HRB 720108
CONIAS Risk Intelligence GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Julius-Hatry-Straße 1, 68163 MannheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Mannheim
- Datenstand
- 2024-03-31
- Quelle
- Handelsregister
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- CONIAS Risk Intelligence UG (haftungsbeschränkt) Walldorf
- CONIAS Risk Intelligence GmbH Walldorf
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung von anderen Unternehmen und Behörden in allen Fragen der Früherkennung politischer Risiken, insbesondere politischer Konflikte. Dabei ist die Entwicklung eigenständiger Lösungen zur Messung von Konfliktintensitäten und deren Dynamiken sowie die elektronische datentechnische Weiterverarbeitung eingeschlossen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 4 IN 1953/19 · CONIAS Risk Intelligence GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 1953/19
- Wirksam am
- 09.03.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 720108
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CONIAS Risk Intelligence GmbH, Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Nicolas Xaver Peter Daniel Schwank,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRA 720108
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 21.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 1953/19 · CONIAS Risk Intelligence GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 1953/19
- Wirksam am
- 27.02.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 720108
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim unter dem Aktenzeichen 4 IN 1953/19 niedergelegt worden. Verfügbar sind vorbehaltlich weiterer Masseverbindlichkeiten 8.736,84 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 129.384,60 € Forderungen.
Amtsgericht Mannheim, Insolvenzgericht, 27.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 4 IN 1953/19 · CONIAS Risk Intelligence GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 1953/19
- Wirksam am
- 17.02.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 720108
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CONIAS Risk Intelligence GmbH, Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Nicolas Xaver Peter Daniel Schwank,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRA 720108
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.04.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mannheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 14.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 1953/19 · CONIAS Risk Intelligence GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 1953/19
- Wirksam am
- 05.12.2022
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 720108
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CONIAS Risk Intelligence GmbH, Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Nicolas Schwank, geboren am XX.XX.XXXX,
Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 720108
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 - 18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.01.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 01.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 720108 HRB 720108: CONIAS Risk Intelligence GmbH, Mannheim, Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mannheim, 4 IN 1953/19)…
HRB 720108 HRB 720108: CONIAS Risk Intelligence GmbH, Mannheim, Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Einl…
HRB 720108 HRB 720108: CONIAS Risk Intelligence GmbH, Mannheim, Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.09.2016 um 7.812,00 EUR auf 39.322,00 EUR…
HRB 720108 HRB 720108:CONIAS Risk Intelligence GmbH, Mannheim, Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim.Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; insbesondere …
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HRB 720108 HRB 720108:CONIAS Risk Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Walldorf, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf.Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.01.2015 um 22.000,00 EUR auf …
HRB 720108 HRB 720108:CONIAS Risk Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Walldorf, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2014 und 12.05.2014. Geschäftsans…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.