HRB 20836

comware TeilnehmerManagement GmbH

Amtsgericht Wiesbaden · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Burggartenstraße 1, 65329 Hohenstein

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hohenstein
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kapital
25.000,00 EUR
Letzte Eintragung
30.03.2026
Datenstand
2026-05-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Axel Alberti

Aull

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  • Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

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Stand 2026-06-18

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Teilnehmermanagement bei Veranstaltungen aller Art

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 57/20 · comware TeilnehmerManagement GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 57/20
Wirksam am
09.12.2025
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 20836
10 IN 57/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der comware TeilnehmerManagement GmbH, Burggartenstr. 1, 65329 Hohenstein (AG Wiesbaden , HRB 20836), vertr. d.: Axel Alberti, Finkenweg 4, 65582 Aull, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 08.12.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 08.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 57/20 · comware TeilnehmerManagement GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 57/20
Wirksam am
23.12.2024
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 20836
10 IN 57/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der comware TeilnehmerManagement GmbH, Burggartenstr. 1, 65329 Hohenstein (AG Wiesbaden , HRB 20836), vertr. d.: Axel Alberti, Finkenweg 4, 65582 Aull, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

25.02.2025.

Der Termin dient der

a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 16.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 57/20 · comware TeilnehmerManagement GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 57/20
Wirksam am
12.12.2024
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 20836
10 IN 57/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der comware TeilnehmerManagement GmbH, Burggartenstr. 1, 65329 Hohenstein (AG Wiesbaden , HRB 20836), vertr. d.: Axel Alberti, Finkenweg 4, 65582 Aull, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)

EUR
um 20 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Kanzlei White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 3650 6998-0, Fax: 069 / 3650 6998-5555, E-Mail: insofrankfurt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 18.10.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 176.333,44 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

Dem Insolvenzverwalter wird die von ihm beantragte Erhöhung gem. § 3 InsVV für die teilweise übertragende Sanierung und schwierige Verwertungshandlungen (10 %), für die komplexen Rechtsfragen (10 %) und für die Bearbeitung der Arbeitsverhältnisse (5 %) bewilligt. Im Interesse der Gläubigergemeinschaft hat der Insolvenzverwalter hiervon einen Abschlag in Höhe von 5% vorgenommen.
Auf die Ausführungen zu den beantragten Erhöhungen laut Vergütungsantrag vom 18.10.2024 wird ausdrücklich Bezug genommen.

Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 10.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 57/20 · comware TeilnehmerManagement GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 57/20
Wirksam am
08.10.2020
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 20836
10 IN 57/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der comware
TeilnehmerManagement GmbH, Burggartenstr. 1, 65329 Hohenstein (AG Wiesbaden,
HRB 20836), vertr. d.: Axel Alberti, Finkenweg 4, 65582 Aull,
(Geschäftsführer), sind die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
festgesetzt auf:

€ Nettovergütung nach § 11 InsVV

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Auslagen zuzüglich

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Kanzlei White &
Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.:
069 / 3650 6998-0, Fax: 069 / 3650 6998-5555, E-Mail:
akleinschmidt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de wird gestattet, den
festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu
entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 17.02.2020 angeordnet. Nach
§ 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung
des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der
Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang
der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe
von 130.251,97 € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Verwalter in Höhe von €. Dem vorläufigen Verwalter steht
nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.

Für die Fortführung des komplexen und kleinteiligen Geschäftsbetriebes, die
Sanierungsbemühungen und Vorbereitung einer übertragenden Sanierung und
Bearbeitung komplexer Rechtsfragen steht dem Insolvenzverwalter ein Zuschlag
gem. § 3 InsVV in Höhe von insgesamt 55 % zu. Hinsichtlich der einzelnen
Ausführungen hierzu wird ausdrücklich auf den Antrag des Insolvenzverwalters
vom 14.09.2020 verwiesen.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124,
65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 07.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20836 HRB 20836: comware TeilnehmerManagement GmbH, Hohenstein, Burggartenstraße 1, 65329 Hohenstein. Prokura von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht bei: Schoepe, Thomas, Hohenstein, *XX.XX.XXXX.
HRB 20836: comware TeilnehmerManagement GmbH, Hohenstein, Burggartenstraße 1, 65329 Hohenstein. Prokura von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht bei: Schoepe, Thomas, Hohenstein, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 57/20 · comware TeilnehmerManagement GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 57/20
Wirksam am
12.05.2020
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 20836
10 IN 57/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der comware
TeilnehmerManagement GmbH, Burggartenstr. 1, 65329 Hohenstein (AG Wiesbaden,
HRB 20836), vertr. d.: Axel Alberti, Finkenweg 4, 65582 Aull,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Wiesbaden, 11.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20836 HRB 20836: comware TeilnehmerManagement GmbH, Hohenstein, Burggartenstraße 1, 65329 Hohenstein. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 20836: comware TeilnehmerManagement GmbH, Hohenstein, Burggartenstraße 1, 65329 Hohenstein. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 57/20 · comware TeilnehmerManagement GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 57/20
Wirksam am
29.04.2020
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 20836
10 IN 57/20: Über das Vermögen der comware TeilnehmerManagement GmbH,
Burggartenstr. 1, 65329 Hohenstein (AG Wiesbaden, HRB 20836), vertr. d.: Axel
Alberti, Finkenweg 4, 65582 Aull, (Geschäftsführer), ist am 27.04.2020 um 10:10
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Kanzlei White &
Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.:
069 / 3650 6998-0, Fax: 069 / 3650 6998-5555, E-Mail:
akleinschmidt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.07.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.07.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.07.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (29.07.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 27.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20836 HRB 20836: comware TeilnehmerManagement GmbH, Hohenstein, Burggartenstraße 1, 65329 Hohenstein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 57/2020) vom 17.02.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverw…
HRB 20836: comware TeilnehmerManagement GmbH, Hohenstein, Burggartenstraße 1, 65329 Hohenstein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 57/2020) vom 17.02.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 57/20 · comware TeilnehmerManagement GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 57/20
Wirksam am
17.02.2020
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 20836
10 IN 57/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der comware
TeilnehmerManagement GmbH vertr.d.d.GF. Axel Alberti, Burggartenstr. 1, 65329
Hohenstein (AG Wiesbaden , HRB 20836), vertr. d.: Axel Alberti, Finkenweg 4,
65582 Aull, (Geschäftsführer), ist am 17.02.2020 um 10:00 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas
Kleinschmidt, Kanzlei White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20,
60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 3650 6998-0, Fax: 069 / 3650 6998-5555,
E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de bestellt
worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 17.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20836 HRB 20836: comware TeilnehmerManagement GmbH, Hohenstein, Burggartenstraße 1, 65329 Hohenstein. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Burggartenstraße 1, 65329 Hohenstein. Die …
HRB 20836: comware TeilnehmerManagement GmbH, Hohenstein, Burggartenstraße 1, 65329 Hohenstein. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Burggartenstraße 1, 65329 Hohenstein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der comware applications & more GmbH mit dem Sitz in Hohenstein (Amtsgericht Wiesbaden HRB 20803) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 20836 comware TeilnehmerManagement GmbH, Hohenstein (Burggartenstraße 1, 65329 Hohenstein). Vertretungsregelung geändert, nun: Einzelprokura: Schoepe, Thomas, Hohenstein, *XX.XX.XXXX.
comware TeilnehmerManagement GmbH, Hohenstein (Burggartenstraße 1, 65329 Hohenstein). Vertretungsregelung geändert, nun: Einzelprokura: Schoepe, Thomas, Hohenstein, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 20836 comware TeilnehmerManagement GmbH, Hohenstein (Burggartenstraße 1, 65329 Hohenstein). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schoepe, Thomas, Hohenstein, *XX.XX.XXX…
comware TeilnehmerManagement GmbH, Hohenstein (Burggartenstraße 1, 65329 Hohenstein). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schoepe, Thomas, Hohenstein, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 mit Nachtrag vom 30.8.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.7.2006 und 20.8.2006 mit der fairCOM Gesellschaft für Messe-Kommunikation mbH mit Sitz in Hohenstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 16330), der eventCOM Gesellschaft für Eventkommunikation mbH mit Sitz in Hohenstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 16679) und der Accommo GmbH mit Sitz in Hohenstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 16701) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.