HRB 19747

Connect-Energie GmbH

Amtsgericht Neuss · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sperberweg 16, 41468 Neuss

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neuss
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
08.09.2022
Datenstand
2024-02-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Burhan Selimi

Köln

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Handelsregister

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Stand 2025-10-06

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der digitalen Kommunikation und Energieinfrastruktur sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 505 IN 28/24 · Connect-Energie GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 28/24
Wirksam am
13.03.2026
Registerbezug
Neuss, HRB 19747
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 28/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19747 eingetragenen Connect-Energie GmbH, Sperberweg 16, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burhan Selimi,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Köln, Mediapark 8, 50670 Köln

Vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf

werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung 301.162,30 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 525,00 EUR
Zwischensumme 301.687,30 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 301.687,30 EUR 57.320,59 EUR
Endbetrag 359.007,89 EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Sachwalter übt sein Amt seit dem 29.04.2024 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt.

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens 840,00 EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 5.570.019,48 EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 162.790,43 EUR.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin/des Sachwalters beträgt demnach 97.674,26 EUR.
Davon stehen dem vorläufigen Sachwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 24.418,56 EUR zu.
Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 5.544,00 EUR.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 185 % und damit auf den Betrag von 301.162,30 EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.03.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Die entstandenen Auslagen sind vom dem vorläufigen Sachwalter nachgewiesen und waren antragsgemäß zu berücksichtigen.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 175,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter und der Schuldnerin/dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.

505 IN 28/24
Amtsgericht Düsseldorf, 12.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 505 IN 28/24 · Connect-Energie GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 28/24
Wirksam am
29.08.2024
Registerbezug
Neuss, HRB 19747
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 28/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19747 eingetragenen Connect-Energie GmbH, Sperberweg 16, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burhan Selimi,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Köln, Mediapark 8, 50670 Köln

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf

wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden wie folgt festgesetzt.

Vergütung EUR
Auslagen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 200 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 200,00 EUR angemessen ist. Für 27 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 5.400,00 EUR.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.

505 IN 28/24
Amtsgericht Düsseldorf, 27.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 505 IN 28/24 · Connect-Energie GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 28/24
Wirksam am
29.04.2024
Registerbezug
Neuss, HRB 19747
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 28/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19747 eingetragenen Connect-Energie GmbH, Sperberweg 16, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burhan Selimi,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.04.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 17.07.2024, 11:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 28/24
Düsseldorf, 29.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 19747 HRB 19747: Connect-Energie GmbH, Neuss, Sperberweg 16, 41468 Neuss. Bestellt als Geschäftsführer: Recknagel, Andreas, Oberhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 19747: Connect-Energie GmbH, Neuss, Sperberweg 16, 41468 Neuss. Bestellt als Geschäftsführer: Recknagel, Andreas, Oberhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 19747 HRB 19747: Connect-Energie GmbH, Neuss, Sperberweg 16, 41468 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 19. Dezember 2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführung) und in § 15 (Gewi…
HRB 19747: Connect-Energie GmbH, Neuss, Sperberweg 16, 41468 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 19. Dezember 2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführung) und in § 15 (Gewinnverwendung) beschlossen.
Veränderungen
HRB 19747 HRB 19747: Connect-Energie GmbH, Neuss, Sperberweg 16, 41468 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Voerner, Sven, Henstedt-Utzburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 19747: Connect-Energie GmbH, Neuss, Sperberweg 16, 41468 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Voerner, Sven, Henstedt-Utzburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 19747 HRB 19747: Connect-Energie GmbH, Neuss, Sperberweg 16, 41468 Neuss. Bestellt als Geschäftsführer: Voerner, Sven, Henstedt-Utzburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 19747: Connect-Energie GmbH, Neuss, Sperberweg 16, 41468 Neuss. Bestellt als Geschäftsführer: Voerner, Sven, Henstedt-Utzburg, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 19747 HRB 19747: Connect-Energie GmbH, Neuss, Sperberweg 16, 41468 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 2. März 2018. Geschäftsanschrift: Sperberweg 16, 41468 Neuss. Gegenstand: E…
HRB 19747: Connect-Energie GmbH, Neuss, Sperberweg 16, 41468 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 2. März 2018. Geschäftsanschrift: Sperberweg 16, 41468 Neuss. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der digitalen Kommunikation und Energieinfrastruktur sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Selimi, Burhan, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.