gläubigerausschusses in dem betreffenden Insolvenzverfahren, nicht versicherbare Haftungsrisiken, Art und inhaltlicher Umfang (Intensität) der Mitwirkung des Ausschussmitglieds sowie die Qualifikation und Sachkunde des jeweiligen Ausschussmitglieds zu berücksichtigen (vgl. BGH v. 14.01.2021, IX ZB 71/18, Rn. 9).
Das Gericht darf den vorgegebenen Rahmen (hier bis 95,- EUR) nur überschreiten, wenn der Umfang der Tätigkeit von den bei einem Insolvenzverfahren, in dem üblicherweise ein Gläubigerausschuss eingesetzt wird, regelmäßig zu erwartenden Umständen abweicht (vgl. BGH v. 14.01.2021, IX ZB 71/18, Rn. 14).
Ein Überschreiten des Vergütungsrahmens ist in hiesigem Verfahren aufgrund des Umfangs und der Schwierigkeit des Verfahrens gerechtfertigt.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Vergütung keine einkommenssichernde Funktion hat, sondern eine Aufwandsentschädigung darstellt (vgl. BGH v. 14.01.2021, IX ZB 71/18, Rn. 10).
Nachdem in den vor dem 30.06.2014 eröffneten Verfahren regelmäßig von dem Mittelsatz von 65,00 EUR je Stunde ausgegangen werden kann, ist aufgrund des Umfangs und der Schwierigkeit ein deutliches Überschreiten des Vergütungsrahmens gerechtfertigt. In besonders gelagerten Fällen wurden in der Rechtsprechung sowie in der Literatur auch Stundensätze von bis zu 300,- EUR für angemessen angesehen.
Dies begründet jedoch keinen marktüblichen Stundensatz. In besonders gelagerten Fällen kann eine Überschreitung des Vergütungsrahmens zulässig sein.
In hiesigem Verfahren liegt ein besonders gelagerter Fall vor, der ein Überschreiten des Vergütungsrahmens ermöglicht.
Aufgrund der beruflichen Qualifikation des Gläubigerausschussmitgliedes war ein höherer Stundensatz zu gewähren. Mangels weiterem Vortrag insbesondere zu der Erfahrung und Sachkunde des Gläubigerausschussmitgliedes konnte der Stundensatz jedoch nicht in beantragter Höhe gewährt werden.
In Form einer Zeitaufwand-Dokumentation legt das Mitglied des Gläubigerausschusses die benötigte Stundenanzahl dar. Die einzelnen tatsächlichen Tätigkeiten werden unter Angabe der, am bestimmten Datum, benötigten Zeit aufgeführt.
Insgesamt wurde ein Zeitaufwand in Höhe von 19,80 Stunden geltend gemacht. Hierbei entfallen 4 Stunden auf die Zeit nach Eröffnung des Verfahrens bis zur Bestellung des Gläubigerausschusses. Die Stundenaufstellung war hinsichtlich der geltend gemachten Stunden für diese Zeit zu kürzen, da ein vorläufiger Gläubigerausschuss nicht bestellt wurde.
Mit Beschluss vom 06.03.2012 hat das Gericht einen vor-vorläufigen Gläubigerausschuss nach § 22 a Abs.1, 21 Abs.2 Nr. 1a, 67 InsO eingesetzt. Dieser endet mit Eröffnung des Verfahrens, somit am 01.06.2012 (MüKoInsO/Schildt InsO § 22a Rn. 164-168).
Im Eröffnungsbeschluss und auch im Weiteren Verlauf der Akte befindet sich keine Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses gem. § 67 Abs.1 InsO.
Aufgrund dessen fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die Vergütungsfestsetzung im Zeitraum vom 01.06.2012 bis zum 24.06.2012. Dies betrifft die insgesamt 4 geltend gemachten Stunden für die Gläubigerversammlung am 22.06.2012.
Für 15,80 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 27.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 99/12 · Graeff Container- und Hallenbau GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 99/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 2375
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 99/12 · Graeff Container - und Hallenbau GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 99/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 2375
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2375 Container- und Hallenbau Abwicklungs-GmbH, Mannheim, Ruhrorter Str. 2 - 4, 68219 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Werner, Klaus-Jürgen Bernhard, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 2375 Graeff Container- und Hallenbau GmbH, Mannheim, Ruhrorter Str. 2 - 4, 68219 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firm…
HRB 2375 Graeff Container- und Hallenbau GmbH, Mannheim, Ruhrorter Str. 2 - 4, 68219 Mannheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mannheim, 1 IN 99/12) aufgelö…
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 99/12 · Graeff Container- und Hallenbau GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 99/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 2375
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 99/12 · Graeff Container- und Hallenbau GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 99/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 2375
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2375 Graeff Container- und Hallenbau GmbH, Mannheim, Ruhrorter Str. 2 - 4, 68219 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Werner, Klaus-Jürgen Bernhard, München, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Schopp…
HRB 2375 Graeff Container- und Hallenbau GmbH, Mannheim, Ruhrorter Str. 2 - 4, 68219 Mannheim. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Schoppe, Franz, Landau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 2375 Graeff Container- und Hallenbau GmbH, Mannheim, Ruhrorter Str. 2 - 4, 68219 Mannheim. Die Gesellschaft hat am 12.07.2011 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 2375 Graeff Container- und Hallenbau GmbH, Mannheim, Ruhrorter Str. 2 - 4, 68219 Mannheim. Einzelprokura: Gallian, Hans-Jürgen, Zuzenhausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 2375 Graeff Container- und Hallenbau GmbH, Mannheim, Ruhrorter Str. 2 - 4, 68219 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Schoppe, Franz, Landau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen…
HRB 2375 Graeff Container- und Hallenbau GmbH, Mannheim, Ruhrorter Str. 2 - 4, 68219 Mannheim.Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2010 hat beschlossen, den Gesellschaftsvertrag um einen neuen § 20 (Aufsichtsrat) …
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