HRA 108251
CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co.KG
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-05-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 358/15 · CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 358/15
- Wirksam am
- 16.03.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 108251
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108251 eingetragenen CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co. KG, ehemals: Wendenstraße 377, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 104575 eingetragene CONFIMA Geschäftsführungs-GmbH, ehemals: Wendenstraße 377, 20537 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Schallenberg
ist am 21.11.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit nicht mehr vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren wird jetzt in das Normalverfahren zurückgeführt, so dass die Insolvenzgläubiger wieder am Verfahren beteiligt sind.
67c IN 358/15
Amtsgericht Hamburg, 13.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 358/15 · CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 358/15
- Wirksam am
- 27.10.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 108251
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108251 eingetragenen CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co. KG, ehemals: Wendenstraße 377, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 104575 eingetragene CONFIMA Geschäftsführungs-GmbH, ehemals: Wendenstraße 377, 20537 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Schallenberg,
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
- Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Vergleich des Insolvenzverwalters
- Beendigung eines anhängigen Prozesses durch Beschluss der Gläubigerversammlung ohne Zustimmung des Gläubigerausschusses
- das Klagverfahren vor dem Landgericht Augsburg durch Vergleich zu beenden
bestimmt auf
Mittwoch, 29.11.2023, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 358/15
Amtsgericht Hamburg, 26.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 358/15 · CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 358/15
- Wirksam am
- 29.03.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 108251
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108251 eingetragenen CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co. KG, ehemals: Wendenstraße 377, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 104575 eingetragene CONFIMA Geschäftsführungs-GmbH, ehemals: Wendenstraße 377, 20537 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Schallenberg,
ist am 28.03.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67c IN 358/15
Amtsgericht Hamburg, 29.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 358/15 · CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 358/15
- Wirksam am
- 27.06.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 108251
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108251 eingetragenen
CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co. KG, ehemals:
Wendenstraße 377, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich
haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg
unter HRB 104575 eingetragene CONFIMA Geschäftsführungs-GmbH, ehemals:
Wendenstraße 377, 20537 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Stephan Schallenberg
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über
Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
den Insolvenzverwalter zu ermächtigen, in dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen der ASG dem von der Insolvenzverwalterin vorgeschlagenen Vergleich
zuzustimmen.
bestimmt auf
Mittwoch, 13.07.2022, 10:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage,
Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67c IN 358/15
Amtsgericht Hamburg, 27.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67c IN 358/15 · CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 358/15
- Wirksam am
- 15.03.2019
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 108251
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108251 eingetragenen
CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co. KG, ehemals:
Wendenstraße 377, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich
haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg
unter HRB 104575 eingetragene CONFIMA Geschäftsführungs-GmbH, ehemals:
Wendenstraße 377, 20537 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Stephan Schallenberg
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im
schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 25.04.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 11.04.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B408 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67c IN 358/15
Amtsgericht Hamburg, 14.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 108251 HRA 108251: CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co.KG, Hamburg, Wendenstraße 377, 20537 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 358/15) vom 09.12.2015 ist über das V…
Forderungsprüfung 67c IN 358/15 · CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 358/15
- Wirksam am
- 11.12.2015
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 108251
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108251 eingetragenen
CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co. KG, ehemals:
Wendenstraße 377, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich
haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg
unter HRB 104575 eingetragene CONFIMA Geschäftsführungs-GmbH, ehemals:
Wendenstraße 377, 20537 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Stephan Schallenberg,
Geschäftszweig: Vertrieb für Finanzdienstleistungen und Versicherungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.12.2015, um 14:20
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gert Freydag,
Gertrudenstraße 3, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.02.2016 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 09.03.2016, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage,
Sitzungssaal B405.
Der Termin dient -soweit entsprechende Anträge gestellt werden- zugleich zur
Beschlussfassung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters,
* die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
* gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter
Wert (§§ 162, 163 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 16.02.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
(4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Insolvenzgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem
Insolvenzgericht Hamburg eingegangen sein.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 358/15
Amtsgericht Hamburg, 09.12.2015
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 358/15 · CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 358/15
- Wirksam am
- 28.09.2015
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 108251
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108251 eingetragenen
CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co. KG, ehemals:
Wendenstraße 377, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich
haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg
unter HRB 104575 eingetragene CONFIMA Geschäftsführungs-GmbH, ehemals:
Wendenstraße 377, 20537 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Stephan Schallenberg,
Geschäftszweig: Vertrieb für Finanzdienstleistungen und Versicherungen
ist am 25.09.2015, um 20:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gert Freydag,
Gertrudenstraße 3, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 358/15
Amtsgericht Hamburg, 25.09.2015
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 108251 CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co.KG, Hamburg, Heidenkampsweg 66, 20097 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wendenstraße 377, 20537 Hamburg.
HRA 108251 CONFIMA Gesellschaft für Vorsorge & Kapitalmanagement mbH & Co.KG, Hamburg (Heidenkampsweg 66, 20097 Hamburg, (1)Die Beratung und die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien sowie die…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.