HRB 4165

CONA GmbH

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Cottbus

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Registerdaten

Sitz
Cottbus
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. CONA Naturstein GmbH Gallinchen
  2. CONA GmbH Gallinchen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 63 IN 178/19 · CONA GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 178/19
Wirksam am
23.04.2026
Registerbezug
Cottbus, HRB 4165
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des CONA GmbH, Am Tschugagraben 3, 03051 Cottbus sind die Mindestvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 5414,50 nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 1. April 2026, 63 IN 178/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 63 IN 178/19 · CONA GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 178/19
Wirksam am
23.04.2026
Registerbezug
Cottbus, HRB 4165
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CONA GmbH (Registergericht: Cottbus HRB 4165), Am Tschugagraben 3, 03051 Cottbus, eingetragener Sitz: Gallinchen, zuletzt vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Girke, verstorben am 16.11.2019, - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Thomas Bartholomé, Karl-Liebknecht-Straße 11, 03046 Cottbus -, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 1. April 2026 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Donnerstag, 4. Juni 2026, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 756179,13 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt 0,00 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 1. April 2026, 63 IN 178/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 63 IN 178/19 · CONA GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 178/19
Wirksam am
23.04.2026
Registerbezug
Cottbus, HRB 4165
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CONA GmbH, Am Tschugagraben 3, 03051 Cottbus sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 14743,13 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eineVergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 1. April 2026, 63 IN 178/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 178/19 · CONA GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 178/19
Wirksam am
08.04.2025
Registerbezug
Cottbus, HRB 4165
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des CONA GmbH, Am Tschugagraben 3, 03051 Cottbus, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 30. April 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 18. März 2025, Az.: 63 IN 178/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 178/19 · CONA GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 178/19
Wirksam am
21.12.2020
Registerbezug
Cottbus, HRB 4165
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des CONA GmbH(Registergericht
Amtsgericht Cottbus HRB 4165), Am Tschugagraben 3, 03051 Cottbus, ist am
16.12.2020 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die
Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 21. Dezember
2020, 63 IN 178/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4165 CB HRB 4165 CB: CONA GmbH, Cottbus, Am Tschugagraben 3, 03051 Cottbus OT Gallinchen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 4165 CB: CONA GmbH, Cottbus, Am Tschugagraben 3, 03051 Cottbus OT Gallinchen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 178/19 · CONA GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 178/19
Wirksam am
11.12.2019
Registerbezug
Cottbus, HRB 4165
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CONA GmbH ( Registergericht:
Amtsgericht Cottbus, HRB 4165), infolge Führungslosigkeit vertreten durch den
Gesellschafter, dieser vertreten durch die unbekannten Erben nach Johannes
Girke, ehemals geschäftsansässig: Am Tschugagraben 3, 03051 Cottbus, wurde am
11.12.2019, um 10:53 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum
Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33,
10789 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.01.2020 unter
Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die
Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.01.2020 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus,
Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag
(§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, 12. Februar 2020. Spätestens
an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine
Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen
widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von
Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§
149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271
InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim
Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt
worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3
Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Be-schluss ist die sofortige
Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 11. Dezember 2019,
Az.: 63 IN 178/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 178/19 · CONA GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 178/19
Wirksam am
13.09.2019
Registerbezug
Cottbus, HRB 4165
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der CONA GmbH (Registergericht: Cottbus HRB 4165), Am Tschugagraben 3,
03051 Cottbus, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Girke
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Thomas Bartholomé,
Karl-Liebknecht-Straße 11, 03046 Cottbus -
ist heute, am 13.09.2019, um 11:26 Uhr, Herr Rechtsanwalt Oliver Sietz,
Rankestraße 33, 10789 Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden
und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Amtsgericht Cottbus, den 13.09.2019
63 IN 178/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4165 CB CONA GmbH, Gallinchen, Am Tschugagraben 3, 03051 Cottbus OT Gallinchen. Sitz: Die Eintragung betreffend den Sitz ist auf Grund der Gemeindegebietsreform von Amts wegen wie folgt berichtigt:; Cottbus;.
CONA GmbH, Gallinchen, Am Tschugagraben 3, 03051 Cottbus OT Gallinchen. Sitz: Die Eintragung betreffend den Sitz ist auf Grund der Gemeindegebietsreform von Amts wegen wie folgt berichtigt:; Cottbus;.
Veränderungen
HRB 4165 CONA Naturstein GmbH, Gallinchen(Am Tschugagraben 3, 03058 Gallinchen). Neue Firma: CONA GmbH. Gegenstand: Steinmetz- und Steinbildhauer, Betonstein- und Terrazzohersteller, Mauer- und Betonbauer, Zimmerer u…
CONA Naturstein GmbH, Gallinchen(Am Tschugagraben 3, 03058 Gallinchen). Neue Firma: CONA GmbH. Gegenstand: Steinmetz- und Steinbildhauer, Betonstein- und Terrazzohersteller, Mauer- und Betonbauer, Zimmerer und Dachdecker, Kunststoff - Fensterbau, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger (einschließlich Trockenbau), Raumausstatterhandwerk . Stammkapital: 25.600,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf EUR, die Erhöhung um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR, die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen und den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital, Stammeinlage), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 16 (Bekanntmachungen) neu gefaßt.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.