HRB 5668

COMKOM GmbH

Amtsgericht Bochum · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bochum

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Registerdaten

Sitz
Bochum
Datenstand
2024-12-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. comkom Medienintegration GmbH Bochum
  2. COMKOM Bochum

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 550/26 · COMKOM GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 550/26
Wirksam am
13.08.2026
Registerbezug
Bochum, HRB 5668
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 550/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 5668 eingetragenen COMKOM GmbH, Südring 14, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Knöchel, Gartenkamp 6, 45527 Hattingen und Herrn Enno Evers, Brunsteinstr. 13, 44789 Bochum

ist am 12.08.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

80 IN 550/26
Amtsgericht Bochum, 13.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 550/26 · COMKOM GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 550/26
Wirksam am
03.08.2026
Registerbezug
Bochum, HRB 5668
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 550/26

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 5668 eingetragenen COMKOM GmbH, gegründet am 28.06.1996, Südring 14, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Knöchel, Gartenkamp 6, 45527 Hattingen und Herrn Enno Evers, Brunsteinstr. 13, 44789 Bochum

Geschäftszweig: Analyse, Beratung, Konzeption und Produktion und der Vertrieb medienintegrierender Anwendungen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster, Herner Str. 299a, 44809 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 15.10.2026, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Der Insolvenzverwalter regt in der Gläubigerversammlung folgende Beschlussfassung an:
Die Gläubigerversammlung stimmt der Veräußerung des schuldnerischen Geschäftsbetriebs im Wege der übertragenden Sanierung an denjenigen Bieter bzw. diejenige von einem Bieter gehaltene oder beherrschte Erwerbsgemeinschaft zu, dessen bzw. deren verbindliches Angebot nach pflichtgemäßer Bewertung des Insolvenzverwalters das wirtschaftlich beste Ergebnis für die Insolvenzmasse und die Gläubigergesamtheit erwarten lässt.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
80 IN 550/26
Bochum, 01.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 550/26 · COMKOM GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 550/26
Wirksam am
03.06.2026
Registerbezug
Bochum, HRB 5668
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 550/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 5668 eingetragenen COMKOM GmbH, Südring 14, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Carsten Knöchel, Gartenkamp 6, 45527 Hattingen und Herrn Enno Evers, Brunsteinstr. 13, 44789 Bochum

Geschäftszweig: Analyse, Beratung, Konzeption und Produktion und der Vertrieb medienintegrierender Anwendungen

ist am 03.06.2026, um 11:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster, Herner Str. 299a, 44809 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 550/26
Amtsgericht Bochum, 03.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5668 COMKOM GmbH, Bochum, Südring 14, 44787 Bochum. Die Gesellschafterversammlung hat am 28.03.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 24.435,40 auf E…
COMKOM GmbH, Bochum, Südring 14, 44787 Bochum. Die Gesellschafterversammlung hat am 28.03.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 24.435,40 auf EUR 50.000 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. 50.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 5668 comkom Medienintegration GmbH, Bochum, Südring 14, 44787 Bochum.Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen…
comkom Medienintegration GmbH, Bochum, Südring 14, 44787 Bochum.Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: COMKOM GmbH. Geschäftsanschrift: Südring 14, 44787 Bochum.
Veränderungen
HRB 5668 comkom Medienintegration GmbH, Bochum (Südring 14, 44787 Bochum). Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 10,10a,12,14 und15 beschlossen.
comkom Medienintegration GmbH, Bochum (Südring 14, 44787 Bochum). Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 10,10a,12,14 und15 beschlossen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.