VR 2421 HB

Conpart e.V.

Amtsgericht Bremen · Bremen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bremen

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Registerdaten

Sitz
Bremen
Datenstand
2025-01-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Spastikerhilfe Bremen eingetragener Verein Bremen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 2421 HB VR 2421 HB: Conpart e.V., Bremen. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.04.2014 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom selben Tage der Vere…
VR 2421 HB: Conpart e.V., Bremen. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.04.2014 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom selben Tage der Verein für integrative Erziehung und Frühfürderung e.V mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, VR 4130 HB) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.