HRA 6572

ComBu-S Inhaber Frank Marschel e.K.

Amtsgericht Coesfeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Heek

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Registerdaten

Sitz
Heek
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 85 IN 36/19 · Marschel e. K., Frank · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
85 IN 36/19
Wirksam am
12.11.2025
Registerbezug
Coesfeld, HRA 6572
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 36/19

In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung

des Herrn Frank Marschel e. K., Ochtruper Straße 17, 48629 Metelen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Coesfeld unter HRA 6572 eingetragenen Firma ComBu-S, Brinkstraße 8, 48619 Heek

wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.
Das diesem Beschluss zugrundeliegende Insolvenzverfahren wurde am 05.09.2019 eröffnet.

Gründe:

Die Abtretungsfrist ist am 05.09.2025 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

85 IN 36/19
Amtsgericht Münster, 10.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 85 IN 36/19 · Marschel e. K., Frank · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
85 IN 36/19
Wirksam am
16.10.2025
Registerbezug
Coesfeld, HRA 6572
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 36/19

In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung

des Herrn Frank Marschel e. K., Ochtruper Straße 17, 48629 Metelen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Coesfeld unter HRA 6572 eingetragenen Firma ComBu-S, Brinkstraße 8, 48619 Heek

endet die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners, die sog. Wohlverhaltenszeit, am 05.09.2025. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an, § 300 InsO. Die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen ab öffentlicher Bekanntmachung. Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich der vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Gericht fristgerecht vorliegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit (§ 300 Abs. 3, §§ 296 bis 298 InsO).
Versagungsanträge nach § 290 InsO können nur gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 297a InsO vorliegen.
Hinweis:
Der Versagungsantrag ist neben anderen Voraussetzungen insbesondere nur dann zulässig, wenn
a) einer der abschließend aufgezählten Versagungsgründe nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 - 4, Abs. 2 InsO (Verstoß gegen die dort genannten Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode) oder

b) wenn der Schuldner in dem Zeitraum zwischen Schlusstermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wird und

c) der Versagungsgrund durch konkrete Tatsachen schlüssig vorgetragen und glaubhaft gemacht wird.

Wird der Versagungsgrund auf die Verletzung von Obliegenheiten gestützt, ist glaubhaft zu machen, dass hierdurch eine konkrete Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger eingetreten ist.
Fehlende oder geringe Ausschüttungen an die Gläubiger sind alleine kein Versagungsgrund.

85 IN 36/19
Amtsgericht Münster, 16.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 85 IN 36/19 · Marschel e. K., Frank · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
85 IN 36/19
Wirksam am
30.06.2023
Registerbezug
Coesfeld, HRA 6572
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 36/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Frank Marschel e. K., Ochtruper Straße 17, 48629 Metelen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Coesfeld unter HRA 6572 eingetragenen Firma ComBu-S, Brinkstraße 8, 48619 Heek

wurde mit Beschluss vom 05.09.2019 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt (§ 287a InsO). Der gegenwärtige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Eric Sander, Bunte Straße 13, 48496 Hopsten, wird zum Treuhänder bestellt (§ 288 InsO).
Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.09.2019 begonnen und beträgt 6 Jahre. Sie kann unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 InsO verkürzt werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

85 IN 36/19
Amtsgericht Münster, 29.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 6572 HRA 6572: ComBu-S Inhaber Frank Marschel e.K., Heek, Bahnhofstraße 26, 48619 Heek. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (85 IN 36/19) vom 05.09.2019 ist über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfah…
HRA 6572: ComBu-S Inhaber Frank Marschel e.K., Heek, Bahnhofstraße 26, 48619 Heek. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (85 IN 36/19) vom 05.09.2019 ist über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet.
Veränderungen
HRA 6572 ComBu-S Inhaber Frank Marschel e.K., Heek, Bahnhofstraße 4 a, 48619 Heek.Änderung zur Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 26, 48619 Heek.
ComBu-S Inhaber Frank Marschel e.K., Heek, Bahnhofstraße 4 a, 48619 Heek.Änderung zur Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 26, 48619 Heek.
Neueintragungen
HRA 6572 ComBu-S Inhaber Frank Marschel e.K., Heek, Bahnhofstraße 4 a, 48619 Heek.(Die Herstellung von digitalen Druckerzeugnissen, sowie der Handel mit Bürobedarf, Schulbedarf und Spielwaren.). Einzelkaufmann. Gesch…
ComBu-S Inhaber Frank Marschel e.K., Heek, Bahnhofstraße 4 a, 48619 Heek.(Die Herstellung von digitalen Druckerzeugnissen, sowie der Handel mit Bürobedarf, Schulbedarf und Spielwaren.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 4 a, 48619 Heek. Inhaber: Marschel, Frank, Metelen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.