HRA 200539
Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Braunschweig
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Registerdaten
- Sitz
- Braunschweig
- Datenstand
- 2024-12-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 275 IN 165/20 a · Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 275 IN 165/20 a
- Wirksam am
- 22.08.2025
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 200539
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen können schriftlich bis zum 22.10.2025 erhoben werden.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 22.08.2025
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 275 IN 165/20 a · Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 275 IN 165/20 a
- Wirksam am
- 21.03.2025
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 200539
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 60, 38116 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 200539), vertr. d.: 1. Concept & Design Werbeagentur Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Björn Alberts, (Kommanditist), Insolvenzverwalter Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 89.014,75 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 1.362.993,87 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 275 IN 165/20 a - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 12.03.2025
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Insolvenzbekanntmachung 275 IN 165/20 a · Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 275 IN 165/20 a
- Wirksam am
- 20.07.2023
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 200539
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 06.09.2023 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 19.07.2023
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Vergütungsfestsetzung 275 IN 165/20 a · Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 275 IN 165/20 a
- Wirksam am
- 30.12.2021
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 200539
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Antrag vom 30.09.2021 hat der Sonderinsolvenzverwalter seine Vergütung und Auslagen beantragt.
Durch Beschluss vom 05.05.2021 ist Rechtsanwalt Cord T. von Kalm zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden. Der Sonderinsolvenzverwalter kann für seine Tätigkeit eine Vergütung und entsprechende Auslagen verlangen. Es handelt sich dabei um Kosten des Verfahrens gem. § 54 InsO.
Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters ist regelmäßig in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Vergütung des Insolvenzverwalters festzusetzen. Die Höhe der Vergütung ist jedoch durch den Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts nach dem RVG begrenzt (vgl. BGH vom 26.03.2015 - IX ZB 62/13).
Der Sonderinsolvenzverwalter beantragt vorliegend in Anlehnung an die Vorschriften der Vergütung eines Insolvenzsachverständigen seine Vergütung nach einem Stundensatz von EUR. Die Höhe ist zu Gunsten der Masse nicht zu beanstanden.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus Teil 7 VV RVG i.V.m. § 5 InsVV in analoger Anwendung.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 29.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 275 IN 165/20 a · Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 275 IN 165/20 a
- Wirksam am
- 30.11.2021
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 200539
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters des Sonderinsolvenzverwalters entspricht, wird auf den 20.12.2021 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag kann von der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts angefordert werden.
Amtsgericht Braunschweig, 29.11.2021
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Insolvenzbekanntmachung 275 IN 165/20 a · Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 275 IN 165/20 a
- Wirksam am
- 29.07.2021
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 200539
Mittwoch, 22.09.2021, 10:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Genehmigung der Ausbuchung von Haftungsansprüchen gegen den geschäftsführenden Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Braunschweig, 28.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 165/20 a · Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 275 IN 165/20 a
- Wirksam am
- 06.05.2021
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 200539
Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 60, 38116 Braunschweig
(AG Braunschweig, HRA 200539), vertr. d.: 1. Concept & Design Werbeagentur
Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2.
Björn Alberts, (Kommanditist), ist Rechtsanwalt Cord von Kalm, Lessingplatz 9,
38100 Braunschweig zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis
ernannt worden: Prüfung und ggf. Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen
den geschäftsführenden Gesellschafter Björn Albert.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 05.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 275 IN 165/20 a · Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 275 IN 165/20 a
- Wirksam am
- 12.04.2021
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 200539
Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 60, 38116 Braunschweig
(AG Braunschweig, HRA 200539), vertr. d.: 1. Concept & Design Werbeagentur
Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2.
Björn Alberts, (Kommanditist), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA
festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 60 % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.01.2021 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
132.268,34 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Die gewährten Zuschläge waren antragsgemäß festzusetzen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der
Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen. Die befristete Erinnerung ist
bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 09.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 275 IN 165/20 a · Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 275 IN 165/20 a
- Wirksam am
- 13.01.2021
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 200539
Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 60, 38116 Braunschweig
(AG Braunschweig, HRA 200539), vertr. d.: 1. Concept & Design Werbeagentur
Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2.
Björn Alberts, (Kommanditist), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
entspricht, wird auf den 01.02.2021 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen
eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag kann von der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
angefordert werden.
Amtsgericht Braunschweig, 13.01.2021
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 200539 HRA 200539: Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Braunschweig, Hannoversche Str. 60, 38116 Braunschweig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 275 IN 165/20 a · Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 275 IN 165/20 a
- Wirksam am
- 02.12.2020
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 200539
KG, Hannoversche Straße 60, 38116 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 200539),
vertr. d.: 1. Concept & Design Werbeagentur Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH,
(persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Björn Alberts, (Kommanditist), ist
am 01.12.2020 um 09:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig,
Museumstraße 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-6128720-0, Fax:
0531-6128720-100, E-Mail: THartwig@schultze-braun.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.01.2021 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der Mittwoch,
24.02.2021, 09:30 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8,
38100 Braunschweig.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
· Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb
des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist
(24.01.2021) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen
schriftlich geprüft werden (Mittwoch, 24.02.2021, 09:30 Uhr, A 107, Amtsgericht
Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt.
Hinweis:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensions-Versicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art.5
Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/18/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung so ist für
den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigen zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass die
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung zur zum
Teil angefochten werde, ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 02.12.2020
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Insolvenzbekanntmachung 275 IN 165/20 a · Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 275 IN 165/20 a
- Wirksam am
- 13.11.2020
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 200539
& Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 60, 38116 Braunschweig
(AG Braunschweig, HRA 200539), vertr. d.: 1. Concept & Design Werbeagentur
Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2.
Björn Alberts, (Kommanditist), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter
zusätzlich zu der am 24.09.2020 um 11:37 Uhr angeordneten vorläufigen
Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die
Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig einsehbar.
Amtsgericht Braunschweig, 13.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 165/20 a · Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 275 IN 165/20 a
- Wirksam am
- 06.10.2020
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 200539
Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 60, 38116
Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 200539), vertr. d.: 1. Concept & Design
Werbeagentur Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende
Gesellschafterin), 2. Björn Alberts, (Kommanditist), ist der Beschluss vom
24.09.2020 am 05.10.2020 wie folgt erweitert worden:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO untersagt,
bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind.
Ausgenommen von der Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind
Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c ff. ZPO.
Im Übrigen bleibt es bei dem Beschluss vom 24.09.2020.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 165/20 a · Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 275 IN 165/20 a
- Wirksam am
- 25.09.2020
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 200539
Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 60, 38116
Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 200539), ist am 24.09.2020 gegen die
Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, Museumstraße 5, 38100
Braunschweig, Tel.: 0531-6128720-0, Fax: 0531-6128720-100, E-Mail:
THartwig@schultze-braun.de bestellt worden.
Amtsgericht Braunschweig, 24.09.2020
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HRA 200539 Concept & Design Werbeagentur GmbH & Co. KG, Braunschweig (Mittelweg 2, 38106 Braunschweig, a) die Beratung, Konzeption, Gestaltung, Mitteilung und Produktion sämtlicher Werbemittel, absatzfördernder und Pub…
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