HRB 72699

Consilia GmbH

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 504 IN 51/19 · Consilia GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 51/19
Wirksam am
21.11.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 72699
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 51/19

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 72699 eingetragenen Consilia GmbH, Schiessstr. 35, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Reznitskiy, Kölnerstr. 44, 41539 Dormagen

ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.

504 IN 51/19
Amtsgericht Düsseldorf, 20.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 504 IN 51/19 · Consilia GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 51/19
Wirksam am
22.11.2023
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 72699
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 51/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des Consilia GmbH, Schiessstr. 35, 40549 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.08.2023 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.

504 IN 51/19
Amtsgericht Düsseldorf, 21.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 504 IN 51/19 · Consilia GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 51/19
Wirksam am
27.09.2023
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 72699
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 51/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 72699 eingetragenen Consilia GmbH, Schiessstr. 35, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Reznitskiy, Kölnerstr. 44, 41539 Dormagen

Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Johannes Weßling, Mergenthaler Straße 42, 48268 Greven

ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 11.11.2023 zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung und zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Falls durch weitere Einnahmen die Masseunzulänglichkeit beseitigt wird, wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Schlussrechnung sowie der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis sowie ein Verzeichnis der Massegläubiger sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.

504 IN 51/19
Amtsgericht Düsseldorf, 23.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 504 IN 51/19 · Consilia GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 51/19
Wirksam am
23.05.2023
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 72699
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 51/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 72699 eingetragenen Consilia GmbH, Schiessstr. 35, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Reznitskiy, Kölnerstr. 44, 41539 Dormagen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.07.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

504 IN 51/19
Amtsgericht Düsseldorf, 22.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 72699 HRB 72699: Consilia GmbH, Düsseldorf, Schiessstraße 35, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst.
HRB 72699: Consilia GmbH, Düsseldorf, Schiessstraße 35, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst.
Veränderungen
HRB 72699 HRB 72699: Consilia GmbH, Düsseldorf, Schiessstraße 35, 40549 Düsseldorf. Prokura erloschen: Schubert, Björn, Oberhausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 72699: Consilia GmbH, Düsseldorf, Schiessstraße 35, 40549 Düsseldorf. Prokura erloschen: Schubert, Björn, Oberhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 72699 HRB 72699: Consilia GmbH, Düsseldorf, Schiessstraße 35, 40549 Düsseldorf. Einzelprokura: Schubert, Björn, Oberhausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 72699: Consilia GmbH, Düsseldorf, Schiessstraße 35, 40549 Düsseldorf. Einzelprokura: Schubert, Björn, Oberhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 72699 HRB 72699: Consilia GmbH, Düsseldorf, Karlstraße 31, 40210 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schiessstraße 35, 40549 Düsseldorf.
HRB 72699: Consilia GmbH, Düsseldorf, Karlstraße 31, 40210 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schiessstraße 35, 40549 Düsseldorf.
Veränderungen
HRB 72699 HRB 72699: Consilia GmbH, Düsseldorf, Am Heerdter Hof 11, 40549 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Karlstraße 31, 40210 Düsseldorf.
HRB 72699: Consilia GmbH, Düsseldorf, Am Heerdter Hof 11, 40549 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Karlstraße 31, 40210 Düsseldorf.
Neueintragungen
HRB 72699 HRB 72699:Consilia GmbH, Düsseldorf, Am Heerdter Hof 11, 40549 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2009 mit Änderung vom 16.10.2009. Die Gesellschafterversammlung…
HRB 72699:Consilia GmbH, Düsseldorf, Am Heerdter Hof 11, 40549 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2009 mit Änderung vom 16.10.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2014 hat die Sitzverlegung von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund HRB 22513) nach Düsseldorf und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 beschlossen, ferner wurde eine Änderung in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und in § 1 Abs. 1 und damit der Firma (bisher "Aegis Multimedia Protection GmbH") beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Heerdter Hof 11, 40549 Düsseldorf. Gegenstand: Die Erbringung eigenverantwortlicher Dienste und sonstigen Leistungen auf Werk- oder Dienstvertragsbasis im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Konzert- und Bühnenaufbauten, Erstellung technischer Einrichtungen sowie Personalgestellung mit Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere für den Bereich Konzerte- und sonstige Veranstaltungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Reznitskiy, Eugen, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.