Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Stand 2025-09-27
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Öffentlichkeitsarbeit sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
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Veränderungen
HRB 26890HRB 26890: CONNAISSEUR Kommunikationsberatung GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 61, 60322 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Cronstettenstraße 40, 60322 Frankfurt am Main.
HRB 26890: CONNAISSEUR Kommunikationsberatung GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 61, 60322 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Cronstettenstraße 40, 60322 Frankfurt am Main.
Veränderungen
HRB 26890HRB 26890: CONNAISSEUR Kommunikationsberatung GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 61, 60322 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Eschersheimer Landstraße 61, 60322 Frankfurt am Main. Geburtsd…
HRB 26890: CONNAISSEUR Kommunikationsberatung GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 61, 60322 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Eschersheimer Landstraße 61, 60322 Frankfurt am Main. Geburtsdatum v.A.w. hinzugefügt, nun: Geschäftsführer: Aschke, Michael, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ASS Advertising & Sportservice GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 27506) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.